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Gestern wurde im Rahmen der Future Sax Innovationskonferenz 2024 #IK24 der sächsische Gründerpreis verliehen. Auch der Handelsverband Sachsen e. V. war vor Ort im Gespräch mit Finanzierungspartnern, Vertretern der sächsischen Staatsregierung sowie mit vielen innovativen Start-Ups. Neben spannenden Entwicklungen aus den Bereichen Life Science, Chemie, Werkstofftechnik oder Mobilität gab es auch interessante Unternehmen mit Handelsbezug. So gewann mit 45 Minuten ein Gründerteam aus ehemaligen Lehrkräften, das eine Plattform inkl. Onlineshop für Unterrichtsmaterial (1 Stunde Unterricht) entwickelt haben. Immer mehr Schulen haben zu wenig Lehrkräfte um alle Unterrichtsstunden fachgerecht abdecken zu können. Hier setzt 45 Minuten an, in dem sie Unterrichtsstunden zur Verfügung stellen und das geht so: Lehrer, die Material einreichen um eine Unterrichtsstunde zu füllen, erhalten im Gegenzug kostenfreien Zugriff auf alle anderen Einreichungen. Alle anderen können entweder ein Abonnement abschließen oder einzelne Stunden über den Onlineshop erwerben. Dadurch haben auch Vertretungslehrer die Möglichkeit fachlich hochwertigen Unterreicht anzubieten, auch von Fächern außerhalb deren Kernkompetenz. In der Folge sollen Ausfallstunden reduziert werden.

Wir gratulieren dem Team von 45 Minuten zum Publikumspreis 2024!

Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet die Bestrebungen der Bundesregierung, die Innenstädte multifunktionaler zu machen, positiv. Jüngst wurde ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) veröffentlicht, der durch Änderungen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) ein enges Miteinander von Gewerbe und Wohnen in den Stadtzentren ermöglichen soll.

„Damit Frequenzbringer wie der Einzelhandel weiterhin ihren Beitrag zur Belebung unserer Innenstädte leisten können, darf das innerstädtische Gewerbe nicht eingeschränkt werden“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die TA Lärm müsse auf die besondere Situation in den Innenstädten abgestimmt werden, um Interessenkonflikte etwa zwischen Anwohnern und innerstädtischer Wirtschaft zu vermeiden. „Das Ziel muss sein, dass die Lärmvorschriften das Nebeneinander unterschiedlicher Funktionen fördern“, betont Genth. Bislang sei beispielsweise das Wohnen in den Zentren nur in Ausnahmefällen und unter Berücksichtigung besonderer Schutzmaßnahmen zulässig. „In Kerngebieten bestehende Gewerbebetriebe dürfen nicht durch heranrückende Wohnbebauung beeinträchtigt werden. Das ist verbindlich festzulegen“, so Genth weiter.

Für den Erhalt der Innenstädte ist laut HDE die Schaffung von Rahmenbedingungen notwendig, die die frequenzfördernde Konzentration hochrangig zentraler Funktionen unterstützt. „Dem Einzelhandel kommt als Anziehungspunkt für den Innenstadtbesuch eine herausragende Rolle zu. Die Bedeutung der Branche für die Zentren muss auch in der Gestaltung der Lärmvorschriften berücksichtigt werden“, so Genth. Neu zu bestimmen sei etwa der Messpunkt der Lärmbelastung. Auch eine Anpassung der Obergrenzen für Verkehrs- und Gewerbelärm sei zu prüfen.

Die vom Bundesumweltministerium vorgelegten einzuhaltenden Messwerte sind laut HDE jedoch nicht geeignet, um ein Miteinander von Wohnen und innerstädtischem Gewerbe zu ermöglichen. Sie würden das Gewerbe in den Innenstädten zu stark einschränken. „Die Warenanlieferung und auch Flächen der Außengastronomie haben bekannte Immissionswerte. Zudem wird in den Innenstädten auch gefeiert und es finden die traditionellen Weihnachtsmärkte statt. Das ist die Messlatte,“ so Genth weiter. Innerstädtisches Wohnen könne nur ermöglicht werden, wenn es ohne Einschränkung der Frequenzbringer einhergehe.

Mit dem Programm "Regionales Wachstum" unterstützt der Freistaat Investitionsvorhaben kleinerer und mittlerer Unternehmen. Die Förderung erfolgt mit Landesmitteln und in den sächsischen Strukturwandelregionen mit EU-Mitteln aus dem Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund – JTF). Um das Zuwendungsverfahren zu verschlanken, will das sächsische Wirtschaftsministerium (SMWA) die Richtlinie nunmehr anpassen. Das sächsische Kabinett hat dafür in seiner heutigen Sitzung grünes Licht gegeben. Die überarbeitete Richtlinie soll am 28. Juni 2024 in Kraft treten.

"Bei den Zuwendungsvoraussetzungen, Fragen der Nachweisführung sowie den Bewilligungszeiträumen haben wir noch Spielräume für mehr Flexibilisierungen gesehen. Diese nutzen wir gern, um aussichtsreiche Investitionsvorhaben zu ermöglichen und damit die Wettbewerbschancen unseres sächsischen Mittelstands weiter zu verbessern.", so Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig.

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Der Nah und Frisch Markt in Hartha und der dazugehörige Getränkemarkt haben erfolgreich das umfangreiche Zertifizierungsverfahren mit 63 bundeseinheitlichen Prüfungskriterien durchlaufen und eine ausgezeichnete Quote erreicht.

Die beiden Seniorinnen Elsa Jankowski (links) und Erika Erbert (rechts) freuen sich, dass der beliebte Einkaufsmarkt im Zentrum der Stadt Hartha von nun an das Qualitätszeichen "Ausgezeichnet Generationenfreundlich" trägt und Einkaufen wieder Spaß macht.

In Anwesenheit von Bürgermeister Kunze nahm die Inhaberin Susan Reichel überglücklich das begehrte Zertifikat durch Herrn Vulturius vom Handelsverband Sachsen entgegen.

Lassen auch Sie sich für Ihr Engagement für generationenfreundliches Einkaufen auszeichnen - über das nachstehende GFE-Logo gelangen Sie direkt zum Antrag.

Unser diesjähriger Wirtschaftspolitischer Empfang im Löwensaal in Dresden stand ganz im Zeichen der sächsischen Landtagswahl am 1. September 2024 und der Erwartungen des Einzelhandels an die Landespolitik.

Wie das aktuelle Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) zeigt, reißt der monatelange Aufwärtstrend der Verbraucherstimmung auch im Juni nicht ab. Der Index steigt bereits zum fünften Mal in Folge und klettert damit auf den höchsten Stand seit August 2021. Dass es mit der Konsumstimmung bergauf geht, deutet auf eine mittelfristige Erholung des privaten Konsums hin.

In den kommenden Wochen planen die Verbraucherinnen und Verbraucher mit Blick auf ihre Ausgaben eine Verschiebung vom Sparen hin zum Konsum. Ihre Anschaffungsneigung steigt im Vergleich zum Vormonat, während keine Ausweitung der Sparanstrengungen geplant ist. Diese Entwicklung kann die Grundlage für eine mögliche Erholung des privaten Konsums im weiteren Jahresverlauf sein. Im ersten Quartal schwächelte der private Konsum noch angesichts einer hohen Sparquote.

Von zunehmendem Optimismus ist auch die Einschätzung der konjunkturellen Entwicklung geprägt. Die Konjunkturerwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher steigen im Vergleich zum Vormonat und erreichen den höchsten Stand seit Anfang 2022. Bei den Einkommenserwartungen der Verbraucher ist ebenfalls ein Anstieg zu beobachten, allerdings nur ein geringer. Sie scheinen somit nicht damit zu rechnen, dass die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in gleichem Maße ihre eigene Einkommenssituation verbessert.

Das HDE-Konsumbarometer verzeichnet im Juni einen ähnlich deutlichen Zuwachs wie schon im Vormonat und legt damit den fünften Monat in Folge zu. Dass der positive Trend bei der Verbraucherstimmung in Deutschland inzwischen seit einigen Monaten anhält, macht Hoffnung auf eine Erholung des privaten Konsums und schließlich der gesamtwirtschaftlichen Lage. Im ersten Halbjahr 2024 ist allerdings nur von einer verhaltenen konjunkturellen Verbesserung auszugehen.

Das jeweils am ersten Montag eines Monats erscheinende HDE-Konsumbarometer basiert auf einer monatlichen Umfrage unter 1.600 Personen zur Anschaffungsneigung, Sparneigung, finanziellen Situation und zu anderen konsumrelevanten Faktoren. Das Konsumbarometer, das vom Handelsblatt Research Institute (HRI) im Auftrag des HDE erstellt wird, hat eine Indikatorfunktion für den privaten Konsum. Es bildet nicht das aktuelle Verbraucherverhalten ab, sondern die erwartete Stimmung in den kommenden drei Monaten.

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Mit Einführung der Förderrichtlinie für die nachhaltige Nutzung von Elektro- und Elektronikgeräten durch Reparatur können Verbraucherinnen und Verbraucher mit Hauptwohnsitz in Sachsen bereits seit Oktober 2023 einen staatlichen Zuschuss für Reparaturen von defekten Elektro- und Elektronikgeräten vom Freistaat Sachsen erhalten.  

Seit Förderbeginn sind nach Angaben der Sächsischen Aufbaubank (SAB) bereits 9.250 Anträge auf den sog. Reparaturbonus bewilligt und rund 984.000 Euro ausgezahlt worden. Aufgrund dessen drohte bereits ein halbes Jahr nach Beginn des Förderprogramms wegen der Ausschöpfung der vom Freistaat Sachsen bereitgestellten Fördermittel das Ende. Vor diesem Hintergrund hat der Sächsische Landtag in dieser Woche weitere 1,4 Millionen Euro für die Weiterführung des Förderprogramms freigegeben.  

Die Beantragung des sogenannten Reparaturbonus ist ausschließlich für den privaten Kunden möglich und knüpft an bestimmte Voraussetzungen (z. B. Rechnungsbetrag ab 75 Euro, Art des Geräts, Volljährigkeit). Die Förderung muss dabei vom Kunden selbst bei der SAB beantragt werden. Um den Reparaturbonus zu erhalten, ist die Reparatur zwingend von einem am Programm teilnehmenden Reparaturunternehmen durchzuführen. Im Rahmen dessen können Unternehmen sich als ein solches Reparaturunternehmen im Förderprogramm der SAB listen lassen. Bei Interesse an einer diesbezüglichen Listung gelangen Sie hier zur Anmeldung.  

Weitere Information zur Förderrichtlinie und deren konkrete Umsetzung finden Sie in den FAQ des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft.

Der toom Baumarkt in Falkenstein erhielt zum wiederholten Mal die Auszeichnung für Generationenfreundliches Einkaufen. Im aktuellen Test wurden die bundesweit einheitlichen Prüfungsanforderungen wieder überzeugend erfüllt, darüber hinaus können Kunden z. B. auch Heimwerkerkurse oder Motorsägenkurse besuchen.

Mit großer Freude nahm Marktleiterin Frau Hillmann die Urkunde zum Qualitätszeichen Generationenfreundliches Einkaufen von Jörg Vulturius, Handelsverband Sachsen entgegen.

Lassen auch Sie sich für Ihr Engagement für generationenfreundliches Einkaufen auszeichnen - über das nachstehende GFE-Logo gelangen Sie direkt zum Antrag.

Anlässlich der in diesem Jahr in Deutschland stattfindenden Fußball-Europameisterschaft schätzt der Handelsverband Deutschland (HDE) die zusätzlichen Umsätze im Einzelhandel auf 3,8 Milliarden Euro. Wie eine Umfrage von HDE und Appinio unter 1.000 Personen ergab, sind vor allem Lebensmittel und Fanartikel gefragt.

„Im Einzelhandel sorgen große Sportereignisse immer wieder für Umsatzimpulse. Die diesjährige Heim-EM könnte den Konsum in einzelnen Branchen und Warengruppen ankurbeln“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Wie die Umfrage von HDE und Appinio zeigt, sind Lebensmittel zu diesem Anlass besonders beliebt. Über 41 Prozent der Befragten planen den Kauf von Snacks, Grillgut, Getränken und weiteren Lebensmitteln. Zu Fanartikeln wie Schals, Fahnen und Dekoartikeln greifen 31 Prozent. Auch bei Sportartikeln, Produkten aus dem Bereich Wohnen und Garten, Spielwaren sowie Elektronik ist mit einzelnen Umsatzeffekten zu rechnen.

Von den Befragten, die zur Fußball-EM Ausgaben tätigen wollen, planen die meisten (32 Prozent) zusätzliche Einkäufe in Höhe von 101 bis 200 Euro. 28 Prozent gehen von Ausgaben zwischen 51 und 100 Euro aus, während acht Prozent mehr als 500 Euro ausgeben wollen. „Die Entwicklung der EM-Umsätze im Einzelhandel hängt auch mit dem Turnierverlauf zusammen. Wenn die deutsche Nationalmannschaft ein neues Sommermärchen erspielt und weit kommt, könnte das die Konsumstimmung spürbar steigen lassen“, so Genth.

Die Mehrheit der Befragten zeigt Interesse an der EM. Fast 70 Prozent planen, möglichst alle oder ausgewählte Spiele des Turniers zu verfolgen. Auf das Abschneiden der deutschen Fußball-Nationalmannschaft blicken die Befragten mit gemischten Erwartungen. Mit etwa 25 Prozent halten die meisten von ihnen das Erreichen des Viertelfinales für wahrscheinlich, rund ein Fünftel rechnet mit dem Einzug in das Finale in Berlin. Die Fußball-Europameisterschaft 2024 findet vom 14. Juni bis 14. Juli in Deutschland statt.

Die bevölkerungsrepräsentative Umfrage wurde Anfang Mai von HDE und Appinio durchgeführt. Befragt wurden 1.000 Personen in Deutschland im Alter von 16 bis 65 Jahren.

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Bald beginnt das neue Ausbildungsjahr und sicherlich suchen viele Unternehmen nach neuen Auszubildenden für ihr Unternehmen. Ein attraktives Ausbildungsmodell ist dafür das Abiturientenprogramm Handelsfachwirt. Ihre Auszubildenden erhalten dabei drei Abschlüsse in drei Jahren mit dem Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel, dem Handelsfachwirt bzw. der Handelsfachwirtin sowie dem Ausbilderschein nach AEVO.  Das Modell ist jedoch nicht nur für Auszubildende interessant, sondern auch für Ihr Unternehmen, denn:

  • die Auszubildenden unterliegen nicht mehr der Berufsschulpflicht und sind daher deutlich mehr in der Praxis als andere Auszubildende,
  • die Auszubildenden sind bereits über 18 Jahre und daher unterliegen sie nicht mehr dem Jugendarbeitsschutz,
  • durch das Abitur sind die Auszubildenden in der Regel aufnahmefähiger und leistungsfähiger als jüngere Auszubildende,
  • durch das Abiturientenprogramm können Sie sich als attraktiver Ausbildungsbetrieb darstellen.

Sie sind interessiert? Gern kommen unsere Bildungsberater zu Ihnen ins Geschäft und stellen Ihnen das Modell genauer vor. Ihre Ansprechpartner sind