Vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Zahlen an Ladendiebstahlsdelikten und des enormen wirtschaftlichen Schadens sowie des andererseits in der Branche verfestigten Eindrucks, dass dem Staat teilweise der Wille oder die Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung fehlen, trat der Handelsverband Sachsen (HVS) – neben zahlreichen weiteren Aktivitäten – Anfang des Jahres noch einmal in einen intensiven Fachaustausch mit Vertretern des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz (SMJ), des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI), der Oberstaatsanwaltschaften, des Landeskriminalamtes und der Polizei. Parallel zur seitens des HVS erfolgten nochmaligen deutlichen Sensibilisierung zur aktuellen Situation, sowohl mit Blick auf die Straftaten als auch mit Blick auf die wahrgenommene Rechtsdurchsetzung, haben die beteiligten Partner konsentiert drei Handlungsoptionen – Prävention stärken - Effizienz der Strafverfolgung erhöhen - Zusammenarbeit stärken – beschlossen.
In diesem Zusammenhang stellen wir Ihnen Hinweisblätter und Checklisten zu wichtigen Praxisfragen zur Verfügung, die Sie und Ihre Mitarbeitenden gern zur Nutzung im Geschäftsalltag nutzen können:
Hinweisblatt Handlungsfeld Prävention (Eigensicherung I Verhalten im Ereignisfall)
Checkliste zur Strafanzeige – kompakte Arbeitshilfe zur strukturierten Anzeigenaufnahme
Kurzdarstellung des Strafverfahrens bei Ladendiebstrahl
Die Wirksamkeit der erarbeiteten Unterlagen wird maßgeblich davon abhängen, dass sie im Geschäftsalltag Anwendung finden. Hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang auf die Rolle des Einzelhandels und insbesondere auf die existierenden Informationsrechte der Geschädigten (Unterlage: Kurzdarstellung des Strafverfahrens, Punkt 4).
Darüber hinaus wird auf unseren Impuls hin gegenwärtig seitens der Polizei die Einführung eines speziellen Moduls zur Online-Anzeige von Fällen des Ladendiebstahls erprobt. Nach Abschluss der derzeit laufenden Testphase soll möglichst zeitnah in den Wirkbetrieb übergegangen werden. Ziel ist es, insbesondere beim Ladendiebstahl eine praktikable und niedrigschwellige Möglichkeit der digitalen Anzeigeerstattung zu schaffen.
Des Weiteren wird – wie von uns ebenso adressiert – gegenwärtig geprüft, ob der § 243 Abs. 1 Satz 2 StGB (Besonders schwerer Fall des Diebstahls) um ein Regelbeispiel für durch mehrere Beteiligte begangene Diebstahlstaten erweitert werden kann. Hintergrund sind die von uns geschilderten Konstellationen arbeitsteilig begangener Diebstahlshandlungen, die regelmäßig nicht die Voraussetzungen einer bandenmäßigen Begehung erfüllen, gleichwohl aber durch abgestimmtes Vorgehen und Ablenkungsmanöver eine erhöhte kriminelle Energie aufweisen.
Am 16. April 2026 führen wir in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Sachse, Sachgebiet Polizeiliche Beratung zudem eine Online-Schulung zum Thema Diebstahl im Handel durch. Gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Sachsen zeigen wir Ihnen, wie Sie im Ernstfall richtig reagieren, rechtliche Möglichkeiten ausschöpfen und durch kluge Maßnahmen Diebstahl vorbeugen können. Anmeldungen sind hier möglich.
Wir werden Sie zum Themenfeld „Ladendiebstahl“ weiter informiert halten.