Der Handelsverband setzt sich auf Bundes- wie Landesebene für eine stärkere finanzielle Ausstattung der Städte und Gemeinden und Stärkung der Aufenthaltsqualität und Anziehungskraft ein. Dazu stehen wir im regelmäßigen Austausch mit Politik und Verwaltung in Stadt und Land. Über ausgewählte Programme sowie spannende Wettbewerbe für Städte halten wir Sie hier informiert.
Sachsens Städte und Gemeinden sollen die Fördermittel nutzen können, die für die soziale Arbeit in benachteiligten Stadtgebieten zur Verfügung stehen. Dazu hat das Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) heute zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, die von Staatssekretär Dr. Frank Pfeil eröffnet wurde. 42,5 Millionen Euro stellen die Europäische Union und der Freistaat Sachsen bis zum Jahr 2027 über die Förderrichtlinie »Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF Plus 2021-2027« bereit.
»Teilnehmen an dem Programm können Gemeinden mit solchen Gebieten, die einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Einwohnern haben, die auf Hilfen zum Lebensunterhalt angewiesen sind«, so Dr. Pfeil. »Bis Ende des Jahres 2023 können die betreffenden Gemeinden Handlungskonzepte einreichen, in denen sie bestehende Defizite analysieren und daraus konkrete Vorhaben ableiten.« Die Konzepte können dann über mehrere Jahre bis 2028 mit einer Vielzahl von Projekten umgesetzt werden.
Gefördert werden niedrigschwellige, freiwillige Angebote, die das gesellschaftliche Miteinander stärken und die Lebenssituation der Bewohner in den betreffenden Stadtgebieten verbessern, wie z. B. Stadtteilgärten. Möglich sind aber auch Projekte der Kinder- und Jugendbildung, für lebenslanges Lernen oder zur sozialen oder beruflichen Eingliederung von Langzeitarbeitslosen, Einkommensschwachen sowie Flüchtlingen und Migranten. Unterstützt werden auch Maßnahmen, die die lokale Wirtschaft fördern und so einen positiven Effekt auf die Quartiersentwicklung haben.
»Das Programm hat sich bereits in der letzten Förderperiode bewährt«, so der Staatssekretär. »33 sächsische Kommunen haben über 440 Einzelvorhaben auf den Weg gebracht. Ich bin sicher, dass auch mit dem neuen Programm spürbare Veränderungsprozesse angestoßen werden. Besonders wichtig ist mir dabei, dass die Menschen in ihrem Stadtteil erfahren, dass ihnen zugehört wird, dass Defizite festgestellt und beseitigt werden und dass sie erleben, wie sich ihr Engagement lohnt.«
Bis zum 31. Dezember 2023 können die Städte und Gemeinden bei der SAB die gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzepte (GIHK) einreichen und einen Rahmenbescheid beantragen. Die Förderung richtet sich an alle Städte und Gemeinden mit Gebieten, die eine über dem Landesdurchschnitt liegende SGB II-Quote von acht Prozent zum Stichtag 31. Dezember 2020 haben. Lediglich in vollumfänglich, d. h. investiv und nichtinvestiv förderfähigen LEADER-Gebieten ist eine ESF-Förderung zur Stadtentwicklung nicht möglich. Diese Gebiete sind überwiegend ländlich geprägt und weisen in der Regel keine städtischen Strukturen auf.
Eine Förderung von Projekten zur Sicherung der Attraktivität von kleineren Städten und Gemeinden abseits der Großstädte.
1. Wo bekommt man die Förderung?
2. Wer ist förderfähig?
3. Wieviel wird gefördert?
4. Was wird gefördert?
5. Wie oft wird gefördert?
6. Wichtig
Die Antragstellung erfolgt über das Sächsische Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie sonstige Antragsteller
Errichtung und Umbau von Gebäuden | 45% Zuschuss mindestens aber 7.500€ |
und baulichen Anlagen des Einzelhandels | Max. 2.500.000€ Förderung |
Kauf und/oder Betriebsübernahmen | pauschal 27.000€ Zuschuss |
Errichtung und Umbau von Gebäuden und baulichen Anlagen des Einzelhandels.
Kauf und/oder Betriebsübernahme von Vermögenswerten einer Betriebsstätte zur Grundversorgung (Absatzradius ca. 50km)
Es handelt sich um eine Projektförderung
Unternehmensübernahmen können nur bei Kleinstunternehmen (<10 Mitarbeiter, < 2.000.000€ Jahresumsatz) und bei Kosten in Höhe von min. 60.000€ gefördert werden.
Förderung muss im Einklang mit regionaler LEADER Förderung stehen.
Antragstellung immer vor Projektbeginn, gilt auch für Unternehmenskäufe.
Förderung nur in Orten der LEADER -Gebiete mit bis zu 5000 Einwohnern
Ziel ist eine nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume unter Berücksichtigung des Wechselspiels zwischen sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten.
1. Wo bekommt man die Förderung?
2. Wer ist förderfähig?
3. Wieviel wird gefördert?
4. Was wird gefördert?
5. Wie oft wird gefördert?
6. Verfahrensablauf
7. Wichtig
Landratsamt, Regionalmanagement
• kleinst, kleine und mittlere Unternehmen
• natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
• Personengesellschaften einschließlich lokaler Aktionsgruppen (LAG)
• lokale Gemeinschaften
• Anteilsfinanzierung nach Vorhaben
• Gesamtfinanzierung muss gewährleistet sein
Individuelle Fördergegenstände je nach Schwerpunkt und Definition in den einzelnen Regionen für investive oder nichtinvestive Maßnahmen.
Informationen zu den 30 sächsischen LEADER- Regionen finden unter "Weitere Informationen".
Projektförderung
Beantragung nach Aufruf der Regionalgeschäftsstelle
Wesentliche Grundlage für die Antragstellung ist ein positives Votum des regionalen Entscheidungsgremiums des LEADER – Gebietes zum Vorhaben.
Mit großem Engagement haben sich bisher über 120 Städte und Gemeinden in den vergangenen Jahren am Städtewettbewerb beteiligt. Über 330 Projekte wurden eingereicht und die positiven Ergebnisse und der Gesamterfolg der Initiative in Sachsen sind für uns Anlass und Motivation, den Wettbewerb auch weiterhin zu unterstützen, um mehr Leben und damit auch mehr Besucher in die Städte und Gemeinden zu bringen.