Viele Unternehmen arbeiten bereits langjährig erfolgreich mit dem Handelsverband Sachsen e.V. zusammen. Ihre Top-Themen und aktuelle Schwerpunkte greifen wir auf und vertreten diese im Interesse des vorwiegend mittelständisch geprägten Handels. Hierzu stehen wir als Vertreter der drittgrößten Wirtschaftsbranche im engen Dialog mit Politik und Öffentlichkeit. Denn das Durchsetzen gemeinsamer Interessen benötigt gebündelte Kräfte und starke Partner. Der Handel in Sachsen bedient an 20.000 Standorten täglich über 2,5 Millionen Kunden. Die Branche beschäftigt über 110.000 Menschen, erwirtschaftet mehr als 23 Milliarden Euro Umsatz und ist somit Motor der Wirtschaft und Stütze der Gesellschaft.
Der Handelsverband Sachsen bietet allen Mitglieds-Unternehmen den besten Service als engagierte Vertreter Ihrer Interessen. Sie haben ein Ladengeschäft, einen Online-Shop, sind auf Märkten und Messen unterwegs, erbringen Dienstleistungen, wollen sich vielleicht demnächst selbstständig machen? Dann sollten wir ins Gespräch kommen. Der richtige Zeitpunkt dafür ist immer gerade jetzt.
Denn wir sind in der Welt des Handels zuhause, Ihre Themen sind unsere Themen. Vor dem Hintergrund unserer Erfahrungen, gewachsener vertrauensvoller und konstruktiver Kontakte und dem festen Willen, gemeinsam Lösungen zu finden, sind Sie bei uns mit jeder Fragestellung willkommen.
HVS-Mitglieder profitieren von …
Eine frühzeitige Beratung ermöglicht Ihnen Planungssicherheit und kann spätere Rechtsstreitigkeiten vermeiden beziehungsweise Ihre Prozesschancen erhöhen.
Der Handelsverband Sachsen e.V. bietet umfangreiche Leistungen rund um Ihren Geschäftsbetrieb.
Wir beraten unter anderem bezüglich:
Gern können Sie unsere Musterverträge nutzen.
Um die Besonderheiten des Einzelfalles hinreichend berücksichtigen zu können, empfehlen wir vor deren Verwendung die Beratung durch einen unserer kompetenten Verbandsjuristen.
Ihren Gesprächspartner finden Sie in den Geschäftsstellen
Beispiel 1:
Sie haben mit bestem Wissen und Gewissen, ein Zeugnis ausgestellt oder Sie entschließen sich, nach mehrmaligen Abmahnungen nun die Kündigung auszusprechen. Sie sind offensichtlich im Recht. Dennoch hat jeder Arbeitnehmer das „Recht“ zum Arbeitsgericht zu gehen, auch wenn die Aussichten gegen Null gehen. Jedoch was ist, wenn die Klage des Arbeitnehmers abgewiesen wird oder Sie einigen sich. Sie freuen sich, aber dann kommt die Rechnung vom Anwalt, die Sie und nicht der Arbeitnehmer bezahlen soll. Zu Recht?
Die Antwort: Leider ja, denn vor dem Arbeitsgericht trägt jeder die Kosten seines Anwalts selbst und kann diese auch nicht von der Gegenseite ersetzt verlangen. Pech für Sie! Anders jedoch wenn Sie Mitglied sind. Wir übernehmen Ihre Vertretung gerne vorm Gericht und Sie zahlen hierfür nur Ihren Mitgliedsbeitrag.
Beispiel 2:
Ein Arbeitnehmer geht gegen seine Kündigung vor Gericht vor. Sie haben weniger als 10 Arbeitnehmer und können – von Ausnahmefällen abgesehen – ohne Grund kündigen oder die Kündigung erfolgt in der Probezeit. Also ein Fall einer offensichtlich wirksamen Kündigung, wie Ihnen der von Ihnen eingeschaltete Anwalt mitteilt. Sie gewinnen. Die Kosten des Anwalts betragen bei einem Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von € 1.400,00 insgesamt ca. € 930,00. Nicht jedoch für Sie als Mitglied. Wir übernehmen Ihre Vertretung vor Gericht und Sie zahlen hierfür nur Ihren Mitgliedsbeitrag.
Beispiel 3:
Sie kündigen einen Arbeitnehmer, der seit über fünf Jahren arbeitsunfähig ist. Er bezieht sogar befristet Rente, wobei die Rentenzahlung bereits um weitere drei Jahre verlängert wurde. Sie sehen sich außerstande, mit weiteren Maßnahmen die Abwesenheit des betreffenden Arbeitnehmers zu überbrücken. Trotz dessen geht der Arbeitnehmer zum Arbeitsgericht mit dem Ziel eine Abfindung zu erhalten. Sie schalten einen Anwalt ein, da Sie sich unsicher sind, ob die Kündigung wirksam ist. Der Mitarbeiter ist ihnen in guter Erinnerung. Es kommt daher zu einer Einigung und die kostet Sie – neben der Abfindung – ca. € 1.300,00. Nicht jedoch für Sie als Mitglied. Wir übernehmen Ihre Vertretung vor Gericht und Sie zahlen hierfür nur Ihren Mitgliedsbeitrag.
Beispiel 4:
Sie erwischen einen Mitarbeiter beim Klauen. Der Mitarbeiter gibt Ihnen gegenüber den Diebstahl zu und Sie empfehlen Ihn, er möge selbst kündigen oder Sie würden kündigen. Sie räumen ihm sogar eine Bedenkzeit ein. Der Arbeitnehmer kündigt selbst. Für Sie ist der Fall abgeschlossen, nicht aber für den Arbeitnehmer. Im Nachhinein bereut dieser nämlich die Eigenkündigung und geht zum Arbeitsgericht. Sie fragen sich, ob der dies kann und schalten einen Anwalt ein, der Sie vor Gericht vertritt. Auch dieser klare Fall kostet – Anwaltsgebühren in Höhe von ca. € 930,00 bei einem Verdienst des Arbeitnehmers von € 1.400,00 brutto. Nicht jedoch für Sie als Mitglied. Wir übernehmen Ihre Vertretung vor Gericht und Sie zahlen hierfür nur Ihren Mitgliedsbeitrag.
Schlagworte
Arbeitsvertrag, Befristetes Arbeitsverhältnis, Kündigung (betriebsbedingte, verhaltensbedingte, personenbedingte), Ausbildungsvertrag, Versetzung, Änderungskündigung, Betriebliches Eingliederungsmanagement, Abmahnung, Zeugnis, Urlaub, Sonderzahlungen
Beratung durch eine auf das Onlinerecht spezialisierte Juristin.
Sie wollen mit der Zeit gehen und einen Onlinehandel eröffnen, wissen aber nicht wie? Sie stellen sich Fragen, wie: Benötige ich allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. muss ich meine Vertragsbedingungen überarbeiten? Was habe ich bei der Gestaltung meiner Internetseite zu beachten? Sind etwaige Verfahren bei der Abwicklung des Vertrages zu beachten (z. B. Widerruf)? Worüber muss ich den Käufer aufklären und in welcher Form? Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen weiter. Was muss beim Datenschutz oder Impressum auf einer Webseite beachtet werden? Was ist beim Verkauf auf Plattformen wie eBay oder Amazon zu beachten)? Wie gestalte ich meinen Auftritt in sozialen Netzwerken wie Facebook?
Insbesondere im Internethandel werden Gewerbetreibende nach der Veröffentlichung einer Werbung für ein Angebot mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung eines Gewerbetreibenden oder eines Wettbewerbsvereins konfrontiert. Sie erhalten eine Abmahnung und werden aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hinzu kommen noch Anwaltskosten in Höhe von ca. € 1.000,00. Sie wissen jedoch nicht, wie Sie reagieren sollen. Wir beraten Sie gerne über die Handlungsalternativen und die Erfolgsaussichten eines möglichen gerichtlichen Verfahrens.
Der schärfere Wettbewerb im sächsischen Einzelhandel erfordert eine noch bessere Planung jedes Vorhabens. Wir unterstützen Sie hierbei mit viel Erfahrung, aktuellem Know-how und guten Kontakten.
Der Handelsverband Sachsen ist Spezialist für alle Fragen zum Geschäft, z.B.
Impulse setzen, Ideen entwickeln und Handelsunternehmen individuell begleiten, dafür kommen beim Handelsverband Sachsen Unternehmensberater zum Einsatz. Sie sollen besonders kleine und mittelgroße Händler darin unterstützen, ihren individuellen Weg der Digitalisierung zu finden.
Wenn Sie auf der Suche nach einem verlässlichen Partner rund um das Thema Digitalisierung sind und wissen möchten, wohin Ihre „digitale Reise“ gehen kann, dann sprechen Sie unsere Unternehmensberater an. Verbandsmitgliedern stehen die Berater jederzeit und kostenfrei zur Verfügung. Alle (noch) Nichtmitglieder können im Rahmen einer Kurzberatung über Digitalisierungsmaßnahmen informiert werden.
Was machen die Unternehmensberater für Digitalisierung?
Beratungsschwerpunkte:
Weitere Hilfestellung erhalten Sie bei unseren Experten für betriebswirtschaftliche Themen des Handels. Wir empfehlen Ihnen hier einen Termin für die Erörterung Ihres Vorhabens zu vereinbaren.
Ihre Unternehmensberater:
Die Klimaschutzoffensive des Handels startete am 30. April 2019 in Leipzig mit dem bundesweit ersten Event unter großer Beteiligung aus den Unternehmen. Sie richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen aller Handelsbranchen. Praxisnah werden Wege und Möglichkeiten aufgezeigt, um schnell und einfach Energie und Kosten einzusparen. Ziel ist es, auch durch Ihr Mittun einen deutlichen Beitrag zu Klimaschutz und Energieeffizienz im Einzelhandel zu leisten. Verschiedene Materialien und Werkzeuge stehen Ihnen zur Verfügung: darunter die virtuelle „Marktstraße“ – mit Einblicken in ein Modegeschäft und einen Supermarkt, gut geschriebene Leitfäden, Checklisten, einer Übersicht verschiedener Erfolgsgeschichten aus dem Handel, einer bundesweiten Energieberater-Datenbank und vieles mehr.
Praxishilfen finden Sie auch unter EXKLUSIV für Mitglieder
Hier bekommen Sie kurz und prägnant jede Menge Tipps für Ihren Geschäftsalltag.
Persönliche Beratung erhalten Sie unkompliziert und kostenfrei durch Ihre Geschäftsstelle
Kontaktieren Sie uns dazu gern telefonisch oder per E-Mail.
... finden Sie unter Veranstaltungen
Ihr Geschäft entwickelt sich gut. Sie wissen aber nicht, ob das immer so bleibt. Ihre Mitarbeiter sind an ihren Grenzen, es wird ein weiterer Mitarbeiter dringend benötigt. Sie erinnern sich an Worte wie Kündigungsschutzgesetz und fragen sich daher, welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie haben, um auch in finanziell schwierigen Zeiten mit Personalabbau reagieren zu können. Können Sie Ihren Wunschkandidaten überhaupt befristet einstellen und was ist hierbei zu beachten. Wir erstellen maßgeschneiderte Arbeitsverträge
die dem aktuellen Stand der Rechtsprechung entsprechen. Was ist, wenn Sie Ihren Wunschkandidaten eingestellt haben und die vereinbarte Frist abläuft. Sie stellen sich daher die Frage, ob Sie das Arbeitsverhältnis nochmals befristen können und bis wann dies möglich ist.
Sie wollen Ihrem Mitarbeiter etwas Gutes tun und ihm am Gewinn durch eine Sonderzahlung teilhaben lassen. In Ihrem Kopf erscheinen Begriffe wie betriebliche Übung und Verpflichtung auf Lebenszeit und befürchten, die Sonderzahlung – auch in schlechten Zeiten – leisten zu müssen. Das muss nicht sein!
Sie haben einen tollen Mitarbeiter, den sie gerne fördern möchten. Sie nehmen hohe Kosten für Weiterbildungen (z. B. € 1000,00) auf sich, nach Ihrer Ansicht eine Investition in die Zukunft. Doch leider kommt es anders. Plötzlich erhalten Sie die Eigenkündigung des Mitarbeiters, Sie haben aber nichts dazu vereinbart, dass eine Rückzahlung zu erfolgen hat. Oder Sie haben eine Vereinbarung getroffen, die aber - wie Ihr Anwalt Ihnen mitteilt – unwirksam ist. Außer Spesen also nichts gewesen? Dass muss nicht sein.
Mehrwert durch geldwerte Vorteile
Ihre Vergünstigungen
Diese Liste erweitern wir ständig um weitere attraktive Vorteile für unsere Mitglieder.
Persönliche Informationen dazu erhalten Sie schnell und kostenfrei durch Ihre Geschäftsstelle
Kontaktieren Sie uns dazu gern telefonisch oder per E-Mail.
Der Handelsverband Sachsen vertritt engagiert die Interessen unseres Wirtschaftszweigs. Wir sind Berater der öffentlichen Hand in Sachen Handel. Wir informieren die Medien zu aktuellen Themen und sind Ansprechpartner für Presse, Fernseh- und Radiosender sowie Online-Redaktionen.
Der Einzelhandel ist einer der größten Arbeitgeber. Derzeit sind in Deutschland etwa drei Millionen Mitarbeiter im Einzelhandel angestellt und arbeiten dort im Verkauf, in der Logistik oder in der Verwaltung. Der HDE-Branchenreport zeigt die große Bedeutung des Arbeitgebers Einzelhandel und das vielfältige Angebot an die Arbeitnehmer. Mit Daten und Fakten soll der regelmäßig erscheinende Report zur Versachlichung der oft hitzigen Debatte um die Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen der Branche beitragen.
Der Einzelhandel baut ständig weiter Arbeitsplätze auf und bietet damit weitere Beschäftigungschancen. dabei hat nicht nur die Zahl der Arbeitnehmer nach Köpfen zugenommen, sondern das Arbeitsvolumen ist insgesamt größer geworden. Von einer Verdrängung von Vollzeit durch Teilzeit kann somit keine Rede sein, vielmehr werden für beide Beschäftigungsformen im Einzelhandel Arbeitsplätze aufgebaut. Die Arbeitsplätze des Einzelhandels sind an den Standort Deutschland gebunden. Der Beschäftigungsstand ist weitaus weniger als der anderer Branchen von weltwirtschaftlichen Schwankungen abhängig. Es handelt sich daher um sichere Arbeitsplätze.
Weitere Facetten zur Bedeutung des Handels als Arbeitgeber:
Seit 1991 begleiten wir die Karrierewege von Fach- und Führungskräften und öffnen Türen für Menschen, die ihre berufliche Zukunft im Handel und in handelsnahen Dienstleistungen suchen. Unsere Kunden sind Unternehmer und Privatpersonen sowie öffentliche Auftraggeber. Unsere Angebote richten sich an Auszubildende sowie Fach- und Führungskräfte, aber auch an Arbeitsuchende, die eine neue berufliche Perspektive anstreben.
"Der Arbeitsmarkt ist in ständiger Bewegung. Wir wissen, dass technologische und organisatorische Innovationen zu neuen Herausforderungen für unsere Kunden führen. Wir sind überzeugt, dass bestmögliche Bildung dabei der Schlüssel für erfolgreich arbeitende Unternehmen ist."
KOMPASS ist eine gemeinnützige Bildungseinrichtung und ein Tochterunternehmen des Handelsverbandes Sachsen e. V. Als Spezialisten für den Handel und handelsnahe Dienstleistungen sind wir seit 1991 erster Ansprechpartner für Bildung im und für den Handel. Die KOMPASS gGmbH ist nach DIN EN ISO 9001 sowie der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert. Unsere Fernlehrgangskurse sind darüber hinaus auch durch die Zentralstelle für Fernunterricht in Köln zugelassen.
Übersicht der Aus- und Weiterbildungs-Angebote kompass24.net
Eine Mitgliedschaft im Handelsverband Sachsen e. V. lohnt sich aus vielen Gründen. Einer dieser Gründe ist unser exklusiver Mitglieder-Bereich mit vielfältigen weiteren Informationen, Downloads (u.a. ca. 50 Form- und Merkblätter zu verschiedensten Rechtsthemen) und aktuellen Hinweisen für unsere Mitglieds-Unternehmen.
Alle vielfältigen Leistungen des Handelsverband Sachsen e. V. im Überblick finden Sie hier.
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