News-Übersicht Juli 2025

Nach 2,4 % im Juni 2025 fiel die Jahresteuerungsrate im Juli in Sachsen nach Angaben des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen aller Voraussicht nach mit 2,1 % niedriger aus. Dämpfend wirkte dabei die relativ geringe Teuerung im Teilindex Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe (0,9 %), der gut ein Viertel der Ausgaben des Warenkorbes abdeckt. Insbesondere die aktuellen Jahresteuerungsraten in den Bereichen Strom (-6,4 %) sowie Gas (-6,0 %) und Heizöl (-8,9 %) einschließlich Betriebskosten wirkten kompensierend, da sich die Nettokaltmieten im gleichen Zeitraum um 2,5 % erhöhten. Preisentwicklungen unterhalb des Gesamtindex verzeichneten ebenfalls die Hauptgruppen Möbel, Leuchten, Geräte und anderes Haushaltszubehör (0,7 %), Freizeit, Unterhaltung und Kultur (1,6 %), Verkehr (1,8 %) sowie Post und Telekommunikation (-0,5 %). Dagegen wiesen die Hauptgruppen Bildungswesen (5,1 %) sowie andere Waren und Dienstleistungen (5,2 %) die höchsten Jahresteuerungen aus. Ausschlaggebend dafür waren beispielsweise Preisanpassungen in den Teilindizes Dienstleistungen der Kindertageseinrichtungen (6,8 %) oder Dienstleistungen sozialer Einrichtungen (7,1 %).

Im Vergleich zu Juni 2025 erhöhte sich der Verbraucherpreisindex in Sachsen aller Voraussicht nach um 0,2 %. Nennenswert im Monatsvergleich ist neben den weiterhin anhaltenden Preisnachlässen für Bekleidung und Schuhe (-2,4 %) ebenso die Erhöhung im Teilindex Freizeit, Unterhaltung und Kultur (1,8 %), die hauptsächlich auf die aktuellen Entwicklungen bei Pauschalreisen (9,1 %) zurückzuführen war. Für Eltern schulpflichtiger Kinder empfahl es sich, bereits in diesem Monat auf die guten Preisangebote für Schulranzen oder Schulrucksäcke (-3,0 %) sowie Blei-, Farbstifte und Farbkästen (-3,8 %) zu achten.

Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen / Medieninformation Nr. 96/2025 vom 31. Juli 2025

Am heutigen Tag startet im Einzelhandel der freiwillige Sommerschlussverkauf (SSV). Mit aktuellen Sonderangeboten beteiligen sich in der Regel vor allem Handelsunternehmen aus der Textil- und Bekleidungsbranche am SSV, aber auch viele Baumärkte, Möbelhäuser, Sporthändler und Elektrogeschäfte gehen mit besonderen Angeboten auf ihre Kundschaft zu. Obwohl schon seit Wochen die Sale-Plakate in vielen Schaufenstern dominieren, hat der traditionelle Starttermin für den Schlussverkauf, der letzte Montag im  Juli, eine große Bedeutung. Er markiert in vielen Häusern als „Final Sale“ den Schluss- und Höhepunkt der Reduzierungsphase.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) unterstützt den Entschließungsantrag des Bundesrats vom vergangenen Freitag, die Verbraucherschutzpflichten und Marktverantwortung für Onlineplattformen im Drittstaatenhandel zu verschärfen. „Die vorgeschlagenen Maßnahmen adressieren zentrale Schwachstellen im aktuellen Onlinehandelssystem. Das ist dringend notwendig, um faire Wettbewerbsbedingungen für europäische Händler zu sichern“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp.

Der Antrag des Bundesrats beinhaltet mit der Verpflichtung zur Benennung eines in der EU ansässigen Wirtschaftsakteurs, Vorgaben für Rücksendeinformationen und Produkthaftung sowie dem raschen Abbau von Zollfreigrenzen zahlreiche Forderungen, die der Handelsverband immer wieder in den Fokus gestellt hatte.

„Es herrscht ein massives Ungleichgewicht im Wettbewerb zwischen europäischen Unternehmen und Plattformhändlern aus Drittstaaten, die sich kaum an unsere hiesigen Regeln halten müssen,“ so Tromp weiter. „Es muss endlich gelten: Wer auf dem europäischen Binnenmarkt verkauft, muss auch die gleichen Standards einhalten – bei Produktsicherheit, Steuern und Verbraucherrechten. Davon sind wir aktuell in der Praxis leider oft noch meilenweit entfernt.“ Die Vorschläge des Bundesrats bewertet der HDE deshalb als wichtigen Schritt, um digitale Marktordnung und Verbraucherschutz zukunftsfest und fair zu gestalten. Der HDE sieht nun Bundesregierung und EU gefordert, so schnell wie möglich ins konkrete Handeln zu kommen. Tromp: „Die Probleme sind längst erkannt, jetzt müssen aber auch endlich die richtigen Maßnahmen getroffen werden, um diese zu lösen. Ansonsten gefährdet das die Existenz der heimischen Händler, die sich an Recht und Gesetz halten. Das sind unhaltbare Zustände, der Ehrliche darf nicht der Dumme sein.“

Ehre wem Ehre gebührt: Vom Start des Qualitätszeichens an ist Möbel Voigt in Borna-Eula engagiert, die anspruchsvollen Standards zu erfüllen, zu übertreffen und sich im Testverfahren zu bewähren. Seniorchefin Christina Voigt und Co-Geschäftsführer Hannes Voigt haben das Zertifikat Generationenfreundliches Einkaufen erneut und bis 2028 für ihr Möbelhaus verteidigt. Gemeinsam mit Oberbürgermeister Oliver Urban (rechts im Bild) überreichte Handelsverbandsgeschäftsführer Gunter Engelmann-Merkel (2.v.r.) die Urkunde zu diesem herausragenden Erfolg. Das Thema bleibt im Handel nicht nur sehr aktuell, es gewinnt immer weiter an Relevanz.

Test erfolgreich! Das Zertifikat Generationenfreundliches Einkaufen steht für Barrierearmut und Komfort. Den einmal formulierten und in die Tat umgesetzten Anspruch, allen Kunden das Bestmögliche zu bieten, veranlasste Geschäftsfrau Sandra Burkhardt, ihren Markt erneut umfänglich prüfen zu lassen: Mit überzeugendem Resultat. Zum Erreichten gratulierte Geschäftsführer Gunter Engelmann-Merkel vom Handelsverband Sachsen herzlich.

Nachdem das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) vor zwei Wochen im Rahmen einer Medieninformation über das vorläufige Aussetzen der Rückforderungen der Corona-Wirtschaftshilfen informiert hatte, fand heute eine Pressekonferenz mit Wirtschaftsminister Dirk Panter unter Beteiligung von Dirk Kranig, Abteilungsleiter Coronabearbeitung der SAB, statt, in der diesbezüglich nunmehr konkrete Änderungen bekanntgegeben wurden.

Der Handelsverband Sachsen hatte im Vorfeld nachdrücklich auf die verschiedenen Problematiken aufmerksam gemacht und entsprechende Korrekturen eingefordert.

In der heutigen Pressekonferenz kündigte Wirtschaftsminister Panter für den »Soforthilfe-Zuschuss Bund« eine unbürokratische und flexible Verlängerung der Rückzahlungsfrist an. Mit vereinfachten Regeln für die Rückzahlung solle Klarheit und Planungssicherheit für die sächsischen Unternehmerinnen und Unternehmer geschaffen werden, niemand solle finanziell überfordert werden und Existenzängste haben, erklärte Panter. Im Rahmen dessen werden offene Verfahren jedoch nicht beiseitegelegt, zudem werde der Freistaat Sachsen aufgrund der Haushaltssituation auch nachträglich keinen Unternehmerlohn zahlen.

Vielmehr solle es nach durchgeführtem Rückmeldeverfahren durch die SAB für die bestehende Rückforderung eine zinsfreie Rückzahlungsfrist von sechs Monaten geben. Ist eine Rückzahlung innerhalb von sechs Monaten nicht möglich, können die Unternehmer sodann zwischen folgenden Fälligkeiten wählen:

  • 12 Monate – Festzins 0,5 Prozent
  • 24 Monate – Festzins 1,0 Prozent
  • 36 Monate – Festzins 1,5 Prozent

Diese verlängerten Zahlungsfristen beginnen nach Ablauf der zinsfreien Rückzahlungsfrist von sechs Monaten.

Innerhalb der gewählten Zahlungsfrist können zu frei gewählten Zeitpunkten variable Raten geleistet werden. Der Gesamtbetrag einschließlich Zinsen muss bis zum Ende der Zahlungsfrist bei der SAB eingegangen sein. Der Zins werde unabhängig von (Teil-)Zahlungen einmalig auf die Gesamtforderung erhoben.

Im Einzelfall können Unternehmerinnen und Unternehmer auch von der Rückforderung ausgenommen werden, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Rückforderung zu leisten. In der Regel sollen hierzu folgende Richtwerte herangezogen werden:

  • jährliche Gesamteinkünfte abzgl. Steuerlast gemäß Steuerbescheid unterhalb von 35.000 Euro für Selbstständige
  • 23.000 Euro netto für nicht mehr selbstständige Antragsteller oder Rentner

Diese Grenzwerte sollen sich generell um 7.000 Euro/Jahr für jedes Kind mit Kindergeldbezugerhöhen.

Beim Vermögen gelte: Es werden ausschließlich freie Vermögenswerte oberhalb eines Betrages von 40.000 Euro berücksichtigt. Für jedes Kind mit Kindergeldbezug erhöhe sich diese Grenze um weitere 15.000 Euro. Immobilienvermögen wird in aller Regel nicht angerechnet. Auf Antrag und nach Prüfung bleibe zusätzlich die Alterssicherung sowie das zur Fortsetzung der selbstständigen Tätigkeit Erforderliche außer Betracht.

Die oben dargestellten Regelungen gelten ab sofort und beziehen sich ausschließlich auf die Rückforderung des »Soforthilfe-Zuschusses Bund« (ausdrücklich nicht auf Überbrückungshilfen), welche noch nicht zurückgezahlt wurde. Die hiervon betroffenen Leistungsempfänger können sich über ein auf den Webseiten der SAB bereitgestelltes Kontaktformular zu den Erleichterungen melden. Ausgeschlossen sind Leistungsempfänger mit einer Rückforderung aufgrund mangelnder Mitwirkung am Rückmeldeverfahren und wegen Subventionsbetrug. Zudem wird mitgeteilt, dass rechtlich bereits abgeschlossene Fälle nicht vom neuen Verfahren betroffen sind. Im Rahmen dessen wurde klargestellt, dass in Fällen, in denen unabhängig eines Rückmeldeverfahrens Rückzahlungen geleistet wurden, die Erleichterungen nicht greifen. Wurden Rückzahlungen auf Grundlage eines schon abgeschlossenen Rückmeldeverfahrens bereits geleistet, gelten ggf. besondere Voraussetzungen. Es empfiehlt sich hier, für den konkreten Einzelfall individuelle Rücksprache mit der SAB zu nehmen.

Die SAB hat auf ihrer Webseite einen Frage-Antwort-Katalog (FAQ) "Zahlungserleichterungen für Rückforderungen nach Durchführung des Rückmeldeverfahrens“ veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie hier. Die Unternehmen können sich zudem ab sofort über die Sonder-Hotline der SAB unter der Rufnummer 0351 49104999 zu den neuen Zahlungserleichterungen informieren bzw. beraten lassen.

Zur Pressemitteilung gelangen Sie hier.

Der Handelsverband Sachsen wird seine Mitglieder fortlaufend über Neuigkeiten zu diesem Themenkomplex informieren.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) geht für das Jahr 2025 weiterhin von einem geringfügigen Anstieg der Umsätze im Einzelhandel um nominal zwei Prozent aus und hält damit an seiner Umsatzprognose fest. Wie eine aktuelle HDE-Umfrage unter rund 650 Handelsunternehmen zeigt, gehen 42 Prozent der Händlerinnen und Händler für das zweite Halbjahr von einer Stagnation ihrer Umsätze aus, während ein gutes Drittel mit Umsatzrückgängen rechnet. Zu kämpfen hat die Branche insbesondere mit den steigenden Lohnnebenkosten. Daher fordert der HDE eine Obergrenze von 40 Prozent bei den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen.

Während sich die Verbraucherstimmung in Deutschland seit Jahresbeginn stetig aufgehellt hat und in kleinen Schritten auf das höchste Niveau seit einem Jahr geklettert ist, zeigen sich die Unternehmen deutlich verhaltener und das Geschäftsklima im Einzelhandel verharrt seit Monaten in einer Seitwärtsbewegung. Wie aus der aktuellen HDE-Umfrage unter rund 650 Handelsunternehmen hervorgeht, rechnet mehr als die Hälfte der Befragten für das Gesamtjahr 2025 mit Umsätzen unterhalb des Vorjahresniveaus. Der HDE geht aufgrund der langsamen Aufhellung der Verbraucherstimmung und der von der Bundesregierung angekündigten nachhaltigen Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland von einer stabilen Umsatzentwicklung im Einzelhandel aus und behält daher seine Prognose für 2025 bei. Im Vorjahresvergleich ist ein nominales Plus von zwei Prozent zu erwarten, real entspricht das einem Plus von 0,5 Prozent.

„Der Einzelhandel misst die neue Bundesregierung an ihren Taten. Sie hat versprochen, für spürbare Entlastungen zu sorgen und die Wirtschaft wieder anzukurbeln. Darauf setzen die Händlerinnen und Händler“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Der Handel selbst habe in den vergangenen Jahren gezeigt, dass er Verantwortung übernehme, ob als Versorger auch in Krisenzeiten wie der Pandemie oder als zuverlässiger Arbeitgeber, der einen immer höheren Mindestlohn schultert. „Jetzt ist es an der Zeit, dass die Politik Verantwortung übernimmt und Entlastungen auf den Weg bringt, die auch bei den Händlerinnen und Händlern ankommen“, fordert von Preen. Dringender Handlungsbedarf bestehe bei den Lohnnebenkosten, die in den nächsten Jahren auf 50 Prozent zu steigen drohen. „Ein Bekenntnis der Bundesregierung zu einer Senkung der Sozialversicherungsbeiträge und zu einer dauerhaften 40-Prozent-Obergrenze ist überfällig“, betont von Preen. Gingen die Sozialversicherungsbeiträge ungebremst durch die Decke, seien massenweise Stellenstreichungen unvermeidbar.

Auch auf die Abkehr der Bundesregierung von der im Koalitionsvertrag verankerten Stromsteuersenkung für alle blickt der HDE weiterhin mit großer Irritation und Sorge. „Die Senkung der Stromsteuer war ein zentrales Versprechen der Regierung auch an Handel und Verbraucher. Bleibt diese Entlastung jetzt aus, ist das weit mehr als ein Vertrauensbruch. Den Unternehmen fehlen dadurch Hunderte Millionen für notwendige Investitionen, den Verbraucherinnen und Verbrauchern wird finanzieller Spielraum genommen“, so von Preen weiter. So drohe der erhoffte Wirtschaftsaufschwung auszufallen. „Nicht Wort zu halten, ist das folgenschwerste Signal, das eine neue Bundesregierung an Wirtschaft und Verbraucher senden kann“, so von Preen. Die Regierung müsse nun Antworten auf das entstandene Misstrauen finden und in der Wirtschaftspolitik die richtigen Prioritäten setzen.

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Mit der Verbraucherstimmung in Deutschland geht es weiter bergauf. Wie das aktuelle Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) zeigt, setzt sich der Aufwärtstrend im Juli fort. Zwar legt der Index nur langsam zu, doch er erreicht den höchsten Stand seit einem Jahr. Es ist davon auszugehen, dass die positive Entwicklung der Verbraucherstimmung anhalten, allerdings nicht deutlich an Dynamik gewinnen wird. Bleiben die Verbraucherinnen und Verbraucher optimistisch, ist mit einer Erholung in kleinen Schritten zu rechnen.

Dass in nächster Zeit keine großen Sprünge beim privaten Konsum zu erwarten sind, liegt insbesondere an der im Vergleich zum Vormonat verringerten Anschaffungsneigung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Gleichzeitig planen sie, ihre Sparanstrengungen in den kommenden Wochen und Monaten eher zu reduzieren und auf Ersparnisse zurückzugreifen.

Hintergrund dieser Entwicklung der Konsum- und Sparaktivität der Verbraucher ist vermutlich ihr pessimistischerer Blick auf das eigene Einkommen. Ihre Erwartungen zur weiteren Entwicklung der eigenen Einkommenssituation trüben sich gegenüber dem Vormonat deutlich ein. Den noch im Vormonat herrschenden finanziellen Optimismus der Verbraucher könnten die zwar angekündigten, aber bislang nicht umgesetzten Entlastungsvorhaben der Bundesregierung ausgebremst haben. Auf die konjunkturelle Entwicklung blicken die Verbraucherinnen und Verbraucher hingegen weiterhin zuversichtlich.

Seit Juli 2024 war die Stimmung unter den Verbrauchern in Deutschland nicht mehr so gut wie derzeit. Die Verbraucherstimmung klettert allerdings in kleinen Schritten. Für eine schnelle Erholung des privaten Konsums agieren die Verbraucher noch zu vorsichtig, die Konsumzurückhaltung ist noch immer spürbar. Ein größerer Wachstumsschub ist daher auch gesamtwirtschaftlich zunächst nicht zu erwarten.

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Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisiert die Entscheidung des Koalitionsausschusses für eine Abkehr von der versprochenen Stromsteuersenkung für alle deutlich. Dass die Bundesregierung ein zentrales Versprechen aus ihrem Koalitionsvertrag bricht, beschädigt das Vertrauen der Handelsunternehmen sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher in die Politik laut HDE nachhaltig. Der Verband bekräftigt zudem seine Forderung nach spürbaren Entlastungen.

„Auf das Wort der Bundesregierung ist offenbar kein Verlass. Wenn nicht einmal ein zentrales Entlastungsversprechen aus dem Koalitionsvertrag eingelöst wird, sehe ich schwarz für die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Deutschland“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Unternehmen könnten nur dann erfolgreich wirtschaften, wenn die politischen Rahmenbedingungen für Zuverlässigkeit und Planbarkeit sorgten. Für den Einzelhandel hätte eine Stromsteuersenkung zu Kostenentlastungen in Höhe von 700 Millionen Euro geführt. „Die Stromsteuersenkung für alle steht im Koalitionsvertrag. Darauf haben sich die Händlerinnen und Händler eingestellt. Jetzt fehlen Hunderte Millionen Euro in der Geschäftsplanung“, so von Preen weiter. Dadurch müssten wichtige Investitionen nun ausfallen. Dabei seien mit Blick auf die Zukunftsfähigkeit des Handels Investitionen in Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Standortattraktivität von großer Bedeutung.

Zu befürchten sind aus Sicht des HDE auch erhebliche Folgen für den privaten Konsum. „Damit sich der private Konsum erholen und zum erhofften Wachstumsmotor für die Gesamtwirtschaft werden kann, brauchen die Verbraucherinnen und Verbraucher mehr finanziellen Spielraum. Darauf ist der Einzelhandel angewiesen“, so von Preen. Ohne spürbare Entlastungen werde die Wirtschaft nicht in Schwung kommen. „Die Entscheidung des Koalitionsausschusses gegen eine Stromsteuersenkung für alle ist eine gefährliche für unser Land. Wer nicht Wort hält, verspielt wertvolles Vertrauen, und zwar unwiederbringlich“, warnt von Preen. Die gestrige Entscheidung sei überaus enttäuschend und verstärke das Misstrauen der Verbraucher.