Nachdem das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) vor zwei Wochen im Rahmen einer Medieninformation über das vorläufige Aussetzen der Rückforderungen der Corona-Wirtschaftshilfen informiert hatte, fand heute eine Pressekonferenz mit Wirtschaftsminister Dirk Panter unter Beteiligung von Dirk Kranig, Abteilungsleiter Coronabearbeitung der SAB, statt, in der diesbezüglich nunmehr konkrete Änderungen bekanntgegeben wurden.
Der Handelsverband Sachsen hatte im Vorfeld nachdrücklich auf die verschiedenen Problematiken aufmerksam gemacht und entsprechende Korrekturen eingefordert.
In der heutigen Pressekonferenz kündigte Wirtschaftsminister Panter für den »Soforthilfe-Zuschuss Bund« eine unbürokratische und flexible Verlängerung der Rückzahlungsfrist an. Mit vereinfachten Regeln für die Rückzahlung solle Klarheit und Planungssicherheit für die sächsischen Unternehmerinnen und Unternehmer geschaffen werden, niemand solle finanziell überfordert werden und Existenzängste haben, erklärte Panter. Im Rahmen dessen werden offene Verfahren jedoch nicht beiseitegelegt, zudem werde der Freistaat Sachsen aufgrund der Haushaltssituation auch nachträglich keinen Unternehmerlohn zahlen.
Vielmehr solle es nach durchgeführtem Rückmeldeverfahren durch die SAB für die bestehende Rückforderung eine zinsfreie Rückzahlungsfrist von sechs Monaten geben. Ist eine Rückzahlung innerhalb von sechs Monaten nicht möglich, können die Unternehmer sodann zwischen folgenden Fälligkeiten wählen:
Diese verlängerten Zahlungsfristen beginnen nach Ablauf der zinsfreien Rückzahlungsfrist von sechs Monaten.
Innerhalb der gewählten Zahlungsfrist können zu frei gewählten Zeitpunkten variable Raten geleistet werden. Der Gesamtbetrag einschließlich Zinsen muss bis zum Ende der Zahlungsfrist bei der SAB eingegangen sein. Der Zins werde unabhängig von (Teil-)Zahlungen einmalig auf die Gesamtforderung erhoben.
Im Einzelfall können Unternehmerinnen und Unternehmer auch von der Rückforderung ausgenommen werden, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Rückforderung zu leisten. In der Regel sollen hierzu folgende Richtwerte herangezogen werden:
Diese Grenzwerte sollen sich generell um 7.000 Euro/Jahr für jedes Kind mit Kindergeldbezugerhöhen.
Beim Vermögen gelte: Es werden ausschließlich freie Vermögenswerte oberhalb eines Betrages von 40.000 Euro berücksichtigt. Für jedes Kind mit Kindergeldbezug erhöhe sich diese Grenze um weitere 15.000 Euro. Immobilienvermögen wird in aller Regel nicht angerechnet. Auf Antrag und nach Prüfung bleibe zusätzlich die Alterssicherung sowie das zur Fortsetzung der selbstständigen Tätigkeit Erforderliche außer Betracht.
Die oben dargestellten Regelungen gelten ab sofort und beziehen sich ausschließlich auf die Rückforderung des »Soforthilfe-Zuschusses Bund« (ausdrücklich nicht auf Überbrückungshilfen), welche noch nicht zurückgezahlt wurde. Die hiervon betroffenen Leistungsempfänger können sich über ein auf den Webseiten der SAB bereitgestelltes Kontaktformular zu den Erleichterungen melden. Ausgeschlossen sind Leistungsempfänger mit einer Rückforderung aufgrund mangelnder Mitwirkung am Rückmeldeverfahren und wegen Subventionsbetrug. Zudem wird mitgeteilt, dass rechtlich bereits abgeschlossene Fälle nicht vom neuen Verfahren betroffen sind. Im Rahmen dessen wurde klargestellt, dass in Fällen, in denen unabhängig eines Rückmeldeverfahrens Rückzahlungen geleistet wurden, die Erleichterungen nicht greifen. Wurden Rückzahlungen auf Grundlage eines schon abgeschlossenen Rückmeldeverfahrens bereits geleistet, gelten ggf. besondere Voraussetzungen. Es empfiehlt sich hier, für den konkreten Einzelfall individuelle Rücksprache mit der SAB zu nehmen.
Die SAB hat auf ihrer Webseite einen Frage-Antwort-Katalog (FAQ) "Zahlungserleichterungen für Rückforderungen nach Durchführung des Rückmeldeverfahrens“ veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie hier. Die Unternehmen können sich zudem ab sofort über die Sonder-Hotline der SAB unter der Rufnummer 0351 49104999 zu den neuen Zahlungserleichterungen informieren bzw. beraten lassen.
Zur Pressemitteilung gelangen Sie hier.
Der Handelsverband Sachsen wird seine Mitglieder fortlaufend über Neuigkeiten zu diesem Themenkomplex informieren.