Wie bereits mehrfach berichtet, traten die Vorschriften des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) größtenteils am 2. Juli 2023 in Kraft. Im Rahmen dessen besteht für Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten (berechnet pro Kopf - Teilzeitbeschäftigte zählen mit) bereits seitdem die Pflicht, nach den Vorgaben des HinSchG eine interne Meldestelle einzurichten. Die Bußgeldvorschrift beim Verstoß hiergegen tritt dabei ab dem 1. Dezember 2023 in Kraft. Unternehmen mit zwischen 50 und 249 Beschäftigten wurde eine Umsetzungsfrist zur Einrichtung der internen Meldestelle bis zum 17. Dezember 2023 eingeräumt. Für sämtliche Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten besteht mithin – soweit noch nicht umgesetzt - nunmehr dringender Handlungsbedarf. Bei Nichteinrichtung drohen Bußgelder bis zu 20.000,00 €.
Hintergrund: Ziel des Gesetzes ist, dass insbesondere Arbeitnehmer auf mutmaßliche Rechts- und Regelverstöße des Arbeitgebers einfacher und ohne Angst vor Benachteiligungen bei hierfür geschaffenen internen oder externen Meldestellen aufmerksam machen können. Die interne Meldestelle ist dabei vom Arbeitgeber, die externe Meldestelle vom Bund einzurichten.
Weitere Informationen finden Sie im Exklusivbereich unserer Homepage im Merkblatt „AUF EINEN BLICK“- Das Hinweisgeberschutzgesetz (Downloads/Branchenspezifisches & Spezielles) sowie in den Webinar-Präsentationsunterlagen (Vortragsunterlagen/Hinweisgeberschutzgesetz). Zudem stehen Ihnen unsere Verbandsjuristinnen gern für eine Beratung zur Verfügung.
Nach heutiger (17.10.2023) Meldung des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen legten die Umsätze im sächsischen Einzelhandel von Januar bis Juni 2023 gegenüber 2022 nominal um knapp 3 Prozent zu. Real setzten die Einzelhändler jedoch 6 Prozent weniger um (Deutschland: -4 Prozent). Das Landesamt erfasst dabei jedoch nicht die Ertragsentwicklung der Unternehmen, die in Anbetracht der enormen Kostensteigerungen deutlich rückläufig sein dürfte. Dies belastet den Einzelhandel aktuell stark. Damit sind viele Händlerinnen und Händler beispielsweise auch nicht in der Lage, notwendige Zukunftsinvestitionen aus eigener Kraft zu stemmen.
Im Gastgewerbe stand beim Umsatz laut Statistischem Landesamt im 1. Halbjahr 2023 nominal wie real ein Plus von 20 bzw. 9 Prozent (Deutschland: +6 Prozent).
Ende November eines jeden Jahres organisieren viele stationäre Geschäfte und Onlineshops am sogenannten „Black Friday“ Aktionen und gewähren Preisnachlässe. Die Bewerbung der Rabatte mit der Begrifflichkeit „Black Friday“ stellte sich dabei seit vielen Jahren als risikobehaftet dar, denn diese war seit 2013 als Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und damit markenrechtlich geschützt.
Seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Sommer dieses Jahres (wir berichteten mit Rundschreiben 21/2023) haben Händler nun aber endlich Rechtssicherheit: Der BGH wies die Nichtzulassungsbeschwerde der bisherigen Markenrechtsinhaberin gegen ein Urteil des Kammergerichts Berlin, welches bestätigte, dass die Wortmarke „Black Friday“ für verfallen zu erklären ist, zurück. Mit dieser Zurückweisung des BGH ist die Entscheidung des Kammergerichts Berlin rechtskräftig und die für rund 900 Waren und Dienstleistungen eingetragene Marke „Black Friday“ damit verfallen.
Einzelhändler können also in allen Handelsbereichen erstmals wieder mit den Worten „Black Friday“ ihre Aktionen am 24. November 2023 bewerben, ohne dem Risiko ausgesetzt zu sein, in diesem Zusammenhang wegen einer Markenrechtsverletzung abgemahnt zu werden.
Der Freistaat Sachsen will kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem neuen Programm „Darlehen für den Mittelstand“ (DFM) unterstützen. Mit dem Programm sollen laut einer Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft gestärkt und die Standortbedingungen für Unternehmen und Existenzgründer verbessert werden. Insgesamt werden hierfür nach derzeitigem Stand 142 Millionen Euro an Kreditmitteln für KMU zur Verfügung gestellt, um damit Gründungs-, Wachstums-, Markteinführungs- und Digitalisierungsvorhaben umzusetzen.
REWE Partnerkaufmann Jens Geidel ist einer der Ersten, der den Wert des Generationenfreundlichen Einkaufens für sich und seine Märkte erkannte. Nach erfolgreichem Audit bekamen der Super- und der Getränkemarkt in der Delitzscher Eisenbahnstraße das Siegel zum fünften Mal verliehen, der neue Supermarkt in der Raiffeisenstraße wurde nach drei Jahren nun mit Erfolg rezertifiziert. Oberbürgermeister Dr. Manfred Wilde und Gunter Engelmann-Merkel, Geschäftsführer im Handelsverband Sachsen, überreichten dem vielfältig engagierten Unternehmer gern die verdienten Urkunden für seine Standorte,
Doch damit nicht genug: Am gleichen Tage agierten zwei Behinderte im Markt Raiffeisenstraße, die sonst in der Werkstatt des Sozial- und Beschäftigungszentrums Delitzsch tätig sind. "Schichtwechsel" heißt die Aktion, an der sich sachsen- und bundesweit immer mehr Werkstätten und Menschen mit Einschränkungen einerseits und Unternehmen andererseits beteiligen. Geschäftsführer Hannes Markert und Werkstattleiterin Doreen Rost freuen sich sehr über diese konkrete Möglichkeit des Perspektivwechsels und der Eröffnung neuer Chancen. Anschließend ging es gemeinsam mit Gunter Engelmann-Merkel zu weiteren Betrieben, die sich an dieser Initiative beteiligten.
Die Stimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland verbessert sich im Oktober etwas. Das geht aus dem aktuellen Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) hervor. Demnach legt der Index im Vergleich zum Vormonat zu und erreicht das Niveau, auf dem er sich zuletzt Anfang 2022 und damit vor Beginn des russischen Angriffskrieges in der Ukraine bewegt hat. Allerdings ist davon auszugehen, dass die grundsätzlich schwache Entwicklung für den Rest des Jahres anhalten wird. Daher kann der private Konsum voraussichtlich erst im nächsten Jahr wieder für Wachstumsimpulse sorgen.