Bild: R. Ryborsch, Stadt Naunhof
Apotheker Sylvio Mahla (Bildmitte) und sein Team haben viele Details im Blick, die das Einkaufen für alle Kunden sehr angenehm machen. Über 60 Kriterien wurden von der Auditorin vor Ort überprüft, bevor es feststand: Das Siegel Generationenfreundliches Einkaufen kann erneut übergeben werden. So würdigten Bürgermeisterin Anna-Luise Conrad und Handelsverbandsgeschäftsführer Gunter Engelmann-Merkel gemeinsam diesen Erfolg unternehmerischer Initiative und händigten gern die Urkunde aus.
Das Bundeskabinett hat am 24. August 2022 zwei Energieeinspar-Verordnungen für die kommenden zwei Heizperioden beschlossen:
Für den Einzelhandel sind dabei die Paragraphen 10, 11 und 12 der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen besonders relevant. Diese beinhalten folgende Regelungen:
Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen gilt nach aktuellem Stand vom 1. September 2022 bis zum 28. Februar 2023, die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2024.
Erfolgreich rezertifiziert und mehr als ein Grund zum Feiern: Die Urkunde zum bundesweit renommierten Siegel Generationenfreundliches Einkaufen erhielt REWE-Partnerkaufmann Michael Alscher (r.) aus den Händen des jüngst gewählten Leisniger Bürgermeisters Carsten Graf (links im Bild /Bildrechte: Stadt Leisnig) und des Geschäftsführers vom Handelsverband Sachsen Gunter Engelmann-Merkel.
Erneut wurde der Toom Baumarkt in Zittau mit dem Qualitätszeichen "Ausgezeichnet Generationenfreundlich" ausgezeichnet.
REWE-Partnerkaufmann Uwe Zschorn (Bildmitte) ist stolz auf seinen Markt, sein Team. Nach einer umfangreichen Überprüfung ist das Zertifikat Generationenfreundliches Einkaufen bis 2025 bestätigt. Kerstin Motzer, Beauftragte der Stadt Leipzig für Senioren und Behinderte (rechts) und Gunter Engelmann-Merkel (l. im Bild), Handelsverbandsgeschäftsführer der Region, gratulieren herzlich, ebenso wie der Repräsentant des hiesigen Bürgervereins, Frank Heinrich.
Oliver Urban (2.v.l.), frisch gewählter Oberbürgermeister von Borna, ließ es sich nicht nehmen, gemeinsam mit Gunter Engelmann-Merkel, Geschäftsführer Handelsverband Sachsen persönlich zu gratulieren: Christina Voigt, hier im Bild mit Junior-Chef Hannes Voigt (r.), verteidigt erfolgreich ihr Zertifikat Generationenfreundliches Einkaufen und gewährleistet ihren Kunden damit ein hohes Niveau an Komfort rund um deren Besuch im Möbelhaus.
Der Brandiser Unternehmer Ronald Dölz (2.v.r.) ist stolz auf sein abermals errungenes Siegel Generationenfreundliches Einkaufen. Dieses legt Zeugnis ab vom Erreichen hoher Standards pro Kunde. Arno Jesse, Bürgermeister der Stadt (links im Bild) gemeinsam mit Gunter Engelmann-Merkel, Geschäftsführer im Handelsverband Sachsen überreichten ihm und seiner Lebensgefährtin Jacqueline Ewert die verdiente Urkunde vor Ort.
REWE-Partnerkauffrau Babette Gürntke ist sehr zufrieden: Punkt für Punkt des anspruchsvollen Tests wurden durch die Auditoren positiv bewertet. So konnte das Qualitätszeichen erneut verteidigt werden. Ein schöner Erfolg für die Unternehmerin, ihre Mitarbeiter und vor allem: für ihre Kunden! Michael Hultsch, Bürgermeister der Stadt, hier rechts im Bild, gratulierte herzlich gemeinsam mit Gunter Engelmann-Merkel, Geschäftsführer im Handelsverband Sachsen.
Im aktuellen Test aller für das Qualitätszeichen relevanten Kriterien konnten beide Leipziger toom Baumärkte erneut überzeugen. Mit großer Freude nahmen die Filialleiter, im Bild Jörg Engelhardt - toom Plagwitz, ihre Urkunde zum Qualitätszeichen aus den Händen von HVS-Geschäftsführer Gunter Engelmann-Merkel entgegen. Das Siegel garantiert Kunden in ihrer ganzen Vielfalt komfortable Bedingungen für ihren Einkauf.
Das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesjustizministerium haben am 03.08.2022 die Eckpunkte für die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vorgelegt. Die bisherigen auf die COVID-19-Pandemie bezogenen Sonderregeln sind bis zum 23. September 2022 befristet. Der Vorschlag für die Fortentwicklung des IfSG sieht ein mehrstufiges, lagebezogenes Schutzkonzept vor. Danach sollen außerhalb einer vom Deutschen Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite zwischen Anfang Oktober 2022 und Anfang April 2023 bestimmte bereichsspezifische Schutzmaßnahmen bundesweit gelten. Vorgesehen ist ferner, dass die Länder in diesem Fall bestimmte weitere Schutzmaßnahmen anordnen können, soweit dies erforderlich ist, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten und einen geregelten Schulunterricht in Präsenz aufrechtzuerhalten. Sofern in einem Land eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastrukturen besteht, kann das Land – nach einem Parlamentsbeschluss – in betroffenen Gebietskörperschaften bestimmte weitergehende Schutzmaßnahmen anordnen.
Der Vorschlag für die Fortentwicklung des IfSG soll voraussichtlich noch im August vom Bundeskabinett beschlossen werden. Anschließend soll er in das bereits laufende Verfahren zum Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 eingebracht und damit im Schnellverfahren durch den Bundestag gebracht werden.
Ausnahmen von der Testnachweispflicht sind vorgesehen für frisch geimpfte und genesene Personen, sowie für Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen oder von den jeweiligen Dienstleistern behandelt, betreut oder gepflegt werden.
Ausnahmen von der Maskenpflicht sind vorgesehen, wenn die Behandlung dem Tragen einer Maske entgegensteht sowie für in den jeweiligen Einrichtungen behandelte oder gepflegte Personen in den für ihren persönlichen Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten; ferner für Kinder unter 6 Jahren, für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können sowie gehörlose und schwerhörige Menschen.
Die Bundesländer können weitergehende Regelungen erlassen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten.
Diese möglichen Maßnahmen in Länderverantwortung sind:
Stellt ein Landesparlament für das gesamte Bundesland oder eine konkrete Gebietskörperschaft anhand bestimmter, gesetzlich geregelter Indikatoren eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastrukturen fest, können dort außerdem folgende Maßnahmen angeordnet werden:
Im Ergebnis des Eckpunktepapiers sind Lockdowns mit Geschäftsschließungen sowie Zugangsbeschränkungen wie 2G und 3G - sofern der Bundestag nicht die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat - nicht mehr möglich. Dafür hatten sich der Handelsverband Deutschland (HDE) sowie die Landesverbände in den vergangenen Wochen intensiv eingesetzt. Eine abschließende Bewertung des Regierungskonzepts kann jedoch erst auf der Grundlage der konkreten gesetzlichen Änderungsvorschläge erfolgen, die sich aus dem Entwurf für das Bundeskabinett bzw. dem Änderungsantrag ergeben werden.