Das Bundeskabinett hat am 24. August 2022 zwei Energieeinspar-Verordnungen für die kommenden zwei Heizperioden beschlossen:
Für den Einzelhandel sind dabei die Paragraphen 10, 11 und 12 der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen besonders relevant. Diese beinhalten folgende Regelungen:
Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen gilt nach aktuellem Stand vom 1. September 2022 bis zum 28. Februar 2023, die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2024.