News-Übersicht August 2026

Wegen des anhaltenden Niedrigwassers können viele Güter derzeit nicht wie gewohnt per Binnenschiff transportiert werden. Sachsen erleichtert deshalb vorübergehend den Transport auf der Straße: Lkw, die solche Fahrten ersetzen, dürfen bis einschließlich 31. August 2026 auch sonn- und feiertags fahren. Die Regelung gilt auch für die Samstage, an denen wegen der Ferienreisezeit ein Lkw-Fahrverbot besteht.

Die Ausnahme gilt für gewerblich eingesetzte Lkw über 7,5 Tonnen sowie für Lkw mit Anhängern, wenn sie Transporte ersetzen, die wegen des Niedrigwassers nicht über die Wasserstraße möglich sind. Auch unmittelbar damit verbundene Leerfahrten sind erlaubt. Nicht erfasst sind Großraum-und Schwertransporte. Wer in ein anderes Bundesland fährt, muss die dort geltenden Regeln beachten; erforderliche Genehmigungen müssen dort beantragt werden.

In den letzten Wochen herrschten vielerorts Temperaturen von mehr als 30 Grad. Die Hitze verdirbt vielen Menschen auch spürbar die Lust auf den Einkaufsbummel in der Innenstadt. Der Handelsverband setzt sich deshalb für kühlende Maßnahmen in den Stadtzentren, in denen der Einzelhandel die zentrale Branche ist, ein. Stadtzentren verlieren bei hohen Temperaturen massiv an Attraktivität. Die Kundenfrequenzen sinken an hochsommerlichen Tagen deutlich. Das war in der Vergangenheit sicher verkraftbar, da die Zahl der heißen Tage überschaubar war. Doch seit einigen Jahren bekommen die Geschäfte die Klimaveränderung deutlich zu spüren.

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) unterstützt deshalb mit Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels: Auch wenn die kommunalen Finanzen knapp sind, können Kommunen und weitere Antragsberechtigte jetzt die Möglichkeit nutzen und Fördermittel für Hitzeschutzmaßnahmen beantragen.

Im Rahmen der EU-Förderrichtlinie Energie und Klima unterstützt das SMWA sowohl die Vorbereitung als auch die Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung. Die Stadt Leipzig nutzt beispielsweise rund 144.000 Euro Förderung, um die Stadtklimaanalyse fortzuschreiben; in Freital erhält der Außenbereich der Kita »Kinderland am Wiesenhang« Begrünung und Sonnensegel zur Verschattung, eine verbesserte Versickerungsfähigkeit des Bodens und Regenwasserrückhalt für rund 180.000 Euro. Die Antragstellung wurde stark vereinfacht, damit mehr Vorhaben schneller auf den Weg gebracht werden können. Je nach Maßnahme sind Fördersätze von bis zu 80 Prozent möglich

Gefördert werden unter anderem:

  • Schutz vor Hitze an Gebäuden, etwa durch Außenverschattungen, begrünte Dächer oder andere Maßnahmen zur natürlichen Kühlung
  • Trinkbrunnen und schattenspendende Bereiche, die öffentliche Plätze, Schulhöfe, Spielplätze oder Einrichtungen für ältere Menschen bei Hitze entlasten können;
  • Regenwassermanagement, zum Beispiel durch Zisternen, Versickerungsanlagen oder andere Lösungen, die Wasserzurückhalten und nutzbar machen
  • Maßnahmen zum Schutz vor Starkregen und Bodenerosion
  • vorbereitende Konzepte und Planungen, die konkrete Klimaanpassungsmaßnahmen vor Ort ermöglichen.
  • Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen und kommunale Unternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, anerkannte Religionsgemeinschaften sowie Privatpersonen

Die Anträge können über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank(SAB) im Modul 4 der »Förderrichtlinie Energie und Klima 2023« gestellt werden.

Pressemitteilung des SMWA

Antragstellung: Förderrichtlinie Energie und Klima

Angesichts der in diesen Tagen bekannt gewordenen Pläne des Bundesfinanzministers für eine Reform der Einkommensteuer zeigt sich der Handelsverband Deutschland (HDE) unzufrieden und besorgt. Die entlastenden Wirkungen bei den Verbrauchern sieht der Verband als kaum spürbar an. Gleichzeitig warnt der HDE davor, die Einkommensteuer in den oberen Bereichen deutlich anzuheben. Das trifft insbesondere auch viele Personenunternehmen, die den größten Teil der mittelständischen Unternehmen im Einzelhandel ausmachen.

„Es ist richtig und wichtig, die Einkommensteuer zu reformieren. Die Pläne des Finanzministers aber sind zu mutlos. Im kommenden Jahr soll das Entlastungsvolumen drei Milliarden Euro betragen. Rein rechnerisch hat dann jeder Haushalt in Deutschland monatlich rund sechs Euro mehr. Das ist alles andere als ein großer Befreiungsschlag, das ist der schwierigen wirtschaftlichen Lage nicht angemessen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Davon gehe auch kein positives Signal an die Verbraucherstimmung aus. Dabei sei genau dies angesichts der vor sich hin dümpelnden Konsumstimmung dringend notwendig.

Auch mit Blick auf die direkten Auswirkungen der Reformpläne auf die Unternehmen zeigt sich der HDE besorgt: „Gerade die vielen mittelständischen Handelsunternehmen befinden sich in einer schwierigen Situation. Kosten steigen, Umsätze stagnieren oder sinken. Da kann es doch nicht sein, dass der Finanzminister jetzt auch noch über die Einkommensteuer für noch mehr Belastungen bei diesen Betrieben sorgen will. Wer die Einkommensteuer für höhere Einkommen anhebt, belastet automatisch auch alle Personengesellschaften. Das kann in der aktuellen Lage nicht der Ernst der Bundesregierung sein. Die Steuerreform muss dringend um die im Koalitionsvertrag versprochene wesentliche Verbesserung des Optionsmodells zur Körperschaftsteuer und vor allem der einkommensteuerlichen Thesaurierungsbegünstigung ergänzt werden. Ansonsten würde sich einmal mehr zeigen, dass die versprochenen Entlastungen für den Mittelstand nur ein Lippenbekenntnis bleiben“, so Genth weiter.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) stellen mit Sorge fest, dass Diebstahlsdelikte im Einzelhandel häufig nicht oder nur unzureichend sanktioniert werden. Ladendiebstahl ist kein Bagatelldelikt. Die Taten werden nicht selten gewerbsmäßig oder sogar in bandenmäßig organisierter Form verwirklicht. Ladendiebstahl ist mitunter mit hoher krimineller Energie verbunden und kann schon bei einzelnen Taten zu wirtschaftlichen Schäden für die betroffenen Händler in vierstelliger Höhe führen. Um das Vertrauen der betroffenen Unternehmer in den Rechtsstaat zu bewahren, müssen die Taten konsequent verfolgt, die Täter überführt und zügig einer angemessenen strafrechtliche Sanktion zugeführt werden.

HDE und GdP verbindet das gemeinsame Ziel, organisierte Eigentumskriminalität wirksam zu bekämpfen, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken und den Schutz des Eigentums im Einzelhandel zu gewährleisten. Mit einem gemeinsamen Papier sollen Impulse für die politische Debatte gegeben und aufgezeigt werden, welche Rahmenbedingungen die Politik schaffen muss, um einen effektiven Schutz des Eigentums im Einzelhandel durch konsequente Rechtsdurchsetzung sicherzustellen.

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Nachdem sich die Konsumstimmung in den vergangenen Wochen etwas erholt hatte, geht sie nun wieder leicht nach unten. Das macht das aktuelle Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) deutlich. Der positive Trend aus dem Vormonat setzt sich demnach nicht weiter fort. Grund hierfür sind vermutlich die wieder zunehmenden Spannungen im Nahen Osten.

Im Vergleich zum Vormonat sinkt das HDE-Konsumbarometer leicht und verpasst der aufgekommenen Hoffnung der vergangenen Wochen einen Dämpfer. Gegenüber dem Vorjahr ist die Stimmung sogar stark eingetrübt. Der wieder an Intensität zunehmende Konflikt zwischen dem Iran und den USA wirkt sich negativ auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung sowie die Verbraucherstimmung aus. Beim Thema Konsum werden die Verbraucherinnen und Verbraucher vorsichtiger und mit Blick auf die kommenden Wochen wollen sie ihre Sparanstrengungen erhöhen.

Auch die konjunkturelle Entwicklung bewerten die Verbraucherinnen und Verbraucher pessimistischer als im Vormonat. Allerdings wirkt sich die schlechte Verbraucherstimmung bisher nicht auf die Einkommenserwartung aus, die im Vergleich zum Vormonat weiter steigt. Der aktuelle Wert liegt nur minimal unter dem Vorjahresniveau. Zudem erwarten die Verbraucherinnen und Verbraucher eine weiter sinkende Inflationsrate.

Der Krieg im Iran hat die wirtschaftlichen Risiken wieder deutlich erhöht. Die Sorge der Verbraucherinnen und Verbraucher vor den Folgen des Konflikts belastet die Konsumstimmung und trübt die Wachstumsaussichten erneut ein. Solange der Konflikt andauert, dürfte die Verunsicherung hoch bleiben und die wirtschaftliche Entwicklung belasten. Kurzfristig können auch die Reformbemühungen der Bundesregierung diese negativen Auswirkungen kaum ausgleichen.

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24-Stunden-Bürgschaft ermöglicht schnellen und unkomplizierten Zugang zu Fremdkapital

Die Bürgschaftsbank Sachsen (BBS) unterstützt Unternehmen im Freistaat künftig im Express-Verfahren bei ihren Investitionsvorhaben: Mit der sogenannten »24-Stunden-Bürgschaft« ergänzt die BBS ihr Produktportfolio um ein weiteres Finanzierungsinstrument. Durch strukturierte Entscheidungsmechanismen kann die BBS entsprechende Bürgschaftsanträge ab sofort binnen eines Werktages bewilligen. Der Prozess baut auf ein beschleunigtes Bewilligungsverfahren auf, das bereits in der Corona-Zeit erfolgreich erprobt wurde. Die schnelle Bürgschaftszusage ermöglicht schlankere Kreditprozesse durch die jeweilige Hausbank und damit auch weniger Bürokratie für sächsische Unternehmen. Die Grundlage für die »24-Stunden-Bürgschaft« wurde unter Federführung des sächsischen Finanzministeriums gemeinsam mit dem sächsischen Wirtschaftsministerium und der BBS in einer beispielgebenden Initiative gelegt.

Die »24-Stunden-Bürgschaft« verschafft sächsischen Unternehmen schnellen Zugang zu Fremdkapital, der andernfalls wegen mangelnder Sicherheiten verschlossen bliebe. Mit dem neuen Bürgschaftsprogramm reagieren die Ministerien und die BBS gemäß der Leitlinie »weniger Bürokratie, mehr Vertrauen« auf veränderte Vergabeprozesse bei den hiesigen Kreditinstituten. Die externe Absicherung durch die BBS erlaubt den Unternehmen im Freistaat, ihre Pläne für Investitionen – etwa in digitale Software-Lösungen und in die Transformation ihres Geschäftsmodells – zeitnah in die Tat umzusetzen.

Anträge auf eine »24-Stunden-Bürgschaft« können ab sofort über jede Hausbank bei der BBS eingereicht werden. Voraussetzung ist, dass das antragstellende Unternehmen in Sachsen sitzt bzw. der Investitionsort in Sachsen liegt. Die maximale Kredithöhe beträgt 375.000 Euro. Der Antrags- und Bearbeitungsprozess erfolgt vollkommen papierlos. Über den Antrag wird innerhalb von 24 Stunden entschieden.

Christian Piwarz, Sächsischer Staatsminister der Finanzen, erklärt: »Sachsens Wirtschaft lebt von Unternehmerinnen und Unternehmern, die Verantwortung übernehmen, investieren und Zukunft gestalten. Mit der 24-Stunden-Bürgschaft schaffen wir ein modernes Angebot, das schnelle Finanzierungsentscheidungen unterstützt und unternehmerische Initiative stärkt. Sie ist zugleich ein klares Zeichen des Vertrauens in die kleinen und mittelständischen Unternehmen im Freistaat und in ihre Finanzierungspartner. Denn mit ihrem Engagement, ihrer Investitionsbereitschaft und ihrer Verantwortung leisten sie einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung Sachsens.«

Dirk Panter, Sächsischer Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, betont: »Mit der 24-Stunden-Bürgschaft setzen wir ein klares Signal: Der Freistaat Sachsen steht den Unternehmen verlässlich zur Seite. Wer investieren, Arbeitsplätze schaffen oder sein Unternehmen weiterentwickeln will, der soll nicht an langwierigen Verfahren scheitern. Wir beschleunigen Entscheidungen, erleichtern Investitionen und bauen Bürokratie dort ab, wo sie Wachstum bremst. So schaffen wir bessere Rahmenbedingungen für eine starke und wettbewerbsfähige sächsische Wirtschaft.«

Kristian Kirpal, Vorsitzender des Verwaltungsrats der BBS, ergänzt: »Zeit ist Geld. Das gilt heute mehr denn je. Mit der 24-Stunden-Bürgschaft gewinnen sächsische Unternehmen wertvolle Zeit für Investitionsentscheidungen – Zeit, die im Wettbewerb den Ausschlag geben kann. Wer heute investieren will, darf nicht durch langwierige Freigabeprozesse ausgebremst werden. Gefragt sind Schnelligkeit und Verbindlichkeit. Genau das bietet die Bürgschaftsbank Sachsen mit ihrer neuen Express-Absicherung. Deren Einführung sendet ein wichtiges Signal an die sächsische Wirtschaft. Gerade in Zeiten, in denen internationale Märkte von Ungewissheit geprägt sind, ist finanzielle Sicherheit von besonderem Wert.«

Über die BBS

Die Bürgschaftsbank Sachsen GmbH (BBS) ist ein öffentlich gefördertes Spezialkreditinstitut. Aufgabe der BBS ist es, als Selbsthilfeeinrichtung der gewerblichen Wirtschaft gemeinsam mit den Hausbanken die Finanzierung erfolgversprechender Vorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe in Sachsen mit Bürgschaften zu sichern. Die BBS wurde 1990 gegründet und ist Mitglied im Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V. Die BBS übernimmt Bürgschaften bis zu 80 Prozent des jeweiligen Kreditbetrages und bis zu einem Bürgschaftsbetrag von 2,5 Mio. Euro (bzw. 100% des Kreditbetrags bei ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge).

Bei Fragen steht Ihnen das Team der Bürgschaftsbank Sachsen sehr gern zur Verfügung.