Sächsisches Justizministerium trägt Forderung des Handelsverbandes Sachsen in Justizministerkonferenz

René Glaser

„Die Zahl der schweren Ladendiebstähle durch mehrere Beteiligte verharrt auf einem sehr hohen Niveau und stellt ein besonders großes Problem für den Einzelhandel dar. Solche Taten müssen intensiver bekämpft werden. Eine Bestrafung wegen Bandendiebstahls ist in der Praxis nach den aktuellen Vorschriften jedoch unter anderem aus Beweisgründen oft mit großen Problemen verbunden. Daher haben wir das SMJ ersucht, in diesem Themenfeld initiativ zu werden und eine Gesetzesänderung anzuschieben“, so René Glaser, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Sachsen (HVS).

Ladendiebstahl: Prävention - Effizienz - Zusammenarbeit

Hinweisblätter und Checklisten zu wichtigen Praxisfragen

Vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Zahlen an Ladendiebstahlsdelikten und des enormen wirtschaftlichen Schadens stellen wir Ihnen auf Anregung des Handelsverbandes Sachsen seitens des Sächsischen Justizministeriums (SMJ) erarbeitete Hinweisblätter und Checklisten zu wichtigen Praxisfragen zur Verfügung, die Sie und Ihre Mitarbeitenden gern im Geschäftsalltag nutzen können:

Hinweisblatt Handlungsfeld Prävention (Eigensicherung I Verhalten im Ereignisfall)

Checkliste zur Strafanzeige – kompakte Arbeitshilfe zur strukturierten Anzeigenaufnahme

Hinweisblatt zur Checkliste

Kurzdarstellung des Strafverfahrens bei Ladendiebstrahl

Hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang auf die Rolle des Einzelhandels und insbesondere auf die existierenden Informationsrechte der Geschädigten (Unterlage: Kurzdarstellung des Strafverfahrens, Punkt 4).

Muster Strafanzeigen

Darüber hinaus hat das SMJ vier Musterfälle mit beispielhaft ausgefüllten Strafanzeigen wegen Ladendiebstahls zur Verfügung gestellt. Die Musterfälle greifen unterschiedliche, in der Praxis häufig auftretende Konstellationen auf und sollen die Anwendung der Checkliste sowie des Hinweisblatts zur Strafanzeige veranschaulichen. Berücksichtigt werden insbesondere Fälle mit bekannten und unbekannten Tatverdächtigen, mehreren Beteiligten sowie einem minderjährigen Tatverdächtigen.

Die Musterfälle dienen ausschließlich der Veranschaulichung. Sie können die Vielzahl möglicher Sachverhaltskonstellationen in der Praxis nicht vollständig abbilden. Ziel ist es vielmehr, beispielhaft aufzuzeigen, welche Angaben für die Strafverfolgungsbehörden von besonderer Bedeutung sein können und wie diese in den Formularen dokumentiert werden können.

Fallblatt gesamt - Erklärungen zu den Musteranzeigen

Strafanzeige Fall 1 - Bekannter Tatverdächtiger, Hausverbot, Fluchtversuch

Strafanzeige Fall 2 - Arbeitsteilige Tat mit mehreren Beteiligten

Strafanzeige Fall 2 Extrablatt - Ergänzung zu Fall 2

Strafanzeige Fall 3 - Minderjähriger Tatverdächtiger

Strafanzeige Fall 4 - Unbekannter Tatverdächtiger