Stand: April 2024 (Antworten der Parteien - Stand: 22.07.2024)
Der Handel als drittgrößte Wirtschaftsbranche und zweitgrößter Arbeitgeber im Freistaat Sachsen ist mit einem jährlichen Umsatz von knapp 27 Mrd. Euro verantwortungsvoller Pfeiler der sächsischen Wirtschaft und leistet mit seinen über 13.000 sächsischen Einzelhandelsunternehmen an mehr als 20.000 Standorten und über 113.000 sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitenden einen wertvollen Beitrag für Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität und Beschäftigung. Wir sind stolz, mit rund 6.000 Ausbildungsplätzen und über 60 dualen Ausbildungsberufen, Abiturientenprogrammen und dualen Studiengängen jungen Menschen vielfältige Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten bieten zu können.
Tagtäglich kaufen über 2 Millionen Verbraucher im sächsischen Einzelhandel ein – im Supermarkt und im Discounter, im inhabergeführten Fachgeschäft, im Fachmarkt und im Warenhaus, im Shoppingcenter und im Internet. Der Einzelhandel ist mit einem Anteil von 16 % am BIP die stärkste Kraft der Binnenwirtschaft und durch sein vielfältiges Warenangebot unverzichtbarer Versorger für die Menschen.
Handel ist aber schon immer mehr als Konsum: Der Handel ist wie kaum eine andere Branche nah am Menschen. Er prägt maßgeblich unser Zusammenleben und das Erscheinungsbild unserer Städte und Gemeinden. Er schafft einen sozialen Ort, einen Ort der Begegnung und des Miteinanders, und ist mit seinem hohen gesellschaftlichen Engagement unverzichtbar für das Gemeinwohl.
Der Erfolg der Handelsbranche hängt dabei aber nicht nur vom wirtschaftlichen Geschick der Unternehmer und den Kaufentscheidungen der Verbraucher ab. Zahlreiche weitere Faktoren beeinflussen den Alltag im Einzelhandel – von der Aufenthaltsqualität, Sicherheit und der Erreichbarkeit der Innenstädte, Anreizen für nachhaltige Geschäftsmodelle über die Digitalisierung bis hin zur Ausbildung und Fachkräftesicherung. Faktoren, auf die die Landespolitik durch verlässliche Entscheidungen und die Gesetzgebung maßgeblichen Einfluss nehmen kann. Soll der Einzelhandel im Freistaat Sachen seiner bestimmenden Leitfunktion auch in der Zukunft gerecht werden, müssen die Bedingungen vor Ort stimmen und Planungssicherheit gegeben sein.
Der Handelsverband Sachsen (HVS) – legitimiertes Sprachrohr der Branche – fordert die künftige Staatsregierung daher auf, sich auf Landesebene aber auch gegenüber dem Bund für bessere Rahmenbedingungen für den sächsischen Einzelhandel und den Wirtschaftsstandort Sachsen einzusetzen, damit auch in Zukunft ein starker und entwicklungsfähiger Handel erhalten bleibt.
Die Zahl an (schweren) Ladendiebstählen im Einzelhandel ist nach den veröffentlichten Kriminalstatistiken seit Jahren hoch und zuletzt wieder gestiegen. Dabei zeigt die Statistik jedoch nur die von der Polizei erkannten, erfassten und angezeigten Fälle. Die geschätzte Dunkelziffer beträgt nach Angaben des EHI Retail Instituts über 98 %, so dass die Kriminalstatistik danach nur eine sehr eingeschränkte Aussagekraft hat und somit lediglich einen minimalen Ausschnitt der Realität abbildet.
Besonders zu beobachten ist, dass die Tätergruppen einerseits immer jünger werden, gewaltbereiter sind und immer öfter auch Waffen zum Einsatz kommen und andererseits immer häufiger gewerbs- und bandenmäßig organisierte Gruppen mit Diebstahlshandlungen auf Einzelhandelsflächen vorgehen. Die Täter agieren arbeitsteilig, hoch professionell und mit gezielter Aufgabenverteilung in schwer aufzudeckenden Netzwerken. Sie sind überregional tätig und technisch gut ausgestattet. Bei der Tatbegehung beschränken sie sich keineswegs auf den Diebstahl einzelner Produkte, sondern stehlen eine Vielzahl von Waren, oft ausgewählter Marken- und Qualitätsprodukte, um schon bei einer einzigen Tat eine hohe Beute zu erzielen. Eine effiziente Tatbegehung steht dabei im Vordergrund.
Während die Übergriffe auf das Eigentum der Einzelhändler tendenziell zunehmen und mit immer größerer krimineller Energie ausgeführt werden, müssen die Einzelhändler nach einer angezeigten Straftat nicht selten zur Kenntnis nehmen, dass eingeleitete Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden, unter anderem weil vorgeblich „kein öffentliches Interesse“ an der Strafverfolgung bestünde. Angesichts dieser praktischen Erfahrungen und der Tatsache, dass selbst Strafanzeigen nicht zur Verbesserung der Situation führen, sind viele Einzelhändler frustriert und verzichten zunehmend auf eine Strafanzeige. Diese Entwicklung halten wir für hoch problematisch, weil dadurch die Akzeptanz des Rechtsstaats ernsthaft gefährdet wird und das Vertrauen in ihn schwindet.
Zudem geht der jährliche wirtschaftliche Schaden in der gesamten Branche, der infolge der geschilderten Tatbestände eintritt, in die Milliarden (EHI Retail Institut 2023: deutschlandweit ca. 2,44 Mrd. Euro allein Ladendiebstahl durch Kunden). Daraus resultiert auch eine erhebliche Belastung der Volkswirtschaft, denn die Schäden durch den Diebstahl wirken sich für die Verbraucher nicht nur tendenziell preissteigernd aus. Vielmehr gehen dem Fiskus hierdurch auch erhebliche Mehrwertsteuereinnahmen verloren.
Der Handelsverband und die Einzelhandelsunternehmen arbeiten seit vielen Jahren auf unterschiedlichsten Ebenen an der Problematik. Um ihr Eigentum und ihre Mitarbeiter zu schützen, investieren die Einzelhandelsunternehmen in Deutschland zudem rund 1,45 Mrd. Euro pro Jahr (Quelle: EHI Retail Institut 2023) in Maßnahmen zur Reduzierung von Inventurdifferenzen (Objekt- und Artikelsicherungsmaßnahmen, Kameraüberwachung, Detektiveinsätze, Testkäufe etc.). Berücksichtigt man darüber hinaus alle internen Aktivitäten (Schulungsmaßnahmen, Bestandskontrollen, Datenanalysen etc.), ergeben sich bei konservativer Schätzung weitere Kosten in Höhe von 1,35 Mrd. Euro, so dass sich die Gesamtkosten auf ca. 2,8 Mrd. Euro pro Jahr summieren. Die in Bezug genommenen unverzichtbaren, aber sehr kostenintensiven Schutzmaßnahmen wirken sich leider ebenfalls erhöhend auf die Verbraucherpreise aus. Die Möglichkeiten des Einzelhandels, sich durch präventive Maßnahmen selbst vor Eigentumsverletzungen und weiteren Delikten zu schützen, sind dabei weitgehend ausgeschöpft. Daher ist dringende Unterstützung durch die Landesregierung nötig.
Zusätzlich zu den zuvor dargestellten Eigentumsdelikten führen auch Vandalismus sowie das meist großflächige unberechtigte Besprühen von Fassaden, Rollläden, Schaufenstern, Türen, Werbetafeln bis hin zu Firmenfahrzeugen nicht nur zu einer Verletzung des Eigentums, sondern auch zu einer erheblichen Kostenlast für die Betroffenen sowie Beeinträchtigung der Optik und damit der Attraktivität und Aufenthaltsqualität unserer Städte. Selbst bei Aufgriff der Täter gehen diese Verfahren oft ohne angemessene Sanktionen aus.
Neben den Delikten gegen das Eigentum führen darüber hinaus körperliche Übergriffe und weitere Vorfälle (Beleidigungen, Pöbeleien, Drogenhandel etc.) im Geschäft und im öffentlichen Raum nicht nur zu physischen und psychischen Schäden, sondern auch zu einem hohen Verlust des Sicherheitsgefühls und zu Imageverlusten der Innenstädte und Handelsstandorte. Die Folgen sind spürbar abnehmende Frequenzen, da potenzielle Kunden aufgrund eines wachsenden Unsicherheitsgefühls die Innenstädte und Einzelhandelsstandorte meiden.
Vor dem Hintergrund der dargestellten Sachverhalte fällt es den Handelsunternehmen immer schwerer, Personal für die jeweiligen Verkaufsstellen zu finden. Zudem bleiben bei den unschuldig beteiligten Mitarbeitern nach entsprechenden Vorfällen oftmals Traumata zurück, Mitarbeiter erscheinen aus Angst nicht mehr zur Arbeit oder fallen längerfristig krankheitsbedingt aus. Darüber hinaus führt der Verlust der Sicherheit und des Sicherheitsgefühls während der Arbeitszeit sowie auf dem Arbeits- und Heimweg dazu, dass die Beschäftigten nicht mehr an bestimmten (innerstädtischen) Standorten tätig sein möchten oder sogar die Branche wechseln.
Der Einzelhandel erwartet von der Politik (straf- und strafprozessrechtliche) Rahmenbedingungen, die präventiv wirken und ferner konsequente repressive Maßnahmen der Justiz und Polizei sicherstellen. In diesem Zusammenhang ist eine konsequente Strafverfolgung und Ahndung der Delikte im Einzelhandel zu gewährleisten und den Bürgern damit zu signalisieren, dass der Staat geltendes Recht durchsetzt und das Eigentum schützt. Eine Bagatellisierung von Straftaten wirkt hier kontraproduktiv.
Die heute von Staatsanwaltschaften und Gerichten teilweise zu großzügig genutzten Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung sind einzuschränken, um eine Bestrafung der Täter in der Praxis zu gewährleisten. Es muss dabei auch ausgeschlossen werden, dass Strafverfahren aus „Effizienzgründen“ eingestellt werden.
Es bedarf einer an die Lage angepassten personellen Ausstattung der Staatsanwaltschaften sowie der Polizei und Ordnungsbehörden zur Sicherstellung der Präsenz in den Städten und eines schnellen Zugriffs sowie der Hebung des Sicherheitsgefühls. Eine gesetzliche Grundlage für die Präsenz vor Ort könnte hier ein sächsisches Wachpolizeigesetz bilden.
Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum muss erleichtert und Hürden abgebaut werden. Dadurch werden neben präventiven Wirkungen auch die Erfolgschancen der polizeilichen Ermittlungstätigkeit verbessert.
Die Ertüchtigung, die Zusammenarbeit und der Datenaustausch aller Beteiligten im Bereich der Strafverfolgung sind Grundvoraussetzungen für eine Verbesserung der Situation.
Die Zahl an (schweren) Ladendiebstählen, Einbrüchen und weiteren kriminellen Handlungen im und um den Einzelhandel ist nach den veröffentlichten Kriminalstatistiken und den eigenen Erhebungen der Branche seit Jahren hoch. Der jährliche wirtschaftliche Schaden geht in die Milliarden. Neben den Delikten gegen das Eigentum führen darüber hinaus körperliche Übergriffe und weitere Vorfälle (Beleidigungen, Pöbeleien, Vandalismus, Drogenhandel etc.) im Geschäft und im öffentlichen Raum nicht nur zu physischen und psychischen Schäden, sondern auch zu einem hohen Verlust des Sicherheitsgefühls und zu Imageverlusten der Innenstädte und Handelsstandorte. Die Folgen sind unter anderem spürbar abnehmende Frequenzen, da potenzielle Kunden aufgrund eines wachsenden Unsicherheitsgefühls die Innenstädte und Einzelhandelsstandorte meiden.
Welche Maßnahmen planen Sie, um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken?
Diebstahl ist kein Kavaliersdelikt, auch sogenannte Bagatelldelikte gehören mit aller Konsequenz verfolgt. Wir brauchen mehr Polizeipräsenz, um die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum zu stärken. Zudem bedarf es einer Stärkung der Justiz, insbesondere der Strafverfolgungsbehörden, um Kriminalität aufzuklären, zur Anklage zu bringen und die Täter zeitnah zu verurteilen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Unternehmensschutz vor Cyberangriffen. Deshalb werden wir den Aufbau von Einrichtungen unterstützen, die hier Hilfe leisten oder Hilfsangebote bereitstellen.
Delikte im Bereich des Ladendiebstahls treffen mit dem Einzelhandel eine Gruppe, die derzeit unter vielfältigem Druck leidet. Neben der Konkurrenz aus dem Onlinehandel, den Pandemiefolgen, Lieferkettenengpässen und Konsumzurückhaltung im vergangenen Jahr sind Umsatzverluste durch Ladendiebstahl eine hohe Belastung. Als BÜNDNISGRÜNE nehmen wir den Sicherheitsbedarf im Einzelhandel und von Bürgerinnen und Bürgern ernst. Daher ist für uns eine umfassende und systematische Herangehensweise von hoher Bedeutung, die bereits bei den gesellschaftlichen Hintergründen für Diebstahldelikte ansetzt, sowie die wirtschaftliche und soziale Prävention ebenso wie sicherheitspolitische und rechtspolitische Maßnahmen umfasst. Ein besonderes Augenmerk legen wir auf die Prävention zur Eingrenzung der Straffälligkeit Minderjähriger, wobei wir künftig auf die praxisbezogene Forschungsarbeit des neu etablierten Zentrums für kriminologische Forschung an der TU Chemnitz setzen. Wir wollen die behördenübergreifende Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendhilfe weiter intensivieren, um straffälligen Jugendlichen Alternativen aufzuzeigen und zu eröffnen. Gleichzeitig haben wir mit einer Fachkommission eine nachhaltige und aufgabenorientierte personelle Ausstattung der sächsischen Polizei vorangebracht.
Um diesen Herausforderungen im Einzelhandel und öffentlichen Raum entgegenzuwirken, sind verschiedene Maßnahmen erforderlich, zum Beispiel: Erhöhung der polizeilichen Präsenz, Sicherheitspartnerschaften zwischen Polizei, Kommunen, Sicherheitsdiensten und Einzelhandelsunternehmen. Diese können zur gemeinsamen Überwachung und Bekämpfung von Kriminalität beitragen. Aber auch Stärkung der Prävention, Technische Sicherheitslösungen und Städtebauliche Maßnahmen. Denn eine verbesserte Gestaltung von öffentlichen Plätzen und Verkehrswegen kann Kriminalitätsrisiken verringern und das Sicherheitsgefühl der Bürger stärken. Abgerundet werden die Maßnahmen mit einer engeren Zusammenarbeit mit der Justiz, denn eine schnelle Strafverfolgung und angemessene Strafen können zur Abschreckung von Straftaten beitragen.
Unterschiedliche, unter anderem zuwanderungs- und einkommensbedingte Ursachen, haben derzeit Auswirkungen auf die kriminelle Beschaffung von Waren im Einzelhandel. Diese Ursachen gilt es, ebenso zu bekämpfen wie eine zügige Verurteilung bei Straftaten herbeizuführen. Daher sehen wir unabdingbar die Fortführung einer notwendigen Sicherheits- und Strafverfolgungspolitik. Die Durchsetzung von Recht und Gesetz gilt als Grundlage unserer Sicherheitspolitik im Freistaat Sachsen. Dabei ist Sicherheit eine originäre Aufgabe des Staates. Das gilt sowohl im realen Alltag der Menschen als auch online. Wir setzen auf einen starken Rechtsstaat, der seine Bürgerinnen und Bürger wirksam vor Kriminellen, Terroristen und Extremisten schützt. Daher investieren wir auch weiterhin in eine moderne und gut ausgestattete Polizei, die vor Ort präsent ist. Wir werden eine stärkere Flächenpräsenz der Polizei vorantreiben. Unser Ziel ist, durch eine Verdopplung der Bürgerpolizisten für „gefühlte“ Sicherheit vor Ort – insbesondere auch in innerstädtischen Lagen – zu sorgen. Zudem wollen wir erreichen, dass das Mittel der beschleunigten Verfahren, das immer dann angewendet werden kann, wenn die Sache auf Grund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet ist, verstärkt zum Einsatz kommt, ganz nach dem Motto „Die Strafe muss auf den Fuß folgen“.
Der öffentliche Raum muss ohne Angst für alle zugänglich sein, weshalb Kriminalität zurückgedrängt werden muss. Dafür braucht es eine präsente Polizei, die Taten nicht nur aufnimmt, sondern auch aufklärt. Es braucht zudem gut ausgestattete Staatsanwaltschaften und Gerichte, denn oft ist der Weg bis zum Urteil viel zu lang. Zugleich muss die Kriminalprävention durch kommunale Sicherheitspartnerschaften gestärkt werden, die den Handel einbeziehen. Dadurch können ortsspezifische Strategien gemeinsam entwickelt werden, zum Beispiel in Bezug auf die abgestimmte Nutzung von Sicherheitstechnik. Wir halten nichts von sogenannten Alkoholverbotszonen in den Innenstädten.
Für uns Freie Demokraten steht der Schutz von Leben und Eigentum an erster Stelle. Nur mit Sicherheit ist auch Freiheit möglich. Wir werden uns daher für eine personell gut ausgestattete und fachlich qualifizierte Polizei einsetzen. Angesichts der neuen Herausforderungen und Aufgaben für die Polizei wollen wir die Personalausstattung verbessern. Für uns haben Polizisten auf der Straße und in unseren Einkaufspassagen eine bessere Wirkung als flächendeckende Videoüberwachung. Wir wollen schnellere Gerichtsverfahren, damit Urteile der Tat in angemessener Zeit folgen und damit sie eine abschreckende und erzieherische Wirkung haben. Zudem werden wir gemeinsam mit den Kommunen prüfen, wie auch bauliche Veränderungen an Schwerpunkten eine Verbesserung der Lage bewirken können.
Der staatliche Schutz des Einzelhandels muss deutlich intensiviert werden. Präventiv werden wir für eine deutliche Präsenz der Polizei vor Ort sorgen. Wir brauchen eine effektive Strafverfolgung. Die Zusammenarbeit zwischen Justiz und Polizei muss ausgebaut werden. Repressiv wird es mit uns keine Einstellung von Verfahren wegen sog. "Bagatelldelikte" geben. Im Gegenteil werden wird, soweit das nur möglich ist, im Strafrecht auf das beschleunigte Verfahren nach der Strafprozessordnung setzen. Die Strafe muss auf dem Fuße folgen. Dies gilt insbesondere bei jugendlichen Straftätern.
Sicherheit und Sicherheitsgefühl sind für attraktive Innenstädte und Handelsstandorte von großer Bedeutung. Für die sächsische SPD kommt es dabei neben einer arbeitsfähigen und konsequenten Strafverfolgung auch auf präventive Maßnahmen an. Wir haben seit 2014 den Personalabbau in der Polizei Sachsen gestoppt und mit einer Aus- und Fortbildungsoffensive für mehr Polizist:innen und damit mehr Präsenz auch zu Gunsten der Strafverfolgung und der Kriminalprävention gesorgt. Diesen Weg wollen wir fortsetzen. Mehr Polizei ermöglicht auch mehr Arbeit im Bereich der Beratung zu Präventionsmaßnahmen, gerade auch im Bereich der Eigentumsdelikte. Für die Kommunen stärken wir die Sicherheitspartnerschaften und konkrete Projekte, unterstützt durch den Landespräventionsrat und die Allianz sichere Kommunen. Dafür haben wir jährlich 1,2 Millionen Euro bereitgestellt. Darüber hinaus weiten wir die vielfältigen präventiven Angebote von der Schulsozialarbeit bis zur Drogenprävention aus. Für eine evidenzbasierte Diskussion zum Sicherheitsgefühl setzen wir den sächsischen Periodischen Sicherheitsbericht fort.
Die Innenstädte als Handelsstandorte Nummer eins befinden sich mitten in einem Transformationsprozess. Viele Städte in Sachsen sind dabei in Not und erleben eine Zunahme der Leerstände. Früher attraktive und vitale Zentren verlieren an Zugkraft, vielerorts finden immer weniger Menschen den Weg in die Einkaufsstraßen und Ladenzeilen. Hier müssen Lösungen für eine Neuausrichtung, eine hohe Aufenthaltsqualität und gesunde sowie vielfältige Nutzungsmischung (Multifunktionalität) aus einem starken Handel, Gastronomie, Dienstleistung, Verwaltung, Wohnen, Arbeit sowie Freizeit, Kultur und Entertainment gefunden werden.
Im ländlichen Raum entziehen die Folgen des demographischen Wandels, wachsender Mobilität und ein negativer Wanderungssaldo vielen Unternehmen die Tragfähigkeit. Damit einher geht eine Verschlechterung der Versorgungssituation und die Gefahr der Abnahme zentraler Elemente der Daseinsvorsorge. Orte der Kommunikation und Begegnung verschwinden und mit ihnen auch das Engagement vor Ort – sei es wirtschaftlich oder sozial. Der Handel auf dem Land ist nicht einfach nur ein Versorger – er ist gerade hier ein Ort, der Identität stiftet und Heimat schafft. Dieser Mehrwert ist besonders im ländlichen Raum von hoher Bedeutung und zahlt auf die Lebensqualität der Menschen ein. Sachsen steht also vor der Herausforderung, in den ländlichen Regionen auch zukünftig eine wohnortnahe, integrierte und zeitgemäße Nahversorgung mit Gütern des kurz- und mittelfristigen Bedarfs sicherzustellen.
Es bedarf einer grundlegenden und umfassenden Debatte zur Zukunft vitaler Städte sowie lebenswerter und attraktiver ländlicher Räume und vor allem darüber, wie wir es gemeinsam schaffen, den Handel als bestimmende Leitfunktion zu stärken, zukunftsfähig aufzustellen und den beschriebenen Trend in den Städten und auf dem Land umzukehren. In diesem Kontext sollten in Form eines gemeinschaftlichen Austauschs wichtige Zukunftsfragen der Branche erörtert und Maßnahmen für eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Einzelhandels herausgearbeitet werden. In Zeiten der digitalen Transformation müssen darüber hinaus Lösungen für unsere Städte und den ländlichen Raum gefunden werden, wie wir diese für Konsumenten attraktiv halten, die urbane Vielfalt sichern oder auch neu schaffen.
In ein zu erarbeitendes Zukunftsprojekt sollten daher unter anderem folgende Themen einbezogen werden:
Attraktivierung des öffentlichen Raums und Gestaltung im Sinne der Baukultur,
Förderprogramme in der Stadt- und Ortsentwicklung sowie für Zukunftsentwicklungen (z. B. Förderrichtlinie „Regionales Wachstum“) sind verlässlich fortzuführen und zeitgemäß sowie niedrigschwellig weiterzuentwickeln,
Standortpolitik – nachhaltige Stadtentwicklung heißt Ansiedlungen aktiv steuern,
Überprüfung und Anpassung des Raumordnungsrechts,
verkehrliche und bedarfsgerechte Erreichbarkeit für Individual- und Lieferverkehr ohne Regulative wie beispielsweise eine City-Maut,
Klimawandel und Energiekrise erfordern eine Neuausrichtung des Denkmalschutzes, Maßnahmen zur energetischen Optimierung von Gebäuden sind unbürokratisch und finanziell zu fördern,
Förderung des Stadt- und Standortmarketings sowie des Citymanagements,
Ausbau der digitalen Infrastruktur sowie
Sicherung der Nahversorgung im ländlichen Raum in Form alternativer Angebotsformen (gemeindeübergreifende Zusammenschlüsse und Kooperationen, interkommunale Konzepte und Versorgungsknoten, Dorfläden mit gebündelten Dienstleistungsangeboten, mobile oder personalfreie Versorger etc.) und mit auskömmlicher Verkaufsfläche.
Der Sonn- und Feiertagsschutz hat für den Handelsverband Sachsen einen hohen Wert. Die Durchführung von einzelnen Sonntagsöffnungen pro Jahr ohne Anlassbezug ist jedoch ein wichtiges Element des Standortmarketings und für den Erhalt eines attraktiven Handelsangebotes.
Das Sächsische Ladenöffnungsgesetz (SächsLadÖffG) ermächtigt die Gemeinden unter anderem dazu, die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonntagen zwischen 12:00 Uhr und 18:00 Uhr durch Rechtsverordnung zu gestatten. Hierfür bedarf es jedoch stets eines besonderen Anlasses. Die dazu entwickelten Anforderungen der Verwaltungsgerichte sind jedoch so hoch und zum Teil undurchsichtig, dass es den Kommunen kaum noch möglich ist, rechtssichere Genehmigungen für Sonntagsöffnungen zu erteilen. Im Ergebnis von angestrengten verwaltungsgerichtlichen Verfahren kommt es daher oft zu kurzfristigen Absagen von bereits durch die Kommunen genehmigten und in der Öffentlichkeit angekündigten Sonntagsöffnungen. Diese kurzfristigen Absagen kosten den Einzelhandel allein aufgrund bereits veranlasster Marketingmaßnahmen viel Geld und schaden dem Image der Branche aber auch der Städte. Hinzu kommt, dass der Aufwand für und das Prozessrisiko bei Festsetzungen verkaufsoffener Sonn- und Feiertage inzwischen so groß sind, dass Einzelhändler respektive Kommunen mittlerweile davon Abstand nehmen, verkaufsoffene Sonn- und Feiertage überhaupt zu beantragen beziehungsweise festzusetzen.
Vor dem Hintergrund der erforderlichen Planungs- und Rechtssicherheit bedarf es daher dringend einer Gesetzesänderung des SächsLadÖffG. Dabei geht es nicht darum, den Sonntagsschutz in Frage zu stellen und die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage auszuweiten. Vielmehr bedarf es einer gesetzlichen Grundlage für eine einfache, unbürokratische und vor allem rechtssichere Umsetzung der bereits im Gesetz vorgesehenen Sonntagsöffnung. Unter anderem eine Regelung zu Sachgründen ohne Anlassbezug im Rahmen der vom Bundesverfassungsgericht gegebenen Ausgestaltungsbefugnis würde dazu beitragen, die Rechtsunsicherheit zu beseitigen, die Kommunen zu entlasten, das Prozessrisiko zu mindern und die Planbarkeit der Kommunen, Einzelhändler und der Allgemeinheit zu steigern.
Darüber hinaus bedarf es mit Blick auf die Sonntagsöffnungen digitaler Verkaufsstellen ohne Verkaufspersonal ebenso einer rechtssicheren Lösung im SächsLadÖffG.
Der Handel trägt maßgeblich zur Attraktivität sächsischer Innenstädte und zu einem Funktionieren des ländlichen Raums bei.
a) Welche Initiativen für eine konsequente Stärkung der Innenstädte und Stadtteile mit hoher Aufenthaltsqualität werden Sie anstoßen?
b) Welche Aktivitäten planen Sie für eine nachhaltige Stärkung des ländlichen Raums und eine hohe Lebensqualität in allen sächsischen Regionen?
Geschäfte in den Innenstädten sowie im ländlichen Raum müssen gut erreichbar sein. Daher wollen wir Mobilität (Bus, Bahn, Individualverkehr) gewährleisten und Mobilitätsangebote ausbauen. Anschlüsse und Verkehrstaktung im ÖPNV sowie ausreichend Parkmöglichkeiten für den Individualverkehr sind dabei wichtige Bausteine. Der stationäre Handel steht in Konkurrenz zum Online-Handel. Jede Veränderung der Ladenöffnungszeiten ist daher auf valide Daten zu stützen und rechtssicher auszugestalten.
Die kommunale Selbstverwaltung und deren Finanzausstattung sowie der Internetausbau im ländlichen Raum sind zu stärken, damit sich der Mittelstand, die kommunale Infrastruktur und wohnortnahe Einkaufsmöglichkeiten stabil entwickeln können. 24-Stunden-Dorfläden begrüßen wir dabei, denn diese stellen die Nahversorgung mit Lebensmitteln im ländlichen Raum sicher, erhöhen die dortige Lebensqualität, sind soziale Treffpunkte und verhindern Abwanderung.
Als BÜNDNISGRÜNE verfolgen wir einen ganzheitlichen Blick auf die Entwicklung von Stadt- und Gemeindekernen. Wir wollen in unseren Innenstädten Erlebnisräume mit Aufenthaltscharakter schaffen, soziale Treffpunkte, die zum Verweilen einladen. Dafür ist ein breites Maßnahmenbündel notwendig. Ziel ist es, quartiersbezogene Ansätze zu stärken, die die funktionale Trennung von Lebens- und Arbeitsraum zu überwinden und kurze Wege für Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Der Sozialraum Innenstadt soll durch Multifunktionalität, Barrierefreiheit und lokale Beteiligungsformate an Attraktivität für Jung und Alt gewinnen. Die Einbindung von Spiel- und Erholungsraum, Kreativen und Kulturschaffenden sowie lokalem Handwerk werden wir stärken. Das erfolgreiche Wettbewerbsformat »Ab in die Mitte« werden wir fortführen.
Wir wollen die Preisspirale in zentralen Innenstadtlagen durchbrechen und setzen uns gegenüber dem Bund für einen qualifizierten Mietspiegel für Gewerbemieten und ein starkes Gewerbemietrecht ein. Die Zweckentfremdung von Wohnraum in zentralen Lagen gilt es, weiter zu unterbinden um Verdrängung von Wohnen zu stoppen. Wir stehen für eine moderne Infrastruktur mit sicheren und gut ausgebauten Fahrrad- und Fußwegen und guter Erreichbarkeit mittels ÖPNV durch eine enge Taktung von Bus und Bahn. Den Anrainerverkehr wollen wir über individuelle Konzeptionen einbinden, die den Erfordernissen vor Ort Rechnung tragen. Digitalisierung ist im Handel heute nicht mehr wegzudenken. Mit uns soll Digitalisierung als verbindendes Element ausgebaut und kommunale Plattformen auf Open Source Basis durch einen Ideenwettbewerb unterstützt werden, sodass weitere Kommunen profitieren. Ländliche Räume können von dörflichen Strukturen, über eigenständige Klein- und Mittelstädte bis zum sogenannten Speckgürtel oder ländlichen Randgebieten der großen Städte sehr verschieden sein. Wir beabsichtigen die Stärkung ländlicher Räume, indem wir zuerst dafür sorgen, dass Ortskerne lebendig und bewohnt sind. Damit sich auch kleinere Läden dort halten können, dürfen die Wohngebäude im direkten Umfeld nicht leer stehen. Wir haben dafür das Programm »Jung kauft Alt« im Rahmen der Wohnungsbauförderung verankert, das Familien zusätzlich unterstützt, die sich für ein Bestandsgebäude entscheiden.
Auch eine Beratung für gemeinschaftliches und generationenübergreifendes Wohnen haben wir aufgebaut. Kleine Orte sollen mit gebündelten Angeboten unterstützt werden. Ehemalige Bahnhöfe, Schulgebäude, Kaufhallen oder ähnliche öffentliche Gebäude sind gut geeignet, Vereinshaus, Station für Gemeindehelfer*innen oder ärztliche Sprechstunde, Einkaufsgelegenheit, Bibliothek oder Nachbarschaftscafé zu sein. Entsprechende Projekte und Initiativen vor Ort sollen gefördert werden.
Um die Attraktivität sächsischer Innenstädte zu stärken und eine hohe Lebensqualität im ländlichen Raum zu fördern, sollten folgende Initiativen und Aktivitäten in Betracht gezogen werden:
Diese Maßnahmen sollten ganzheitlich und unter Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse und Potenziale der einzelnen Regionen entwickelt und umgesetzt werden. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Bürgerschaft ist entscheidend, um langfristig eine nachhaltige Entwicklung und hohe Lebensqualität in allen sächsischen Regionen zu sichern.
Die über klein- und mittelständisch geprägte Wirtschaft ist das Rückgrat für den Wohlstand sowie die Wertschöpfung im Freistaat Sachsen. Sie wird maßgeblich durch Industrie, Handwerk und Handel getragen. Sachsen ist international renommiert für die führende Rolle im Bereich der Schlüsseltechnologien. Durch weitere Investitionen in diese Branchen werden wir die sächsische Wirtschaft bei der Erhöhung der Wertschöpfung unterstützen. Damit wollen wir auch Möglichkeiten für steigende Löhne und Gehälter schaffen.
a) Aus unserer Sicht braucht es gute Bedingungen gerade für die vielen kleinen und mittelständischen Händler. Denn kleine, spezialisierte Geschäfte mit einem qualitativ hochwertigen Angebot und einer entsprechenden Beratung können in die Lücke stoßen, die der Onlinehandel und große Ketten nicht abdecken. Das ist aus unserer Sicht die Zukunft des Handels in den Innenstädten. Dieser braucht niedrige Ladenmieten und ein attraktives Umfeld, in dem Menschen sich gerne in Innenstädten aufhalten. Dazu gehört mehr Platz für nicht-kommerzielle Initiativen, um die Innenstädte attraktiver für die Stadtgesellschaft zu gestalten. In einem entsprechenden Antrag (Drucksache 7/14894) dazu haben wir vorgeschlagen, Bürgerbudgets mit insgesamt 19 Millionen Euro aus dem Programm „Lebendige Zentren“ zu unterstützen. Ziel ist es, Innenstädte gerade von Mittelzentren attraktiver zu gestalten, dazu sollen drei Euro pro Einwohnerinnen und Einwohner zur Verfügung stehen, über dessen Verwendung alle Bürgerinnen und Bürger vor Ort gemeinsam entscheiden können. So können kommerzielle und nichtkommerzielle Initiativen unterstützt werden; 25 Prozent des Budgets soll dabei kommerziellen Initiativen zur Verfügung stehen. Unterstützt werden sollen alle Initiativen durch die Erstellung eines Gewerberaum-Katasters nach dem Vorbild der Leipziger „Wächterhäuser“. Eine mietfreie Überlassung von leerstehenden Gewerbeflächen an geförderte Initiativen, die zeitlich begrenzt ermöglicht wird. Im Gegenzug sollen die Nutzerinnen und Nutzer für Renovierungs- und Umbaumaßnahmen selber aufkommen.
b) Seit Bestehen unserer Fraktion liegt uns die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land besonders am Herzen. Wir setzen uns deshalb für eine ÖPNV-Offensive für Sachsen (Drucksache 7/9942) ein, damit Menschen überall in Sachsen auch ohne Auto mobil sein können. Dazu schlagen wir u. a. die Einführung von Mindestbedienstandards im ÖPNV vor. Zudem setzen wir uns für die schnelle Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken und die zügige Elektrifizierung von Schienenstrecken ein, um das Nah- und Fernverkehrsangebot auszuweiten und die Fahrzeiten zu verkürzen. Wir wollen eine andere Aufteilung des Straßenraums zugunsten von ÖPNV, Rad- und Fußverkehr. Auch der Ausbau der Mobilfunk- und Glasfasernetze genießt unsere volle Unterstützung. Eine moderne und leistungsfähige Infrastruktur ist unerlässlich für die Teilhabe an der digitalen Gesellschaft und für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Regionen. Wir setzen uns daher dafür ein, dass diese Ausbaumaßnahmen zügig und flächendeckend umgesetzt werden, um allen Bürgerinnen und Bürgern eine gleichwertige Teilhabe am digitalen Fortschritt zu ermöglichen. Darüber hinaus ist uns die Stärkung der "weichen" Standortfaktoren ein wichtiges Anliegen. Dazu zählt insbesondere der Ausbau von Begegnungsräumen im ländlichen Raum sowie die Stärkung der Mitgestaltungs- und Beteiligungsprozesse, wie von uns in der Drucksache 7/14894 dargelegt. Denn eine lebendige Gemeinschaft lebt von der aktiven Teilnahme ihrer Mitglieder und von Möglichkeiten zum Austausch und zur gemeinsamen Gestaltung des öffentlichen Lebens.
a) Wir Freie Demokraten werden vom Bürger her planen und die gewachsenen Besucher- und Kundenströme in jede Überlegung einbeziehen. So lehnen wir komplett autofreie Innenstädte ab, da Zugänglichkeit und ein ausreichendes Parkplatzangebot genauso wichtig für einen gute Kundschaft sind wie gute Erreichbarkeit mit ÖPNV und Rad. Mit funktionaler, aber auch ansprechender Stadtmöblierung, wie Bäume, Parkbänke und Verweilorte wollen wir die Attraktivität steigern und den Einkauf zu einem Erlebnis machen. Außerdem wollen wir auch die Anforderungen durch den Klimawandel - vor allem Hitzetage mit starker Sonnenstrahlung beachten und beispielsweise für flächige Beschattung, Verbauung hitzesenkender Materialien und den Aufbau von Trinkbrunnen sorgen.
b) Für den ländlichen Raum ist eine gut ausgebaute Infrastruktur und eine starke Anbindung an die Ballungszentren essentiell. Dazu gehören alle Verkehrsträger, von der Bahn, Busse, Auto, aber auch Radwege. Diese müssen dem Nutzungsverhalten entsprechend ausgebaut nicht aus ideologischen über- aber auch unterdimensioniert geplant sein. In Zukunft werden digitale Infrastrukturen wie Internet und Mobilfunk an Bedeutung zunehmen, da viele Jobs ortsunabhängig erfüllt werden können. Das bietet eine große Chance für den ländlichen Raum, gerade in Zeiten, in den ländlicher Wohnraum für junge Familien immer attraktiver wird.
a) Die sächsische Politik hat sich in den letzten Jahren vor allem auf die städtischen `Leuchttürme´ wie Dresden und Leipzig konzentriert. Mit dem daraus entstehenden ständigen Zuzug werden diese Städte zunehmend überlastet. Die Wohnungen werden immer teurer, Schulen und Kindergärten immer voller, der Verkehr immer dichter, der Lärm immer krankmachender, die Luft immer schlechter, der Abfall immer mehr und Wiesen und Parks immer weniger. Bei städtebaulichen Maßnahmen müssen wir hier umdenken: Sachsen braucht eine nachhaltige Schwerpunktsetzung für den ländlichen Raum.
b) Gemeinden, kleine und mittlere Städte müssen vorrangig mit Geld und Kapazitäten gestärkt werden. Das betrifft die Bereiche Wirtschaft, Handel und Versorgung. Wer lieber im ländlichen Raum leben, arbeiten und Geld verdienen will, soll es auch können. Hierfür ist eine tiefgreifende Änderung des Denkens auf allen Ebenen des politischen und privaten Lebens erforderlich. Das Land muss wieder ins Zentrum der sächsischen Politik rücken. Wir FREIE WÄHLER stehen dafür. Zum Maßnahmenpaket müssen gehören: Deutliche Vereinfachung bestehender Planungs- und Bauvorschriften, Realisierung eines flächendeckenden Mobilfunkempfangs mit einer 100%igen Glasfaserverfügbarkeit bis 2028, Neustrukturierung des gesamten Städtebaus.
Sachsen braucht belebte und gut besuchte Innenstädte als Orte der Begegnung und des sozialen Miteinanders. Mit einer Belebung unserer Innenstädte stärken wir auch den stationären Einzelhandel und die Gastronomie. Umgekehrt sind Handel und Gastronomie unverzichtbare Voraussetzungen für lebendige Innenstädte. Insgesamt braucht es eine hohe Aufenthaltsqualität sowie einen Nutzungsmix aus Handel, Handwerk, Gastronomie, Dienstleistungen, Verwaltung, Wohnen, Kultur, Freizeit und Erlebnis. Hierfür gibt es kein Patentrezept, sondern gefragt sind individuelle Lösungen der regionalen Akteure. Die eigentliche Gestaltungsaufgabe muss vor Ort in den Kommunen geleistet werden, aber die regionalen Akteure müssen durch eine verstärkte Netzwerkarbeit, Erfahrungsaustausch, Wissenstransfer und das Sichtbarmachen von Positivbeispielen durch den Freistaat Sachsen unterstützt werden. Deshalb fördert das SPD-geführte Wirtschaftsministerium gemeinsam mit dem Regionalentwicklungsministerium den Wettbewerb „Ab in die Mitte! Die City-Offensive Sachsen“, der eine starke Plattform für Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch bietet. In diesem Wettbewerbsjahr werden für Preisgelder insgesamt mehr als 300.000 Euro bereitgestellt. Dieses Programm wollen wir fortsetzen.
Für Handelsunternehmen sowohl in der Stadt als auch im ländlichen Raum ist es unverzichtbar, sich auf die Veränderungen im Konsumverhalten einzustellen. Innovative Konzepte greifen die Trends zur Digitalisierung und zu mehr Nachhaltigkeit auf und setzen auf unterschiedliche Vertriebskanäle. Notwendige Maßnahmen der Digitalisierung unterstützen wir mit Zuschüssen und Darlehen. Investitionen werden über das Programm „Regionales Wachstum“ gefördert.
Die ländlichen Regionen Sachsens wollen wir weiterhin mit verschiedenen Angeboten wie beispielsweise dem simul⁺-Netzwerk und der LEADER-Förderung unterstützen. Sachsens ländliche Räume sind auch touristische Highlights. Deshalb wollen wir im Rahmen des „Masterplans Tourismus“ besonders die Bereiche Nachhaltigkeit und Ganzjahrestourismus stärken. Die SPD Sachsen setzt sich für eine Kultur ein, die Menschen willkommen heißt - das sorgt auch dafür, dass Sachsen für internationale Gäste anziehend bleibt.
Wichtig für einen attraktiven ländlichen Raum sind auch attraktive Verkehrsangebote im ÖPNV. Damit die Mittelstädte und ländlichen Räume stärker von den Metropolen profitieren, wollen wir für mehr umsteigefreie Verbindungen sorgen und die S-Bahnen rund um Dresden und Leipzig sowie das Chemnitzer Modell weiter ausbauen. Wir wollen das Potenzial ländlicher Bahnhöfe heben und sie zu Mobilitätsdrehscheiben ausbauen: mit Park&Ride-Flächen, Ladestationen für Elektrofahrzeuge, Radabstellplätzen sowie Rufbussen und weiteren On-Demand-Angeboten.
Erfolgreiche Unternehmensnachfolgen im Handel sind in den vergangenen Jahren deutlich weniger geworden. Die Gründe hierfür liegen nicht allein in der Demografie und Fachkräftesituation. Vielmehr ist das Interesse an der Übernahme vorwiegend kleiner und mittelständischer Unternehmen – sei es in der Familie oder durch externe Lösungen – nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der aktuellen Rahmenbedingungen, aber auch der generell gegenüber Unternehmern abnehmenden Wertschätzung rückläufig. Risikobereitschaft wird nicht mehr belohnt, unternehmerischer Erfolg häufig nicht mehr anerkannt.
Hinzu kommen oftmals Fragen der Rentabilität, anstehender Investitionen in Modernisierung und Digitalisierung und der generellen Finanzierung der Nachfolge. Nicht zuletzt wirken die vielen komplexen Regularien und Anforderungen und damit zusätzlichen Belastungen und Herausforderungen kontraproduktiv auf mögliche Unternehmensnachfolgen.
Auch die Zahl der Gründungen im Handel ist rückläufig. Mit einer Verbesserung des Gründungsklimas und zusätzlicher Impulse sollte zum Gründen motiviert werden. Die „Lust auf Selbständigkeit“ muss wieder entfacht werden.
Es bedarf einer Verständigung darüber, welche Anreize für Betriebsübernahmen und welche Unterstützungsmöglichkeiten in Form passgenauer Förderstrukturen, bedarfsgerechter Finanzierungshilfen und Steuererleichterungen geschaffen und ausgebaut werden. In diesem Zusammenhang sollten Finanzierungswege erleichtert werden. Ferner sind die Beratungsförderung bedarfsgerecht auszustatten und unnötige bürokratische Hürden abzubauen. Es sollte den Unternehmern so einfach wie möglich gemacht werden, einen Betrieb fortzuführen.
Zudem ist ein Konsens darüber zu finden, welche Wege zur Initiierung einer neuen Gründungskultur im Einzelhandel gegangen werden können und wie eine Verbesserung des Gründungsumfelds erreicht werden kann. Dabei müssen die Wissensvermittlung intensiviert, Netzwerke aufgebaut und konkrete Unterstützungsmöglichkeiten bereitgestellt werden.
Erfolgreiche Unternehmensnachfolgen im Handel sind in den vergangenen Jahren deutlich weniger geworden. Auch die Zahl der Gründungen im Handel ist rückläufig. Welche Initiativen und Maßnahmen beabsichtigen Sie, um den geschilderten Trend im Handel umzukehren?
Zur Lösung der Unternehmensnachfolgeproblematik beabsichtigen wir, uns für kostenlose Weiterbildungen, die zu einer Betriebsübernahme qualifizieren, einzusetzen. Darüber hinaus möchten wir mit der Einführung von Gründungsprämien, als einmalige Anschubfinanzierung, Anreize für Geschäftsneugründungen setzen. Auch der Abbau bürokratischer Hürden muss mitgedacht werden, wenn die Attraktivität der Selbstständigkeit gestärkt werden soll.
Die Unternehmensnachfolge in Sachsen rückt vermehrt in den politischen Fokus. Zum einen spielen demografische Gründe eine große Rolle bei der nachlassenden Zahl von Übernahmen, zum anderen bietet der aktuelle Arbeitsmarkt für junge Menschen viel Flexibilität. Aufgrund des starken Wunsches eines zuverlässigen Schutzes sensibler Informationen spielen öffentliche Inserate eine untergeordnete Rolle zur erfolgreichen Nachfolgevermittlung. Vielmehr ist es ein BÜNDNISGRÜNES Anliegen, regionale Vernetzung und Beratungsangebote zu unterstützen, die Interessierte in direkten Kontakt bringen. Hier werden wir auch die zeitgemäße digitale Vernetzung nach dem Vorbild bestehender Erfolgsbeispiele wie NexxtMittweida stärken. Wir BÜNDNISGRÜNE beabsichtigen künftig einen noch stärkeren Fokus darauf zu legen, Gründungen und Unternehmensnachfolgen gleichzustellen und auch gründungsinteressierten Menschen die Option der Unternehmensnachfolge zu eröffnen. Die Nachfolge durch Frauen, die heute noch viel Potenzial zur Weiterentwicklung aufweist, soll gestärkt werden, sowohl im Verhältnis zu männlichen Nachfolge-Interessenten als auch im Verhältnis zur Anzahl weiblicher Gründerinnen. Dafür ist die bewusste Ansprache von Frauen durch Nachfolgeförderprogramme einzurichten und auch Vermittlungs- und Beratungsleistungen auf besondere Bedarfe von Frauen abzustimmen.
Um auch Gründungen im Handel wieder attraktiver zu machen, beabsichtigen wir, die Unterstützung des Freistaats für den lokalen Einzelhandel zu modernisieren. Durch Beratungsangebote im digitalen Bereich wollen wir dazu beitragen, moderne Multichannel-Konzepte umzusetzen und Geschäftsmodelle digital weiterzuentwickeln, um so den regionalen Handel zu stärken. Das erfolgreiche Förderangebot Digitalisierung Zuschuss über EFRE-Mittel knüpft hier an. Ein Wettbewerb für kommunale digitale Plattformen soll die Attraktivität des lokalen Einzelhandels weiter stärken.
Um den rückläufigen Trend bei Unternehmensnachfolgen und Gründungen im Handel umzukehren, könnten folgende Initiativen und Maßnahmen ergriffen werden: Beratung und Unterstützung für Nachfolger und Finanzielle Anreize wie die Bereitstellung von Fördermitteln, Darlehen oder steuerliche Erleichterungen für Unternehmensnachfolgen und Neugründungen im Handel.
Qualifizierung und Weiterbildung für angehende Unternehmer , Netzwerkbildung und Austausch, Förderung innovativer Geschäftskonzepte, Digitalisierung und Technologie. Konkret Förderung der Digitalisierung im Handel durch Beratungsangebote, Schulungen und finanzielle Unterstützung für Investitionen in E-Commerce, Online-Marketing und digitale Vertriebswege.
Bürokratieabbau und Vereinfachung und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedeutung von Unternehmensnachfolgen und Gründungen im Handel sowie Aufklärung über Unterstützungsangebote und Erfolgsbeispiele runden das Angebot ab. Diese Maßnahmen sollten gezielt darauf ausgerichtet sein, die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Handelssektors zu stärken, um so langfristig eine positive Entwicklung bei Unternehmensnachfolgen und Gründungen zu fördern.
Wir unterstützen gelingende Unternehmensnachfolgen, um erarbeitete Erfolge auch für die Zukunft zu sichern durch Fortsetzung der Beratung bei den sächsischen Kammern sowie SAB
Der Einzelhandel lebt wie kaum eine andere Branche von dem Geld, was die Menschen in ihrem Geldbeutel haben. Eine Gründung, bzw. die Übernahme eines Einzelhandelsgeschäfts lohnt sich nur, wenn die Löhne in Sachsen stimmen. Die zahlreichen Initiativen, die wir im Landtag eingebracht haben, um die Einkommen der Menschen zu stützen und die Tarifbindung zu erhöhen, bilden daher die Basis, um gewinnbringendes Wirtschaften zu ermöglichen. Die in Frage 2a) skizzierten Rahmenbedingungen gerade für kleine Betriebe sind uns ebenso wichtig. Im Bereich der Wirtschaftsförderung setzen wir uns dafür ein, dass Bezahlung nach Tarif und geringe Umweltauswirkungen zu maßgeblichen Kriterien für eine Förderung gemacht werden. In dem o. g. Antrag zum Thema Modernisierung der Innenstädte in Mittelzentren setzen wir uns dafür ein, dass Menschen, die neue Geschäfte gründen oder alte übernehmen wollen, im Rahmen von Bürger-Budgets Mittel dafür erhalten.
Wir Freie Demokraten wollen Gründen in Sachsen zu einer Selbstverständlichkeit machen. Jeder mit einer guten Idee soll im Freistaat die besten Chancen haben, sie den Kunden anbieten zu können. Dafür wollen wir Gründen vereinfachen, Behördenverfahren entschlacken und Förderverfahren übersichtlich gestalten, so dass man sie auch ohne einen Verwaltungsabschluss beantragen kann. Wir werden bei Ansiedlungen oder Unternehmensgründungen auf die Erhebung der Grunderwerbssteuer verzichten. Dies schafft Anreize für Investoren und fördert die Wirtschaftsentwicklung in unserem Land. Zudem setzen wir uns für die Stärkung der Start-up- und Gründerkultur in Sachsen ein. Dazu gehört die Bereitstellung von finanzieller Unterstützung für Start-ups, um ihnen den notwendigen Kapitalzugang zu ermöglichen.
Der Staat hat eine gegenüber dem Bürger dienende Funktion. Dies bezieht gerade auch die Förderung der Wirtschaft mit ein. Besonders Sachsen ist ein vom Mittelstand geprägtes Land. Der Freistaat Sachsen soll für den Mittelstand und damit auch für den Handel geeignete Förderprogramme auflegen, damit sowohl die familiäre Unternehmensnachfolge als auch die Unternehmensgründung attraktiv wird. Diese politische Aussage beinhaltet zugleich eine gesamte Neuaufstellung der Förderstrukturen; diese sind derzeit kleinteilig, unübersichtlich und ohne ein grundlegendes Förderkonzept.
Unternehmensnachfolgen und Gründungen sind insbesondere aus demografischen Gründen akute Herausforderungen für die sächsische Wirtschaft insgesamt. Das sächsische Wirtschaftsministerium arbeitet deshalb in beiden Themenfeldern intensiv und hat im Jahr 2023 ein Gutachten zu „Unternehmensnachfolgen im Freistaat Sachsen, 2017-2030“ herausgegeben. Das Gutachten bescheinigt eine sehr gute Zusammenarbeit und Vernetzung aller Institutionen in Sachsen, an die sich Übergebende oder Nachfolger wenden können und sieht keinen Mangel an Zugangswegen zu Basiswissen und Kontakten zu Hilfsangeboten. Nichtsdestotrotz bleibt die Aktivierung nachfolgender Generationen auch den Ergebnissen des Gutachtens zufolge der elementarste Baustein, um Unternehmensnachfolgen erfolgreich zu bewerkstelligen. Selbstständigkeit und Unternehmertum muss als erfolgversprechende Form der Selbstverwirklichung positiver wahrgenommen werden und Unternehmensnachfolgen als positiv besetzte Karriereoption in den Fokus rücken.
Mit einer Förderung von insgesamt 46 Millionen Euro haben wir 2023 die sächsische Gründungsszene und innovative Start-ups gestärkt. Gerade jetzt braucht die sächsische Wirtschaft die Impulse wachstumsorientierter Neugründungen und risikobereiter Kapitalgeber. Dank der sächsischen SPD und des SPD-geführten Wirtschaftsministeriums haben wir in Sachsen kraftvolle und gut laufende Programme mit der nötigen finanziellen Ausstattung.
Die relevanten sächsischen Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten wollen wir fortsetzen und bei Bedarf nachschärfen. Das umfangreiche Portfolio umfasst beispielsweise öffentliche Bürgschaften und öffentlich gefördertes Beteiligungskapital bei der Absicherung von Hausbankkrediten, Förderung für Beratungsleistungen, Investitionszuschüsse, die GRW-Förderung, das Programm „Regionales Wachstum“ mit vergünstigten Konditionen für Unternehmensnachfolgen, Förderangebote im Bereich Aus- und Fortbildung und als spezielles Instrument für Unternehmensnachfolgen die „Bürgschaft ohne Bank“.
Die spezifischen Formate, um das Thema Unternehmensnachfolge ergänzend zu Förder- und Finanzierungsinstrumenten bestmöglich zu begleiten, wollen wir fortsetzen und ausbauen. Dazu gehören die AG Unternehmensnachfolge, in der das sächsische Wirtschaftsministerium mit den Kammern, Förder- u. Finanzierungsinstituten und der BA Sachsen zusammenarbeitet, weitere Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung für das Thema Unternehmensnachfolge wie beispielsweise die Aktionstage Unternehmensnachfolge, der Wettbewerb “Sächsischer Meilenstein” der Bürgschaftsbank Sachsen und das Online-Portal des Wirtschaftsministeriums “Unternehmensnachfolge in Sachsen”. Wir setzen zudem auf neue Ideen wie das Intrapreneurship-Modul an der BA Sachsen, Standort Glauchau, bei dem Studierende technischer und wirtschaftlicher Studiengänge befähigt werden, unternehmerisch zu denken und zu handeln. Studierende an den sächsischen Hochschulen müssen verstärkt mit potenziellen Übergebenden zusammengebracht werden. Um die Chancen auf eine gelingende Unternehmensnachfolge zu erhöhen, wollen wir die Matching-Prozesse verbessern, zum Beispiel mit dem Prinzip von „Nachfolgelotsen“, und wir wollen die digitalen Möglichkeiten von Matching-Plattformen besser nutzbar machen.
Schließlich möchten wir in der schulischen Berufsorientierung auch das Thema Unternehmergeist in den Blick rücken und junge Menschen für eine selbständige Tätigkeit interessieren.
Bürokratische Hürden und Hemmnisse und die häufig damit verbundene notwendige akribische Detailarbeit führen zu immensen zeitlichen und auch finanziellen Belastungen sowie zur Bindung von Ressourcen im täglichen Geschäftsbetrieb. Ob Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten, Mitwirkungserfordernisse bei Statistiken, aufwendige Verwaltungsverfahren oder aber Überregulierungen bei Verbraucherschutzgesetzen – die ausufernde Überbürokratisierung und Regelungsdichte hat sich zu einem großen Hemmnis für einen erfolgreichen Einzelhandel entwickelt.
Auf der anderen Seite zeigt sich im Bereich der öffentlichen Verwaltung trotz Personalaufbau eine bürokratische Schwerfälligkeit – es offenbaren sich Schwächen in leistungsfähigen und unternehmensorientierten Strukturen, aber mit Blick auf Entscheidungsprozesse auch in einer mangelnden Effizienz. In diesem Kontext wirkt öffentliches Handeln oft als Hindernis, wenn Projekte unter Beachtung aller Vorschriften und Verfahrenswege kaum noch realisiert und zum Erfolg geführt werden können. Lange und umständliche Verwaltungsverfahren bremsen die Wirtschaftsleistung und führen zu unnötigen Kosten und Zeitraufwand.
Der Handelsverband Sachsen fordert, den Bürokratieabbau ernsthaft voranzutreiben, die zahlreichen Regulierungen mit Formularen, Statistiken, Aufzeichnungspflichten und Auflagen, die insbesondere die vielen kleinen und mittelständischen Betriebe mit immenser Arbeit und Zeitaufwand belasten, einzudämmen und Förderverfahren zu vereinfachen. Bestehende Regulierungen und Abläufe müssen überdacht, verständlich, zielgenau, praxistauglich und effizient gestaltet und von überbordender Bürokratie befreit werden. Der Abbau von Bürokratie und Entlastungen muss endlich bei den Unternehmen ankommen und spürbar sein. Mit Blick auf die zahlreichen Bundesregelungen müssen dabei Initiativen aus dem Freistaat heraus gestartet und Aktivitäten angestoßen werden.
Im Bereich der öffentlichen Verwaltung bedarf es klarer und bestimmter Zuständigkeiten, kürzerer, effizienterer und transparenter Entscheidungswege, Eigenverantwortung, Flexibilität, optimierter Prozesse (Stichwort: E-Government) sowie der Nutzung eingeräumter (Ermessens-)Spielräume. Das unternehmerische Handeln muss konsequent und dienstleistungsorientiert unterstützt und darf nicht gehemmt werden.
Bürokratische Hürden und Hemmnisse und die häufig damit verbundene notwendige akribische Detailarbeit führen zu immensen zeitlichen und auch finanziellen Belastungen im täglichen Geschäftsbetrieb. Auf der anderen Seite zeigt sich im Bereich der öffentlichen Verwaltung oft eine bürokratische Schwerfälligkeit – es offenbaren sich Schwächen in leistungsfähigen und unternehmensorientierten Strukturen, aber mit Blick auf Entscheidungsprozesse auch in einer mangelnden Effizienz. Welche Möglichkeiten sehen und planen Sie, um hier gegenzusteuern?
Im Rahmen des Bürokratieabbaus werden wir uns für die Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge einsetzen. Zudem sind uns eine deutliche Erhöhung der Umsatz- und Gewinngrenzen für die Buchführungspflicht sowie die einheitliche Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für sämtliche Dokumente wichtige Anliegen. Zudem muss der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft bei Gesetzesänderungen stärker berücksichtigt werden.
Wir BÜNDNISGRÜNE möchten Verwaltung und Praxis besser vernetzen. Die Erhaltung vitaler Innenstädte ist ein Interesse, was Handel und Verwaltung gleichsam verfolgen. Der praxisorientierte Austausch oder auch systematische branchenspezifische Praxischecks werden uns ab der kommenden Legislatur beim ganz konkreten Abbau bürokratischer Hürden unterstützen.
Viele Entscheidungen, die besondere Aktivitäten des Handels ermöglichen, zum Beispiel Sondernutzungsgenehmigungen nach dem Straßengesetz, liegen auf der kommunalen Ebene. Die Zusammenarbeit im sächsischen Innenstadtnetzwerk wollen wir intensivieren und dadurch auch lokale Lösungen im Verwaltungshandeln zur Unterstützung des Einzelhandels besser bekannt machen. Als Freistaat können wir dabei Anregungen geben, Leitfäden erarbeiten und als Kommunikator dienen. Die Verwaltungsdigitalisierung ist uns BÜNDNISGRÜNEN ein besonderes Anliegen. Wir wollen Verwaltungsprozesse beschleunigen sowie verwaltungsinterne Kommunikation medienbruchfrei digital gestalten. Unser Ziel ist ein Ende der Zettelwirtschaft und Schluss mit der mehrfachen Datenabfrage. Darüber hinaus ist es uns besonders wichtig, Kommunen landesseitig dabei zu unterstützen ihre lokale serviceorientiere Verwaltung durch Digitalisierung voranzubringen.
Um bürokratische Hürden und ineffiziente Strukturen in der öffentlichen Verwaltung anzugehen und die Unternehmensorientierung sowie die Effizienz der Entscheidungsprozesse zu verbessern, könnten folgende Möglichkeiten in Betracht gezogen werden:
Diese Maßnahmen sollten ganzheitlich und in enger Abstimmung mit den betroffenen Akteuren entwickelt und umgesetzt werden, um eine nachhaltige Verbesserung der Verwaltungsstrukturen und der Unternehmensfreundlichkeit zu erreichen.
Die rein nationale Perspektive reicht heute nicht mehr aus. Denn inzwischen kommen 57 Prozent der bürokratischen Lasten in Deutschland aus der EU. Gemeinsam mit Frankreich haben wir deshalb eine Entlastungsinitiative gestartet.
Um unnötige Bürokratie abzubauen, fordern wir die Umstellung der verwaltungsinternen und Bescheidprüfungsverfahren auf Stichprobenprüfungen, wo dies möglich ist, verbunden mit deutlich erhöhten Bußgeldern für festgestellte Verstöße. Ebenso setzen wir uns für die Einführung einer Bewilligungsfiktion nach sechs Monaten ohne Rückmeldung seitens der Verwaltung bei Fördermittelanträgenein, um Entscheidungsprozesse zu beschleunigen und Transparenz zu fördern.
Wir Freie Demokraten werden eine Verwaltung organisieren, die Partner der Wirtschaft und des Handels ist. Verwaltungskosten und Berichtspflichten werden wir senken und One-stop-Shops für Unternehmer anbieten, also ein Ansprechpartner für alle Belange. Wir wollen in allen Bereichen kostentreibende Standards prüfen und sie abschaffen, soweit sie nicht beispielsweise für Sicherheit oder Beeinträchtigung Dritter von Belang sind. Wir Freie Demokraten werden eine „One in, two out-Regel“ in Sachsen einführen: Für einen mit einer neuen Regelung verbundenen bürokratischen Aufwand muss an anderer Stelle Aufwand in doppelter Höhe innerhalb einer Legislaturperiode gestrichen werden. Zudem wollen wir den Normenkontrollrat als Instanz gegen behördliche Überregulierung stärken und ihn frühzeitig in Gesetzgebungsverfahren einbeziehen.
Sachsen braucht insgesamt einen Neuanfang. Verwaltung ist kein Selbstzweck, sondern sie muss der Aufgabenerfüllung dienen. Eine überbordende Verwaltung hemmt vor allem Freiheit und Entfaltung. Die Verwaltung ist dahingehend so neu zu strukturieren, dass die Landesbehörden nur solche Funktionen wahrnehmen, die unbedingt auf übergeordneter Ebene entschieden werden müssen. Entscheiden soll vor allem, wer „am nächsten dran ist“. Die einzelne Kommune soll eine „funktionierende, weitgehend selbstverwaltete Einheit“ sein. Alle erforderlichen Aufgaben sind komplett digital wahrzunehmen.
Bürokratieabbau ist bitter nötig und leicht gesagt, aber umso schwerer getan. Pauschale Maßnahmen wie die Befristung von Gesetzen oder die „One in, one out"-Regel klingen zwar markig, helfen aber kaum. Wer aufräumen will, muss die Ärmel hochkrempeln und ins Detail gehen. Deshalb wollen wir ein kleines, aber schlagkräftiges Team einrichten, das in allen Ressorts Rechts- und Verfahrensregelungen „entrümpelt" und drastisch vereinfacht. Das gilt auch bei der Personalfindung, zum Beispiel mit Hilfe der Ausländerbehörden, um den steigenden Arbeits- und Fachkräftebedarf zu decken. Um die Unternehmen bei ihrer Entwicklung zu unterstützen, braucht es gute Rahmenbedingungen und an den richtigen Stellen auch staatliche Förderung. Wir werden über ein einheitliches Förderportal Förderverfahren konsequent digital abbilden – von der Antragsstellung bis zur Abrechnung. Wir wollen klug gesetzte Bagatellgrenzen, Pauschalen für Personal- und Planungskosten sowie ein echtes Stichprobenverfahren statt Kontrollen bis ins kleinste Detail.
Joachim Otto
Präsident
René Glaser
Hauptgeschäftsführer