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Am 2. Mai 2024 wurde die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes des Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministeriums (BMUV) veröffentlicht. Die Gesetzesnovelle sieht u. a. eine Ausweitung der Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten in allen Verkaufsstellen und die Ausweitung der Informationspflichten für den Handel vor.

Welche konkreten Änderungen stehen in der Gesetzesnovelle und welche Verpflichtungen sind bereits jetzt von den Handelsunternehmen zu erfüllen? Wo gibt es Sammelstellen und welche Informationsangebote gibt es für Händlerinnen und Händler? Wie können die Kundinnen und Kunden über die Rückgabemöglichkeiten für Elektroaltgeräte und Batterien informiert werden?

Im Webinar der Klimaschutzoffensive des Handels am 23. Mai 2023, 8:30 bis 9:30 Uhr, beantworten Expertinnen und Experten diese sowie viele weitere Fragen und liefern zudem praxisnahe Informationen zur Umsetzung.

Weitere Informationen zum Webinar sowie die kostenfreie Anmeldung finden Sie hier.

Verstößt ein Unternehmen gegen gesetzliche Vorgaben, so kann es hierfür abgemahnt werden. Damit will der Abmahnende in der Regel erreichen, dass der abgemahnte Händler den Verstoß bereinigt und insbesondere auch künftig unterlässt. Daher wird in den meisten Fällen im Zuge des abmahnenden Hinweises auf den Verstoß neben Schadenersatzansprüchen auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung vom Abgemahnten gefordert.  

Gründe für den Erhalt einer Abmahnung gibt es aufgrund der vielschichtigen gesetzlichen Vorgaben, die es für die Unternehmen zu beachten gilt, zahlreiche. Neben den urheberrechtlichen Abmahnrisiken bspw. wegen der Verwendung von urheberrechtlich geschützten Bildern oder Marken spielen in unserer Beratungspraxis auch häufig die wettbewerbsrechtlichen Abmahnrisiken etwa bei der Angabe des Grundpreises nach der Preisangabenverordnung, der Lebensmittelkennzeichnung nach der Lebensmittelinformationsverordnung oder der Textilkennzeichnung nach der Textilkennzeichnungsverordnung sowie die irreführende Werbung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eine große Rolle.  

Um eine Abmahnung zu vermeiden, sollten sowohl stationäre Händler als insbesondere auch Onlinehändler die wettbewerbs- und urheberrechtlichen Vorgaben sorgfältig beachten.  

Bei Beratungsbedarf hierzu sowie bei Erhalt einer solchen Abmahnung stehen wir Ihnen gern unterstützend zur Verfügung.

Geschäftsleiter Stefan Schlag (links im Bild) freut sich gemeinsam mit seinem großen Team über die wiederholte Auszeichnung:  Vom Start an dabei, errang die Globus Markthalle im Leipziger Norden erneut das begehrte Zertifikat. Glückwünsche vom Handelsverband Sachsen überbrachte Geschäftsführer Gunter Engelmann-Merkel. Im anschließenden fachlichen Austausch ging es natürlich um Kundenfreundlichkeit und Service, aber auch um viele andere Fragen des Handelsalltags.

Lassen auch Sie sich für Ihr Engagement für generationenfreundliches Einkaufen auszeichnen - über das nachstehende GFE-Logo gelangen Sie direkt zum Antrag.

Rewe Kaufmann Benjamin Geschwill ist sichtlich stolz auf die erneute Auszeichnung seines Marktes in Görlitz. Generationenfreundliches Einkaufen wird hier von Beginn an großgeschrieben. Benjamin Geschwill legt schon immer Wert darauf seinen Kunden besten Service zu bieten, neben einem Abholservice bietet der Markt zusätzlich einen eigenen Lieferservice, welcher die Waren bis zu Haustür liefert ( wenn nötig auch in die 6. Etage). Ein gut ausgebauter Parkplatz mit leichtläufigen Einkaufswagen, breite Gänge, rutschfeste Böden, dezente Musik und ein umfassendes Sortiment für alle Familiengrößen gehören hier zum guten Ton.

Kaufmann Stefan Köckeritz kann mit Stolz auf seine Mitarbeiter und Märkte blicken. Mit der Zertifizierung des Nachkauf Marktes in Dresden Pillnitz wurden alle Märkte des Kaufmanns als "Ausgezeichnet Generationenfreundlich" akkreditiert. Dazu gehören breite Gänge, rutschfeste und spiegelfreie Böden, Regale die gut zu erreichen sind, höfliche und hilfsbereite Mitarbeiter sowie ein Sortiment welches den Bedürfnissen von älteren Menschen, Alleinstehenden und auch Familien gerecht wird. Die Nahkäufe von Stefen Köckeritz erfüllen alle Bedingungen und sind dadurch die Definition des Begriffes Nahversorger. So liefern die Sortimente einige Besonderheiten, wie den Kitl "Syrop" aus Liberec (CZ), welcher nicht in jedem Supermarkt erhältlich ist. Abgerundet wird durch Zusatzleistungen wie Poststellen oder die Lottoannahme.

Online-Marktplätze werden im Onlinehandel immer bedeutender. Aktuelle Zahlen aus dem HDE-Online-Monitor zeigen, dass über diese Plattformen in 2023 erstmals mehr als die Hälfte der Online-Umsätze in Deutschland erwirtschaftet werden konnte. Gleichzeitig werden auch internationale Anbieter immer stärker. Der Handelsverband Deutschland (HDE) pocht dabei auf einen fairen Wettbewerb und die konsequente Durchsetzung von Recht und Gesetz. Beim Zugang zum Online-Shopping dominiert mittlerweile das Smartphone. 2023 wurde ein Rekordwert von 55 Prozent der Online-Umsätze über diese Geräte erzielt.

„Der Onlinehandel war viele Jahre der Umsatzturbo für den Einzelhandel in Deutschland. Die hohen Wachstumsraten während der Corona-Jahre aber machen es der Branche schwer, die Messlatte immer weiter nach oben zu legen. Wir erleben deshalb auch in diesem Jahr eine weitere Normalisierung bei den Online-Umsätzen“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Der HDE korrigiert seine Umsatzdaten für den Onlinehandel für 2023 und die Prognose für 2024 trotzdem leicht nach oben: Für 2023 geht man nun von 85 Milliarden Euro Umsatz aus, was im Vorjahresvergleich einer Steigerung um ein Prozent entspricht. Bisher ging man von einem Minus von 0,4 Prozent aus. Die Prognose für das laufende Jahr Prognose sagt nun ein Umsatzwachstum im Vergleich zum Vorjahr von 3,4 Prozent vorher. Zu Jahresbeginn lag die Prognose noch bei einem Plus von drei Prozent. Der Online-Anteil am gesamten Einzelhandelsumsatz in Deutschland liegt 2024 somit voraussichtlich bei 13,1 Prozent. Gleichzeitig wächst die Bedeutung von Online-Marktplätzen deutlich. Das zeigt der HDE-Online-Monitor 2024: „Im letzten Jahr lagen die Umsätze über Online-Marktplätze bei mehr als der Hälfte der gesamten Online-Umsätze in Deutschland. Das ist neuer Rekord“, so Tromp weiter. Möglich machte das ein Umsatzplus von zehn Prozent in 2023 in diesem Bereich.

Tromp warnt aber gleichzeitig vor internationalen Anbietern, die sich nicht an die Regeln halten: „Mit Blick auf Temu ist in aller Munde, dass ein bedeutender Anteil der dort bestellten Waren unsere in der EU gültigen Vorgaben für Preisangaben, Webseitengestaltung, Produktsicherheit, Umweltschutz oder Steuer- und Zollrecht nicht einhält. Das darf kein Dauerzustand sein. Wer hierzulande Waren anbietet, muss sich auch an alle Regeln halten. Das müssen die Behörden durchsetzen.“ Ansonsten seien sich korrekt verhaltende Handelsunternehmen innerhalb der EU im Nachteil.
Der HDE sieht hier den fairen Wettbewerb in Gefahr.

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Verkehrsgünstig gelegen bietet der Nahkauf in Dresden Strießen seinen Kunden eine angenehme Einkaufsatmosphäre mit Zusatzleistungen. Neben hilfsbereiten Mitarbeitern, die auch gern zur Ware begleiten, liefert der Nahkauf von Kaufmann Stefan Köckeritz ein umfangreiches Sortiment an Waren des täglichen Bedarfs. Darunter auch eine große Auswahl an Besonderheiten wie den "Syrop" des Tschechischen Herstellers Kitl. Ergänzt wird der Service durch eine Lottoannahmestelle sowie eine hausinterne Postfiliale. So findet man bei Nahkauf alles an einem Ort.

Die Verbraucherstimmung setzt ihren positiven Trend der Vormonate im Mai fort und verbessert sich weiter. Das geht aus dem aktuellen Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) hervor. Demnach steigt der Index zum vierten Mal in Folge und befindet sich nun auf dem höchsten Niveau seit Ende 2021. Dabei macht sich auch die sinkende Inflationsrate positiv bemerkbar. Der zunehmende Optimismus der Verbraucherinnen und Verbraucher könnte in den nächsten Monaten zu einer Erholung des privaten Konsums führen. Im Vergleich zum Vormonat erhöht sich die Anschaffungsneigung der Verbraucherinnen und Verbraucher weiter, was den privaten Konsum in den kommenden Wochen ankurbeln kann. Allerdings planen die Verbraucher gleichzeitig, ihre Sparanstrengungen zu verstärken. Verfügbares Einkommen fließt somit nicht nur in den Konsum, sondern auch in die finanzielle Absicherung.

Auf die weitere gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland blicken sowohl die Unternehmen als auch die Bundesregierung in ihrer aktuellen Konjunkturprognose etwas optimistischer. Diese Einschätzung teilen die Verbraucherinnen und Verbraucher. Auch ihre Konjunkturerwartungen steigen im Vergleich zum Vormonat. Zudem rechnen sie damit, dass sich mit einem konjunkturellen Aufschwung ihre persönliche Einkommenssituation verbessert. Die Einkommenserwartungen der Verbraucher steigen damit auf den höchsten Stand seit Beginn des russischen Angriffskrieges in der Ukraine.

Insgesamt nimmt der wirtschaftliche Optimismus in Deutschland im Mai weiter zu. Politik, Wirtschaft und Verbraucher wagen einen positiven Blick auf die Entwicklung in den nächsten Monaten. Etwas Skepsis bleibt allerdings bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern, denen es aufgrund von Krisen und bislang ausbleibenden wirtschaftspolitischen Wachstumsimpulsen an Planungssicherheit mangelt. Daher setzen sie weiterhin auf eine finanzielle Vorsorge durch Sparen, wodurch die Konsumlaune nur langsam zunimmt. Entwickelt sich die Konsumstimmung weiter in diese Richtung, wird das den privaten Konsum etwas ankurbeln können. Welcher gesamtwirtschaftliche Wachstumsimpuls hiermit verbunden sein wird, bleibt jedoch abzuwarten.

Das jeweils am ersten Montag eines Monats erscheinende HDE-Konsumbarometer basiert auf einer monatlichen Umfrage unter 1.600 Personen zur Anschaffungsneigung, Sparneigung, finanziellen Situation und zu anderen konsumrelevanten Faktoren. Das Konsumbarometer, das vom Handelsblatt Research Institute (HRI) im Auftrag des HDE erstellt wird, hat eine Indikatorfunktion für den privaten Konsum. Es bildet nicht das aktuelle Verbraucherverhalten ab, sondern die erwartete Stimmung in den kommenden drei Monaten.

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Im April 2024 erhöhten sich die sächsischen Verbraucherpreise insgesamt gegenüber dem Vorjahresmonat voraussichtlich um 2,7 Prozent. Die Teuerung in der Hauptgruppe Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe mit 3,0 Prozent ist bei einem Wägungsanteil von 26 Prozent am gesamten Warenkorb besonders einflussreich auf das Gesamtergebnis. In dieser Hauptgruppe haben sich die Preise für Fernwärme (63,3 Prozent) sowie Gas, einschließlich Betriebskosten (10,1 Prozent) auch aufgrund der Rücknahme der temporären Mehrwertsteuersenkung von 19 Prozent auf 7 Prozent enorm erhöht. Bei Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränken sank die Jahresteuerung um 0,1 Prozent, während für Alkoholische Getränke und Tabakwaren 5,0 Prozent höhere Preise ermittelt wurden. Gemüse kostete 7,2 Prozent, Molkereiprodukte und Eier 6,9 Prozent und Fisch und Meeresfrüchte 3,5 Prozent weniger als vor einem Jahr. Dagegen stiegen die Preise von Tabakwaren um 6,4 Prozent, von Spirituosen um 3,4 Prozent sowie bei Wein und Bier um jeweils 3,2 Prozent. Mit Umstieg auf die Frühjahrs- und Sommerkollektion erhöhten sich auch die Preise für Schuhe (4,2 Prozent) und Bekleidung (2,6 Prozent) gegenüber April 2023.

Im Vergleich zum März 2024 stieg der sächsische Verbraucherpreisindex im April aller Voraussicht nach um 0,6 Prozent. Preissteigerungen in den Bereichen Bekleidung und Schuhe (1,5 Prozent), Wohnen (0,8 Prozent) und Verkehr (0,6 Prozent) stand bei Post- und Telekommunikation (-0,5 Prozent) ein Preisrückgang gegenüber. Kraftstoffe kosteten im Vergleich zum Vormonat 3,2 Prozent mehr. Durch Anpassungen in den Ticketpreisen des ÖPNV verteuerten sich kombinierte Personenbeförderungsleistungen um 3,0 Prozent.

Quelle: Medieninformation des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen (29. April 2024)

Mit der Förderrichtlinie „Regionales Wachstum“ werden Investitionsanreize gegeben, um die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen in ausgewählten Fördergebieten zu verbessern. Bislang war diesbezüglich nicht hinreichend geklärt und umstritten, ob Mitglieder von Genossenschaften oder Verbundgruppen in den Genuss der Förderung kommen können oder von der Förderung ausgeschlossen sind. Unter anderem zu dieser Problematik fand vergangene Woche auf Vermittlung von Alexander Dierks, Generalsekretär der Sächsischen Union, ein Gespräch zwischen Vertretern des Handelsverbandes Sachsen und dem Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) statt. Im Rahmen dessen konnte das sogenannte „Franchise-Kriterium“ im Förderprogramm konkretisiert werden, so dass nach Bestätigung des SMWA nunmehr auch Unternehmen, die einer Verbundgruppe (ohne Franchisevertrag) angehören oder Mitglieder von Genossenschaften sind, gefördert werden.

Aktuell besteht noch die Möglichkeit, Fördermittel aus dem Programm „Regionales Wachstum“ zu beantragen. Nutzen Sie die Gelegenheit, um Investitionen in Ihr Anlagevermögen fördern zu lassen. Sollte es bei der Beantragung (weiterhin) zu Problemen – beispielsweise auf Grund der Zugehörigkeit zu einer Verbundgruppe – kommen, bitten wir Sie, uns dies umgehend mitzuteilen, damit wir Sie entsprechend unterstützen können.  

Informationen zum "Regionalen Wachstum" finden Sie hier. Bei Fragen zum Programm stehen Ihnen zudem unsere Betriebsberater gern zur Verfügung.