News-Übersicht 2024

Das gesamte Team vom toom Baumarkt in Oelsnitz/Vogtland, welches in den Bereichen Kundenberatung, der Präsentation des Sortiments und in der fachlichen Kompetenz absolute Experten sind, konnte erneut unter Beweis stellen, dass die Kundenzufriedenheit das A und O für ein erfolgreiches Unternehmen ist. Auch eine Vielzahl praktischer Service- und Dienstleistungen werden für die Kunden angeboten. Die junge dynamische Marktleiterin Maria Döhla die weiß wie ein Baumarkt erfolgreich geführt wird, nahm hoch erfreut die Urkunde zum Qualitätszeichen Generationenfreundliches Einkaufen von Jörg Vulturius vom Handelsverband Sachsen entgegen.

Lassen auch Sie sich für Ihr Engagement für generationenfreundliches Einkaufen auszeichnen - über das nachstehende GFE-Logo gelangen Sie direkt zum Antrag.

Sie sind herzlich eingeladen! Melden Sie sich jetzt zum Netzwerk-Event „Unternehmensnachfolge“ der Bürgschaftsbank Sachsen an. Die Veranstaltung bringt Unternehmer, Übergeber und alle die zusammen, die Nachfolgen im Freistaat mitgestalten und finanzieren. Mit Spannung wird die Bekanntgabe der Nominierten des Sächsischen Meilensteins 2024 erwartet: Im Zuge des Events wird öffentlich verkündet, welche Unternehmen dieses Jahr ins Rennen um den Preis für erfolgreiche Nachfolge gehen.

Alle drei Netzwerk-Events in Chemnitz, Dresden und Leipzig finden Sie hier.

Die Corona-Pandemie liegt nun mehr als zwei Jahre zurück. Bund und Länder sehen vor, die initiierten Wirtschaftshilfen zeitnah abzuschließen.

In der Hochphase der Corona-Pandemie war das vorrangige Ziel aller Akteure, den betroffenen Unternehmen so schnell wie möglich zu helfen. Vor diesem Hintergrund wurden abschließende Prüfungen bewusst auf die Schlussrechnung verlegt. Über 570.000 Schlussabrechnungen liegen den Bewilligungsstellen insgesamt vor. Rund 300.000 Schlussabrechnungen müssen über prüfende Dritte noch eingereicht werden.

Bund und Länder haben bekanntgegeben, dass nach mehrfachen Fristverlängerungen eine weitere Verlängerung der Einreichungsfrist für die Schlussabrechnung ausgeschlossen ist.

Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Förderbedingungen der Corona-Wirtschaftshilfen es vorsehen, dass die vorläufig bewilligten Anträge abgelehnt und die gewährte(n) Corona-Wirtschaftshilfe(n) vollständig zurückgefordert werden, sofern die Schlussabrechnungen nicht bis zum Endtermin 30. September 2024 eingereicht werden.

Nur durch die fristgemäße Einreichung können diese negativen Konsequenzen vermieden werden.

Siehe dazu die Pressemitteilung des BMWK.

Registrierkassen mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) sind nunmehr ab dem 1. Januar 2025 dem zuständigen Finanzamt zu melden. Die Meldung an die Finanzverwaltung wird dabei ausschließlich auf dem elektronischen Weg, über das Programm "Mein ELSTER" und die ERiC-Schnittstelle zur Verfügung gestellt. Hierauf hat das Bundesfinanzministerium (BMF) in seinen BMF-Schreiben hingeweisen.

Für Kassensysteme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden oder werden, ist die Mitteilung bis spätestens zum 31. Juli 2025 vorzunehmen. Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte Registrierkassen müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden. Dies gilt ebenfalls für die ab dem 1. Juli 2025 außer Betrieb genommenen elektronischen Aufzeichnungssysteme. Elektronische Aufzeichnungssysteme die vor dem 1. Juli 2025 endgültig außer Betrieb genommen wurden bzw. werden und im Betrieb nicht mehr vorgehalten werden, sind nur mitzuteilen, wenn die Meldung der Anschaffung des elektronischen Aufzeichnungssystems zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgt ist.

Alle elektronischen Aufzeichnungssysteme einer Betriebsstätte sind stets in einer Mitteilung zu übermitteln. Die Mitteilungspflicht besteht sowohl für angeschaffte als auch für gemietete und geleaste Systeme.

Folgende Daten sind an das Finanzamt zu melden:

- Name des Steuerpflichtigen,
- Steuernummer des Steuerpflichtigen,
- Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung,
- Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
- Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme,
- Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
- Datum der Anschaffung des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
- Datum der Außerbetriebnahme des verwendeten Aufzeichnungssystems.

Bei Rückfragen stehen Ihnen unsere Betriebsberater gern zur Verfügung.

Mit Verkündung des Wachstumschancengesetzes wurde die Pflicht zur Erstellung und zum Empfang von elektronischen Rechnungen im B2B-Bereich auf den Weg gebracht. Hiernach ist die Rechnungslegung und deren Empfang für Umsätze zwischen inländischen Unternehmern ab 1. Januar 2025 nur noch in einem bestimmten gesetzlich vorgegebenen Datenformat möglich. Dabei handelt es sich um einen besonderen XML-Datensatz. Eine per E-Mail übermittelte Datei im PDF-Format gilt ab 2025 nicht mehr als elektronische Rechnung. Vielmehr ist eine E-Rechnung im Unterschied zu einer eingescannten- oder PDF-Rechnung eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine automatische elektronische Verarbeitung ohne Medienbrüche ermöglicht (§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG n. F.).

Jeder Unternehmer muss bis zum 1. Januar 2025 die technischen Voraussetzungen schaffen, um solche E-Rechnungen zunächst zumindest empfangen und verarbeiten zu können. Hinsichtlich der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen gelten Übergangsfristen.

Unternehmen sollten daher zeitnah prüfen, ob mit ihrer aktuell verwendeten Software Eingangsrechnungen im E-Rechnungsformat empfangen und verarbeitet werden können und die zur Rechnungsstellung verwendete Software die Erstellung von E-Rechnungen ermöglicht bzw. zeitnah ermöglichen wird.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an unsere Verbandsjuristinnen in den Geschäftsstellen.

Leipzig-Lindenthal und Taucha: Edeka-Kaufmann Thomas Potrzebski und sein Team sind stolz auf ihre Zertifikate für beide Standorte! Gemeinsam überreichten Tobias Meier, Bürgermeister der Stadt Taucha, Andreas Geisler, stellv. Ortsvorsteher in Lindenthal und Stadtrat der Stadt Leipzig und Gunter Engelmann-Merkel, Geschäftsführer Handelsverband Sachsen die Urkunden feierlich an den Inhaber Thomas Potrzebski.

Tobias Meier und Andreas Geisler betonten beide jeweils die Wichtigkeit "Ihres" Supermarktes auf diesem hervorragenden Niveau.

Ihr Geschäft will mit Generationenfreundlichkeit punkten? Lassen Sie sich testen! - Logo anklicken, Antrag ausfüllen, absenden!

Sven Hübschmann, Filialleiter des Zittauer Rewe Centers freut sich über die erneute Auszeichnung seines Rewe Marktes. "Wir sind sehr stolz, erneut die Auszeichnung für generationenfreundliches Einkaufen erhalten zu haben. Das Zertifikat spiegelt auch unsere Anstrengungen wider, unseren Kunden das Einkaufen so angenehm wie möglich zu machen.", so Sven Hübschmann. Gemeinsam mit seinem Team wird immer wieder geschaut, welche Serviceleistungen von den Kunden genutzt werden und wo Verbesserungen möglich sind. Beispielsweise wurde eine neue Leseecke für die (kleineren) Kunden eingerichtet. Das Rewe Center in Zittau legt auch sonst viel Wert auf Service, Fleisch, Wurst, Käse und Fisch gibt es an der Bedientheke. Dazu kommen viele hausgemachte Spezialitäten, wie Salate, Grillgut oder Brot.

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Gleich zwei Ereignisse an einem Tag in Schneeberg: Am Bergstreittag in Schneeberg nahm zum wiederholten Mal die langjährige Marktleiterin Frau Haugk vom toom Baumarkt die Urkunde "Ausgezeichnet Generationenfreundlich" von Jörg Vulturius vom Handelsverband Sachsen mit großer Freude entgegen. Der toom Baummarkt konnte erneut mit einer hohen Service- und Dienstleistungsqualität punkten. Kunden jeder Generation finden in einer rundum angenehmen Einkaufsatmosphäre alles was das Heimwerkerherz begehrt. Darüber hinaus können zum Bohren, Spachteln, Schrauben u.v.m. nicht nur Werkzeuge ausgeliehen, sondern auch grundlegende Kenntnisse und Techniken in spannenden Heimwerkerkursen erlernt werden.

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Nachdem die Verbraucherstimmung zuletzt ins Stocken geraten war, stagniert sie im August und lässt die Hoffnung auf eine nachhaltige Erholung schwinden. Das zeigt das aktuelle Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE). Der Index verharrt auf dem Niveau des Vormonats. Zwar trübt sich die Stimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht spürbar weiter ein, doch das unveränderte Stimmungsniveau deutet auf das Ausbleiben einer baldigen Erholung von privatem Konsum und Gesamtwirtschaft hin.

Unverändert bleibt im Vergleich zum Vormonat auch die Anschaffungsneigung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Gleichzeitig steigt ihre Sparneigung an. Dadurch ergibt sich eine weitere Verschiebung vom Konsum hin zum
Sparen. Die Verbraucher planen, ihre Sparanstrengungen zu intensivieren. Diese Entwicklung zeichnete sich bereits zu Jahresbeginn ab. Im ersten Quartal 2024 lag die Sparquote über dem Niveau des Vorjahresquartals. Die durchwachsende konjunkturelle Lage und die zunehmende Arbeitslosigkeit könnten den Trend zum Vorsichtssparen weiter verstärken. Ein Impuls für den privaten Konsum ist daher in den nächsten Wochen nicht zu erwarten.

Angesichts des verhaltenen Verlaufs der konjunkturellen Entwicklung sind auch die Konjunkturerwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht von deutlichem Optimismus geprägt. Während die Unternehmen aktuell pessimistischer auf die weitere Entwicklung blicken, legen die konjunkturellen Erwartungen der Verbraucher im Vergleich zum Vormonat jedoch geringfügig zu. Leichter Optimismus zeigt sich auch bei den ebenfalls gestiegenen Erwartungen der Verbraucher mit Blick auf das eigene Einkommen. Da die Sparneigung zugenommen hat, fließt das erwartete Einkommensplus allerdings vermutlich in den Ausbau des finanziellen Polsters und nicht in den privaten Konsum.

Eine Fortsetzung der Erholung der Verbraucherstimmung in Deutschland fällt somit zunächst aus. Zu beobachten ist vielmehr eine Stagnation. Zwar deutet sich auch kein Negativtrend in der Entwicklung an, doch deutlich wird der bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern weiterhin fehlende Optimismus. Es überwiegt eine gewisse Unsicherheit. In der Folge stärken die Verbraucher ihre finanziellen Rücklagen und stehen dem Konsum sehr verhalten gegenüber. Der private Konsum dürfte sich vor diesem Hintergrund vorerst nicht erholen und als konjunktureller Wachstumstreiber wegfallen.

Das jeweils am ersten Montag eines Monats erscheinende HDEKonsumbarometer basiert auf einer monatlichen Umfrage unter 1.600 Personen zur Anschaffungsneigung, Sparneigung, finanziellen Situation und zu anderen konsumrelevanten Faktoren. Das Konsumbarometer, das vom Handelsblatt Research Institute (HRI) im Auftrag des HDE erstellt wird, hat eine Indikatorfunktion für den privaten Konsum. Es bildet nicht das aktuelle Verbraucherverhalten ab, sondern die erwartete Stimmung in den kommenden drei Monaten.

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Mit Blick auf die aktuellen Ausbildungsmarktzahlen machen der Handelsverband Deutschland (HDE) und seine Landesverbände auf die anhaltende Suche der Händlerinnen und Händler nach Auszubildenden aufmerksam.

Wie die heute veröffentlichte Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das Beratungsjahr 2023/2024 zeigt, wurden der BA bis Juli 2024 insgesamt 488.000 betriebliche Ausbildungsstellen gemeldet, von denen viele Stellen unbesetzt sind. Außerdem sind viele Bewerberinnen und Bewerber unversorgt. Auf 83 gemeldete Bewerberinnen und Bewerber kommen 100 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen.

„Aktuell werden noch sehr viele Ausbildungsverträge für das Ausbildungsjahr 2024/2025 geschlossen. Unversorgte Bewerber und Bewerberinnen und ausbildende Unternehmen können also noch bis weit in den Herbst hinein zusammenfinden“, so Katharina Weinert, HDE-Abteilungsleiterin Bildungspolitik und Berufsbildung. „Die Chancen auf einen Ausbildungsplatz im Handel stehen sehr gut, weil die Handelsunternehmen ihren Fachkräftebedarf vor allem mit Absolventinnen und Absolventen der Beruflichen Bildung decken. Deshalb bieten sie in Summe sehr viele Ausbildungsplätze an, oftmals auch in der eigenen Region“, so Weinert weiter. Junge Menschen müssten für ihre Ausbildung ihre Heimatregion somit nicht verlassen, wenn sie das nicht möchten.

Am häufigsten waren bei der BA betriebliche Ausbildungsstellen für angehende Kaufleute im Einzelhandel (38.000 Ausbildungsangebote) und Verkäuferinnen und Verkäufer (26.000 Ausbildungsangebote) gemeldet. Auf Platz 6 folgen die Abiturientenprogramme des Handels (13.000 Ausbildungsangebote), bei denen die Teilnehmenden bis zu drei Abschlüsse in drei Jahren erlangen können: Ausbildung, Fortbildung und Ausbilderschein. Darüber hinaus bilden die Handelsunternehmen von den insgesamt 328 dualen Ausbildungsberufen in über 60 Berufen aus. Auch verschiedene duale Studiengänge sind im Qualifizierungsangebot der Handelsunternehmen zu finden. Das gesamte Angebot an Ausbildungen stellt der HDE auf www.karriere-handel.de dar. Auf dieser Webseite und den dazugehörigen Social-Media-Kanälen wird über die vielfältigen Ausbildungs- und Karrierechancen der Branche informiert.

„Wir starten ab dem 1. August 2024 wieder mit unserer Ausbildungskampagne Karriere-Handel.de durch und stellen weitere Gesichter des Handels vor, die Einblicke in ihre Praxis geben, über gängige Klischees aufklären und jungen Menschen wichtige Tipps für ihre Berufsorientierung und Bewerbung geben“, so Weinert weiter. Aber nicht nur junge Menschen werden mit Karriere-Handel.de adressiert, sondern auch Eltern, Berufsberatende sowie Lehrkräfte, denen beispielsweise umfangreiche Unterrichtsmaterialien zum kostenlosen Download angeboten werden. Weinert ergänzt: „Wir wollen die Berufsorientierung unterstützen, die gesellschaftliche Anerkennung für die duale Ausbildung fördern und verdeutlichen, dass Karriere mit Lehre im Handel die Regel ist.“