Für die Gespräche, die der Handel mit den politischen Entscheidungsträgern, den Systemanbietern und der Kreditwirtschaft über die Zukunft kartengestützter Zahlungssysteme führt, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme des Bezahlverhaltens im Einzelhandel unerlässlich. Nur so können die Belange des Handels auch weiterhin und unter geänderten Rahmenbedingungen nachhaltig vertreten werden. Aus diesem Grunde unterstützt der Handelsverband Deutschland (HDE) die Umfrage des EHI Retail Instituts. Das EHI führt seit über 30 Jahren eine jährliche Erhebung zu diesem Thema durch, die sich auch im internationalen Vergleich durch eine einmalig hohe Repräsentativität auszeichnet. In den vergangenen Jahren konnten mit den Umfrageergebnissen über 50 Prozent des Einzelhandelsumsatzes in Deutschland abgebildet werden. Von besonderem Wert waren die Angaben der mittelständischen Unternehmen!
Wir möchten Sie daher bitten, sich bis zum 27. März 2025 an dieser Erhebung zu beteiligen. Allen Teilnehmern wird nach Abschluss der Umfrage und der Auswertung die fertige Studie zugesandt.
Alle Informationen zur Umfrage finden Sie hier.
Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt und anonym ausgewertet. Wir bedanken uns herzlich für Ihre Unterstützung.
Immer mehr Menschen in Deutschland nutzen den Valentinstag am 14. Februar als Einkaufsanlass. Der Handelsverband Deutschland (HDE) rechnet in diesem Jahr rund um den Valentinstag mit zusätzlichen Umsätzen in Höhe von deutschlandweit 1,3 Milliarden Euro im Einzelhandel. Wie eine im Auftrag des HDE durchgeführte Umfrage zeigt, plant mehr als ein Viertel der Verbraucherinnen und Verbraucher, zu diesem Anlass Ausgaben zu tätigen.
„Der Valentinstag hat in den vergangenen Jahren für den Einzelhandel an Bedeutung gewonnen. Auf die wachsende Beliebtheit hat sich die Branche mit anlassbezogenen Sortimenten eingestellt“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Laut Umfrage planen fast 28 Prozent der Verbraucher, anlässlich des Valentinstags einzukaufen. Im Jahr 2020 waren es nur knapp 17 Prozent. Die Anzahl an Valentinstagskäufern ist somit in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Der HDE geht daher von einem entsprechenden Wachstum der zusätzlichen, anlassbezogenen Umsätze von rund einer Milliarde Euro im Jahr 2020 auf nun 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2025 aus.
Für die meisten der Verbraucher, die in diesem Jahr rund um den Valentinstag mit Ausgaben planen, ist der 14. Februar alljährlich ein Einkaufsanlass. Drei Viertel von ihnen tätigen zum Valentinstag immer Ausgaben, während ein knappes Fünftel den Tag in diesem Jahr ausnahmsweise für Einkäufe nutzt. Wenige Verbraucher (7 Prozent) geben zum ersten Mal rund um den Valentinstag Geld aus. Anlässlich des Valentinstags greifen die Verbraucherinnen und Verbraucher vor allem zu Lebensmitteln und Blumen. Auch Geschenkgutscheine, Dekoartikel sowie Uhren und Schmuck werden zu diesem Anlass häufig gekauft.
Die bevölkerungsrepräsentative Befragung wurde im Auftrag des HDE vom IFH Köln durchgeführt. Befragt wurden 1.500 Personen.
Die sächsische Wirtschaft konnte auch in einem herausforderndem Jahr 2024 auf umfassenden Finanzbeistand der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) zählen: Insgesamt 83 Beteiligungen über 15,2 Mio. Euro ging die MBG im vergangenen Jahr ein, um die Kapitalbasis von Unternehmen mit Sitz oder Investitionsort in Sachsen zu stärken (2023: 73 Beteiligungen über 18,3 Mio. Euro). Dabei beteiligte sich die MBG sowohl an jungen, aufstrebenden Unternehmen mit innovativen Geschäftsideen als auch an etablierten Firmen mit bewährten Produkten und Dienstleistungen.
Gesamtwert der ermöglichten Investitionsvorhaben stark angestiegen
Während sich die Zahl der Beteiligungen gegenüber dem Vorjahr erhöhte, verringerte sich die durchschnittliche Beteiligungsgröße auf 183 Tausend Euro (2023: 251 Tausend Euro). Damit folgt die MBG dem allgemeinen Trend auf dem Kapitalmarkt: Nachdem in den zurückliegenden Jahren vergleichsweise hohe Unternehmensbewertungen aufgerufen wurden, fand zuletzt eine Kurskorrektur nach unten statt. Gleichzeitig erwies sich das von der MBG bereitgestellte Beteiligungskapital als außerordentlich wirkungsvoll: Es regte im letzten Jahr Investitionen mit einem Gesamtvolumen von 92,6 Mio. Euro im Freistaat Sachsen an – rund 17,9 Mio. Euro bzw. 24 % mehr als noch im Vorjahr (2023: 74,7 Mio. Euro).
Beteiligungen setzen positive Impulse auf Sachsens Arbeitsmarkt
Auf die Beschäftigungssituation in Sachsen hatte die MBG im letzten Jahr ebenfalls einen positiven Einfluss: Die von ihr finanzierten Unternehmen sicherten die Erwerbstätigkeit von insgesamt 1.520 Personen: So konnte die MBG mit ihren eigenkapitalähnlichen Mitteln dazu beitragen, dass 999 Stellen erhalten sowie 521 Stellen neu geschaffen werden konnten. Diese Werte erreichen in etwa das Niveau des Vorjahres (2023: 1.074 gesicherte und 470 neu eingerichtete Stellen). Besonders erfreulich ist der Anstieg bei den neu geschaffenen Stellen, verweist er doch auf optimistische Zukunftsaussichten der jeweiligen Unternehmer:innen.
Wagniskapital als Katalysator für technologischen Fortschritt
Auch im Jahr 2024 richtete die MBG ihr Augenmerk auf die Förderung zukunftsweisender Technologien. Als Management-Partner des TGFS Technologiegründerfonds Sachsen investierte sie gezielt in junge Unternehmen, die noch keine signifikanten Umsätze erwirtschaften und daher besonders hohen Kapitalbedarf haben. Von allen 83 Beteiligungen, die die MBG im letzten Jahr einging, wurden 20 Finanzierungen über den TGFS realisiert. Dazu gehörten u.a. die Beteiligung an der Zenesis GmbH aus Leipzig (KI-gestützte Software zur Gebäudeplanung) oder der BIONCaRT GmbH aus Grimma (stammzellbasiertes Therapeutikum zur Behandlung von Knieschäden). In Summe waren die von der MBG gemanagten TGFS-Investments 4,6 Mio. Euro wert.
Saxony Angel Venture Fund (SAVF) aktiviert Privatinvestor:innen
Mit dem SAVF rief die MBG Anfang 2024 den ersten sächsischen Fonds seiner Art ins Leben, der zugleich privates Wagniskapital hebelt: Investiert ein Business Angel in der Pre-Seed- bzw. Seed-Phase in ein Unternehmen, so steuert die MBG die gleiche Höhe an Kapital (bis maximal 100.000 Euro) aus dem SAVF bei und verdoppelt somit die Finanzierungssumme. Im ersten Jahr seines Bestehens wurden bereits 11 Start-ups über den SAVF co-finanziert, darunter die Last Mile Semiconductor GmbH aus Dresden (neuartiges 5G Chipdesign zur sicheren Signalübertragung) und die OURZ GmbH aus Görlitz (automatisierte Rückverfolgung globaler Lieferketten). Die SAVF-Investments der MBG beliefen sich auf einen Gesamtwert von 1,1 Mio. Euro.
Markus H. Michalow, Geschäftsführer der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen: „Auch im Jahr 2024 standen technologieorientierte Unternehmen im Fokus unserer Investmenttätigkeit – ganz egal, ob frisch gegründet oder bereits am Markt etabliert. Indem sie vorhandene Technologien an die Anforderungen unserer Zeit anpassen oder komplett neue technologische Ansätze entwickeln, beschreiten die Visionärinnen und Visionäre hinter diesen Unternehmen oftmals unbekannte Wege. Für uns bei der MBG ist es eine Ehrensache, ihren Weg mit Kapital zu ebnen und sie mit unserem überregionalen Netzwerk an Business Angels und Co-Investoren zu unterstützen. Denn die Investitionen von heute bilden die Grundlage für das sächsische Wirtschaftswachstum von morgen.“
Quelle: Medieninformation der MBG vom 29.01.2025
In den vergangenen zwölf Monaten übernahm die BBS in Summe 171 Bürgschaften und Garantien, um Darlehen von Hausbanken abzusichern. Damit schaffte sie die Voraussetzungen für Investitionen mit einem Gesamtvolumen von 126,5 Mio. Euro im Freistaat – und übertraf den Vorjahreswert um 10 Mio. Euro. Insgesamt 92 Bürgschaften und Garantien dienten der Finanzierung von Existenzgründungen, wovon 49 Gründungen im Zuge einer Unternehmensnachfolge stattfanden.
Die Bürgschaftsbank Sachsen GmbH (BBS) hat ihre Aufgabe als Selbsthilfeeinrichtung der gewerblichen Wirtschaft auch im Jahr 2024 umfassend erfüllt, wie die aktuellen Förderzahlen belegen: In den vergangenen 12 Monaten übernahm die BBS 140 Bürgschaften und 31 Garantien, um sächsischen Unternehmen Zugang zu Darlehen ihrer Hausbanken zu verschaffen. In Summe verbürgte bzw. garantierte sie ein Volumen von 45,8 Mio. Euro. Damit bewegen sich die Leistungszahlen der BBS in etwa auf dem Niveau des
Vorjahres (2023: 140 Bürgschaften und 25 Garantien über 48,9 Mio. Euro). Der durchschnittliche Bürgschaftswert lag 2024 bei 268 Tausend Euro (2023: 296 Tausend Euro).
Belastbare Sicherheiten lassen Investitionstätigkeit steigen
Gerade auch in wirtschaftlich angespannten Zeiten sind die Finanzierungshilfen der BBS stark nachgefragt. Die BBS tritt immer dann als Bürge für Unternehmen ein, wenn diese Fremdkapital für ein Investitionsvorhaben benötigen, aber nicht genügend eigene Sicherheiten für einen Bankenkredit vorweisen können. Durch ihre finanzielle Absicherung stellte die BBS im letzten Jahr die Weichen für Investitionen im Freistaat, die sich auf einen Gesamtwert von126,5 Mio. Euro summieren – knapp 10 Mio. Euro mehr als noch im Vorjahr (2023: 116,9 Mio. Euro). Dieser Anstieg ist insofern besonders richtungsweisend, als dass jeder zusätzlich investierte Euro das Wirtschaftswachstum am Standort Sachsen vorantreibt.
Positiver Beitrag zur Arbeitsplatzsicherheit in Sachsen
Die Ausfallbürgschaften und Garantien der BBS kamen auch hunderten Arbeitnehmer:innen in Sachsen zugute: Die Unternehmen, die im vergangenen Jahr von der BBS unterstützt wurden, beschäftigten in Summe 2.673 Personen. Mit ihrer finanziellen Rückendeckung trug die BBS dazu bei, dass 2.164 Arbeitsplätze bewahrt sowie 509 Arbeitsplätze neu geschaffen werden konnten. Dies entspricht einem Zuwachs von 24 % gegenüber dem Jahr 2023 (1.688 abgesicherte sowie 470 neue Arbeitsplätze), was angesichts der zuletzt steigenden Arbeitslosenzahlen in Sachsen auch als gesellschaftlicher Gewinn gewertet werden kann.
Nachfolgefinanzierungen sichern wirtschaftliche Kontinuität
Mehr als die Hälfte der Engagements, die die BBS im Jahr 2024 einging, dienten einer Existenzgründung: 92 der 171 vergebenen Bürgschaften und Garantien kamen zum Einsatz, um eine Unternehmensneugründung oder eine Gründung zum Zweck einer Unternehmensübernahme zu finanzieren (2023: 85 aus 165 Bürgschaften und Garantien). Besonders hervorzuheben sind an dieser Stelle die begleiteten Unternehmensnachfolgen: In enger Zusammenarbeit mit den Hausbanken gewährleistete die BBS in 49 Fällen, dass etablierte Unternehmen von neuen Inhaber:innen erworben und somit vor einer drohenden Schließung bewahrt werden konnten. Allein dadurch sicherte sie den Fortbestand von rund 700 Jobs in Sachsen.
Neu im BBS-Programm: ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge
Seit Jahresende 2024 übernimmt die BBS 100-prozentige Garantien für den neu aufgelegten ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge. Der von der KfW bereitgestellte Sonderkredit erlaubt eine zinsgünstige Finanzierung von Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen und den Ausbau junger Unternehmen. Gefördert wird ein Kreditbetrag von bis zu 500.000 Euro bzw. bis zu 35 % des Gesamtvorhabens. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgen über die Hausbank. Durch die vollständige Garantieübernahme entlastet die BBS das jeweilige Bankinstitut und vereinfacht so die Kreditvergabe. Zugleich verbessern sich die Zinskonditionen zugunsten der Kreditnehmer:innen.
Arne Laß, Geschäftsführer der Bürgschaftsbank Sachsen: „Die Förderbilanz 2024 ist mehr als nur ein Zeugnis für die finanzielle Leistungsfähigkeit der BBS. Sie verdeutlicht zugleich, dass zahlreiche Unternehmerinnen und Unternehmer im Land weiter an die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Sachsen glauben. Dieser Optimismus motiviert uns bei der BBS, ihre Finanzierungsvorhaben ebenso entschlossen und risikobereit zu unterstützen. Die auf den Weg gebrachten Investitionsprojekte zahlen sich dabei nicht nur für die Unternehmen und ihre Mitarbeitenden aus. Vielmehr profitieren auch Lieferanten, Geschäftspartner und Kunden von der Weiterentwicklung der heimischen Wirtschaft.“
Quelle: Medieninformation der BBS vom 29.01.2025
Mit einem deutlichen Dämpfer ist die Verbraucherstimmung vor wenigen Wochen in das neue Jahr 2025 gestartet. Wie das aktuelle Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) zeigt, war das allerdings nicht der Beginn eines negativen Trends. Vielmehr hellt sich die Verbraucherstimmung im Februar wieder etwas auf, der Index legt im Vergleich zum Vormonat leicht zu. Als Erholung ist diese Entwicklung jedoch nicht zu deuten, sondern zunächst lediglich als Ergebnis des abwartenden Verhaltens der Verbraucher vor richtungsweisenden Ereignissen wie der anstehenden Bundestagswahl.
Die Konsumzurückhaltung der Verbraucherinnen und Verbraucher nimmt weiter zu. Ihre Anschaffungsneigung sinkt erneut und ist nun sogar geringer als noch vor einem Jahr. Gleichzeitig planen die Verbraucher aber nicht, ihre Sparanstrengungen zu verstärken. Mit Blick auf den privaten Konsum zeigen sie sich somit weiterhin abwartend und zurückhaltend. Mit einem spürbaren Wachstum ist daher in den kommenden Monaten nicht zu rechnen. Auf die konjunkturelle Entwicklung der nächsten Wochen blicken die Verbraucher zwar nicht optimistischer als zuvor, allerdings erwarten sie auch keine weitere Eintrübung. Ihre Konjunkturerwartungen stagnieren. Positiv fallen die eigenen Einkommenserwartungen aus, die im Vergleich zum Vormonat leicht steigen. Einkalkuliert dürften hier die einkommensrelevanten Veränderungen bei Steuern und Sozialabgaben zum Jahreswechsel sein. Zudem sehen die Verbraucherinnen und Verbraucher keine größeren Risiken für den eigenen Arbeitsplatz und damit das eigene Einkommen.
Insgesamt blicken die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht viel optimistischer auf die bevorstehenden Wochen als im Vormonat. Zwar hat sich ihre Stimmung nicht weiter verschlechtert, doch trotz Aufhellung auch nicht deutlich erholt. Bei anhaltender Konsumzurückhaltung scheinen sie abzuwarten, welche Impulse sich in den nächsten Wochen und Monaten ergeben. Abhängig vom Ergebnis der Bundestagswahl am 23. Februar, den anschließenden Koalitionsverhandlungen sowie der weiteren Entwicklung in den USA mit neuem Präsidenten werden sich die Verbraucher dann optimistischer oder pessimistischer zeigen. Eine Erholung des privaten Konsums mit signifikanten gesamtwirtschaftlichen Wachstumsimpulsen noch im ersten Quartal ist nicht zu erwarten.
Wir gratulieren unseren Mitgliedsunternehmen!
Die Vegane Fleischerei aus Dresden und Nucao aus Leipzig begeisterten 2025 die Jury der PETA Awards im Bereich Food. Die Vegane Fleischerei sicherte sich den Preis für die beste vegane Marke – der Peta Special Award 2025. Die beste vegane Schokolade wurde Almond Butter & Sea Salt von nucao.
In einem Zehn-Punkte-Plan zur Bundestagswahl macht der HDE die drängendsten Forderungen der Branche deutlich: „Es braucht endlich mehr unternehmerische Freiheit und weniger Bürokratie. Die Politik braucht wieder mehr Zutrauen in die positiven Effekte der Marktwirtschaft. Ein innovationsfreundlicher Rechtsrahmen ist Pflicht, damit die Wirtschaft wieder auf die Beine kommt“, so Genth.
Zudem stehen für die Branche eine Stärkung des Arbeitsmarkts, die Sicherung von Fachkräften und der Erhalt der Tarifautonomie im Fokus. Dabei betont der HDE, dass die Festlegung des Mindestlohnes Sache der entsprechenden Kommission unter Beteiligung der Tarifpartner ist, politische Einmischungen sieht der Verband als gefährlichen Irrweg. Zudem machen dem Einzelhandel die nach wie vor hohen Energiekosten zu schaffen. Der HDE setzt sich deshalb für eine Absenkung der Stromsteuer für alle ein. Genth: „Ein besonderer Fokus muss auf dem Erhalt des fairen Wettbewerbs liegen. Aktuell halten sich Plattformen aus Fernost wie Temu nicht an die hier gültigen Regelungen und Gesetze. Das darf nicht länger geduldet werden, hier ist entschlossenes Handeln gefragt.“ Außerdem fordert der HDE eine strategischere Ausrichtung der Europapolitik der Bundesregierung, einen bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ausbau der Elektroladeinfrastruktur, die Vitalisierung des Handelsstandortes Innenstadt, eine Reform der Unternehmenssteuer sowie die Harmonisierung und Reduzierung der unzähligen Berichts- und Sorgfaltspflichten auf EU- und Bundesebene.
Nach einem schwierigem Jahr 2024 wird der Einzelhandel seine Umsätze auch in diesem Jahr wohl nur geringfügig erhöhen können. Der Handelsverband Deutschland (HDE) geht im Vergleich zum Vorjahr von einem nominalen Umsatzplus von zwei Prozent aus. Real bedeutet das voraussichtlich ein Plus von 0,5 Prozent für die Branche. Hauptgrund dafür ist eine große Verunsicherung bei den Verbrauchern sowie die konjunkturelle Flaute. Hinzu kommen viele Unwägbarkeiten auf der politischen Ebene. Der HDE fordert deshalb in einem für viele Handelsunternehmen schwierigen Umfeld in einem Zehn-Punkte-Plan von der künftigen Bundesregierung bessere Rahmenbedingungen.
„Der Konsum und der Einzelhandel in Deutschland kommen auch im Jahr 2025 nicht richtig in Schwung. Nach einem für viele Handelsunternehmen schwierigen letzten Jahr werden die Herausforderungen für die Branche damit immer größer“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Der HDE geht in seiner Jahresprognose für 2025 von Umsätzen der Branche in Höhe von nominal 677 Milliarden Euro aus. Das entspricht im Vorjahresvergleich einem nominalen Plus von zwei Prozent, real bleibt ein Plus von 0,5 Prozent. Der Onlinehandel kann dabei deutlicher zulegen: Hier prognostiziert der Verband ein Umsatzplus von nominal drei Prozent, was real einem Plus von zwei Prozent entspricht. Die aktuelle HDE-Unternehmensumfrage unter knapp 700 Händlerinnen und Händlern aus ganz Deutschland zeigt denn auch, dass nur 22 Prozent der Befragten mit einem Umsatzplus in diesem Jahr rechnen. Knapp die Hälfte dagegen erwartet Ergebnisse unterhalb des Vorjahresniveaus. „Es ist schlicht zu viel Unsicherheit im System. Unkalkulierbare Kriege und Konflikte, hohe Energiekosten und eine gesamtwirtschaftliche Stagnation sind ein toxischer Cocktail für den Konsum“, so Genth weiter. Deshalb müsse es jetzt für die kommende Bundesregierung darum gehen, bessere Rahmenbedingungen für die Handelsunternehmen zu schaffen.
Den am 29. Januar 2025 von der Bundesregierung veröffentlichten Aktionsplan E-Commerce sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) als wichtigen Beitrag für einen fairen Wettbewerb mit Plattformen und Handelsunternehmen aus Drittstaaten. Nachdem der HDE bereits den im vergangenen Sommer vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erstellten ersten Entwurf des Aktionsplans positiv bewertet hatte, sind nun auch zentrale Forderungen des Verbandes aufgegriffen worden. Offen bleibt allerdings, wie die europäische und nationale Gesetzgebung letztlich gegenüber Drittstaatenhändlern durchgesetzt werden kann und welche Konsequenzen ihnen drohen. Kritisch sieht der HDE zudem, dass der Aktionsplan die Schaffung unnötiger neuer Bürokratie auch für deutsche Handelsunternehmen vorsieht.
„Der Aktionsplan E-Commerce ist ein starkes Signal an Plattformen und Handelsunternehmen aus Drittstaaten. Unsere Botschaft ist angekommen, die ständigen Regelbrüche von Temu und Shein müssen ein Ende haben“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Der HDE finde sich mit vielen seiner Forderungen im Aktionsplan wieder, etwa in der Ankündigung der schnellstmöglichen Abschaffung der Zollfreigrenze von 150 Euro, der konsequenten Umsetzung des Digital Services Act (DSA) und der vorgeschlagenen Initiative zur Stärkung der Marktüberwachung auf europäischer, Bundes- und Länderebene. „Auf die Kampfansage müssen jetzt aber auch Taten folgen. Zwar sind die Forderungen des HDE zu großen Teilen eingeflossen, doch die wichtigste Frage bleibt unbeantwortet: Was genau haben die Unternehmen zu befürchten, die den fairen Wettbewerb in Europa mit Füßen treten?“, betont von Preen.
„In der EU dürfen Produkte nur dann verkehrsfähig sein, wenn der Verkäufer auch einen gesetzlichen Vertreter in der EU benannt hat“, so von Preen weiter. Der verantwortliche gesetzliche Vertreter müsse hierfür als physische, in der EU ansässige Person Ansprechpartner sein und über die notwendige Solvenz verfügen. Es müsse sichergestellt werden, dass an ihn Zustellungen in Gerichtsverfahren, entsprechende Verfahren einleitende Abmahnungen, gerichtliche Entscheidungen und sonstige Schriftstücke zugestellt werden sowie Zustellungen im Vollstreckungs- und Vollziehungsverfahren erfolgen können. Ist dies nicht der Fall, dürfen Pakete dieser Verkäufer nicht mehr an den Endkonsumenten zugestellt werden.
Inakzeptabel ist aus Sicht des HDE, dass durch die Ressortabstimmung zahlreiche Punkte aus anderen Ministerien in den Aktionsplan aufgenommen wurden, die für alle Handelsunternehmen neue Regulierung und Bürokratie schaffen. „Dieses Draufsatteln bereits sattsam diskutierter Regulierungsphantasien geht völlig am bestehenden Problem mit den Drittstaatenhändlern und -plattformen vorbei und wird die Wettbewerbsfähigkeit der im Binnenmarkt ansässigen und rechtskonform agierenden Unternehmen negativ beeinträchtigen. Das widerspricht nicht nur allen Lippenbekenntnissen zum Bürokratieabbau, sondern stärkt am Ende noch die unlauter agierende Konkurrenz aus den Drittstaaten“, so von Preen. Die Bundesregierung sei gut beraten, sich möglichst zügig wieder von diesen Plänen zu verabschieden.
Winterschlussverkauf startet am 27. Januar 2025
Der letzte Montag im Januar läutet im Einzelhandel traditionell den freiwilligen Winterschlussverkauf (WSV) ein. Der Starttermin für den WSV fällt in diesem Jahr auf den 27. Januar.
„Kundinnen und Kunden können sich in den nächsten Wochen auf besondere Schnäppchen im Handel freuen. Viele Handelsunternehmen nutzen den Winterschlussverkauf, um ihre Lager zu räumen und Platz für das Frühjahrssortiment zu machen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Besonders der Modehandel schaffe durch WSV-Rabatte Platz für die neuen Kollektionen. Die Herbst- und Winter-Saison sowie das Weihnachtsgeschäft seien für Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler vielerorts enttäuschend verlaufen. „In einigen Geschäften ist die Auswahl an Herbst- und Winterware noch groß. Beim Einkaufsbummel lohnt es sich also, nach WSV-Angeboten Ausschau zu halten“, so Genth weiter.
Im Rahmen des Winterschlussverkaufs werden vor allem Mode, Schuhe, Lederwaren, Heimtextilien sowie Sportbekleidung reduziert. Aber auch viele Möbelgeschäfte, Bau- und Elektronikmärkte bieten preisreduzierte Ware an. Der WSV dauert in der Regel zwei Wochen. Da viele Menschen die traditionellen Schlussverkäufe fest eingeplant haben, bietet der Einzelhandel WSV und Sommerschlussverkauf (SSV) auch nach dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage im Jahr 2004 weiterhin an.