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Das Spielzeug-Land aus Glauchau, Leipziger Straße, hat beim von der Fachzeitschrift "das spielzeug" ausgerufenen Wettbewerb "Fachgeschäft des Jahres 2023" den ersten Platz belegt und sich dabei gegen die gute Konkurrenz aus Deutschland und Österreich durchgesetzt. Bereits die Nominierung des 400 m² großen Geschäftes hatte für stolz und große Freude beim Unternehmen und Zuspruch bei den Kunden gesorgt.

Der Inhaber des Spielzeug-Geschäftes René Heber, der neben dem Spielzeug-Land noch weitere sechs Sparland-Filialen in Südwestsachsen betreibt, ist stolz auf die Auszeichnung und sein Team: „Das ist auf jeden Fall eine Bestätigung und Wertschätzung für unsere tägliche Arbeit und vor allem ein Verdienst unserer Mitarbeiterinnen. Gleichzeitig betrachten wir die Auszeichnung als Ansporn und Motivation.“ Die Urkunde soll dem Unternehmer nun am 2. Februar 2024 im Rahmen der Spielwarenmesse in Nürnberg übergeben werden.

Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk beginnt dieses Jahr am 28. Dezember. Da Silvester in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, sind Raketen, Party-Knaller, Schwärmer, Bengal-Artikel und anderes sogenanntes Kleinfeuerwerk der Kategorie 2 bis zum 30. Dezember 2023 im Handel erhältlich.

Feuerwerksartikel der Kategorie 2 dürfen nur an über 18-Jährige verkauft werden. Die Ware darf nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie deutlich sichtbar, leicht lesbar, dauerhaft und in deutscher Sprache unter anderem mit folgenden Kennzeichnungen versehen ist: Bezeichnung des Gegenstandes, Name und Kontaktanschrift des Herstellers beziehungsweise des Importeurs, Altersgrenze sowie CE-Kennzeichnung und Registriernummer.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Feuerwerk nur bei vertrauenswürdigen Händlern und keinesfalls auf dem Schwarzmarkt erwerben. Dann ist gewährleistet, dass die Feuerwerksartikel geprüft und sicher sind. Kleinstfeuerwerk der Kategorie 1, wie etwa Knallbonbons oder Wunderkerzen, darf der Einzelhandel das ganze Jahr über an Kunden abgeben, die älter als zwölf Jahre sind.

Die Arbeitgeber haben ihr Angebot im November 2023 zum dritten Mal nachgebessert. Weitere Verhandlungstermine wird es geben, wenn ver.di signalisiert, „prinzipiell“ und „in den Grenzen“ dieses Angebots mit uns Arbeitgebern zu Ende zu verhandeln. Das Angebot der Arbeitgeber ist in der Höhe bereits historisch und bedeutet für die Unternehmen der Branche in diesen schwierigen Zeiten das Ende der Fahnenstange.

Zum Download des Tarifplakats

Der neue Toom Baumarkt in Bautzen ist nun "Ausgezeichnet Generationenfreundlich". Erst in diesem Jahr wurde der ehemalige B1 Baumarkt in Bautzen renoviert und als Toom wiedereröffnet. Die moderne, ansprechende Einkaufsatmosphäre spricht alle Generationen an. So bietet der Baumarkt seinen Kunden viele Sitzgelegenheiten und zahlreiche Extraleistungen, wie den Handwerkerservice. Dieser wird gerade aktuell gut angenommen, sind Handwerker doch rar und die Auftragsbücher voll. Besonders stolz sind Marktleiter Manuel Kuhnert und sein Team auf die Durchweg positiven Reaktionen der Kunden. Das Konzept des Toom Baumarktes kommt an. Stellvertretend für alle Mitarbeiter nahm Logistikleiter Tommy Stachowski-Steege die Urkunde "Ausgezeichnet Generationenfreundlich" von Handelsverbandsmitarbeiterin Marica Pawlik entgegen.

Die Fraktion DIE LINKE hat am heutigen Tag einen Gesetzesentwurf zur „Verkürzung der Ladenöffnungszeiten und zur Verbesserung des Schutzes der Beschäftigten im Einzelhandel“ (DRUCKSACHE 7/11340) in den Landtag eingebracht. Nach dem Gesetzesentwurf sollten unter anderem

  • die Öffnungszeiten von montags bis sonnabends auf eine Öffnungszeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr zurückgeführt werden,
  • Arbeitnehmer, die mit einer minderjährigen Person in einem Haushalt leben oder eine pflegebedürftige angehörige Person im Sinne des § 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch versorgen, auf Verlangen von einer Beschäftigung nach 18:00 Uhr freigestellt werden und
  • Arbeitnehmer in Verkaufsstellen mindestens an zwei aufeinander folgenden Sonnabenden und Sonntagen (Wochenenden) in jedem Monat nicht beschäftigt und Inhaber einer Verkaufsstelle verpflichtet werden, ein Verzeichnis mit Namen, Tag und Beschäftigungsdauer der an Sonn- und Feiertagen beschäftigten Arbeitnehmer sowie über die gewährte Freistellung zu führen.

Der Beschlussantrag der Fraktion DIE LINKE wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.

Der Handelsverband Sachsen hatte sich zuvor in der Sache umfangreich gegenüber den politischen Entscheidungsträgern eingebracht.

Nachdem die Arbeitgeberseite der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di trotz der extrem schwierigen wirtschaftlichen Gesamtumstände und Unsicherheiten bereits mehrere abschlussfähige Angebote zur Lösung des Tarifkonfliktes unterbreitet hatte, wurde im Rahmen des auf der Bundesebene geführten Spitzengesprächs am 23. November 2023 in Berlin festgehalten, dass mit den örtlichen Kommissionen in den Grenzen des letzten Angebots final ein Tarifabschluss erzielt werden kann. An diesen kommunizierten Fahrplan halten sich die Arbeitgeber und haben dies der Gewerkschaft auf Nachfrage mit Blick auf einen neuen Verhandlungstermin nochmals mitgeteilt. Ver.di hält jedoch ohne erkennbaren Lösungswillen und ohne eigene, konstruktive Beiträge nach wie vor an ihren unrealistischen Maximalforderungen fest und verweigert sich damit weiterhin einer schnellen Lösung der Tarifauseinandersetzung.

Zuletzt hatten die Arbeitgeber bei einer Laufzeit des Tarifvertrages von 24 Monaten ein Gehaltplus von mindestens 10,24 % in zwei Stufen sowie eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von 750,00 Euro angeboten. Dieses Angebot ist historisch für die Branche und enthält unter Würdigung der Inflationsprognosen entgegen der Behauptungen der Gewerkschaft insgesamt eine deutliche Reallohnsteigerung und somit einen Kaufkraftzuwachs für die Mitarbeiter. Es ist für die Arbeitgeber daher völlig unverständlich, warum die Gewerkschaft nicht bereit ist, in den Grenzen dieses Angebotes Abschlussverhandlungen zu führen.

„Die Erwartungshaltung der Gewerkschaft, mit jedem Termin ein neues, abermals erhöhtes Angebot unterbreitet zu bekommen und ansonsten in den Streik zu treten, wollen und werden wir nicht mehr bedienen. Mit dieser Haltung rückt eine Lösung des Tarifkonfliktes in weite Ferne. Im neuen Jahr werden wir unter den dann gegebenen Rahmenbedingungen unsere Position neu ausrichten.“, so Thomas Jäkel, Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite.

Nach dem Spitzengespräch im November 2023 waren die Arbeitgeber optimistisch, dass die Gewerkschaft zu einem Einlenken im laufenden Tarifkonflikt bereit wäre. Diese Hoffnung aber erscheint mittlerweile verfrüht. Die Gewerkschaft hält nach wie vor trotz schwierigster wirtschaftlicher Rahmenbedingungen für die Unternehmen an ihren Maximalforderungen fest.

Die Arbeitgeber bedauern sehr, dass der wichtige Verhandlungstermin in Hamburg am 5. Dezember 2023 seitens der Gewerkschaft aus gesundheitlichen Gründen abgesagt werden musste. „Wir hätten dort natürlich gern mit der örtlichen Kommission in den Grenzen des Angebots final verhandelt“, so HDE-Tarifgeschäftsführer Steven Haarke. „Leider mussten wir nach dem von unserer Seite als konstruktiv empfundenen Spitzengespräch in Berlin feststellen, dass ver.di nach wie vor keine schnelle Lösung der Tarifauseinandersetzung anstrebt. Nach dem Spitzengespräch hatten wir uns erhofft, dass sich die ver.di-Landeskommissionen freischwimmen, um eine autonome Entscheidung für die Beschäftigten zu treffen. Diese Hoffnung hat sich nicht bestätigt“, so Haarke.

Das aktuelle Arbeitgeberangebot würde über die vorgeschlagene Laufzeit von 24 Monaten zu einer Tariflohnsteigerung von 10,24 Prozent führen. „Man muss sich bewusst machen, was derzeit als Angebot auf dem Tisch liegt. Das ist historisch für die Branche“, so Haarke. Für die wichtigste tarifliche Entgeltgruppe, das Verkäufereckgehalt in Vollzeit (2.832 Euro in NRW), würde dies bereits ab 1. Mai 2024 zu einem monatlichen Lohnplus für tariflich Beschäftigte von 290 Euro auf dann 3.122 Euro (NRW, in Vollzeit) führen. Zusätzlich würden die Beschäftigten noch eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt 750 Euro erhalten (Teilzeit anteilig). Haarke: „Für uns ist völlig unverständlich, warum die Gewerkschaft hier noch nicht zugestimmt hat. Denn die Inflation ist aktuell wieder stark rückläufig, nach Weihnachten verhandeln wir als Arbeitgeber unter völlig anderen wirtschaftlichen Vorzeichen.“ Bemerkenswert sei auch die Geschlossenheit der Arbeitgeberseite in ihrem Vorgehen. „Wir können die unrealistischen Forderungen in diesen schwierigen Zeiten nicht in Gänze erfüllen, das würde der Flächentarifvertrag nicht überstehen“, so Haarke. Der langfristige Schaden eines zu hohen Tarifabschlusses wäre für die Branche fatal.

Die aktuelle Situation sei für alle Beteiligten wenig erfreulich, auch für die Beschäftigten hätte man sich ein Ergebnis noch vor den Festtagen gewünscht. Dies sei aber mit ver.di einfach nicht möglich. Leider müssten die Unternehmen daher mit Streiks im Weihnachtsgeschäft umgehen, die die finanzielle Leistungsfähigkeit der Unternehmen in der Branche zusätzlich schwächen. „Unser Angebot gilt aber bis zum Jahresende weiter, falls sich eine ver.di-Landeskommission spontan doch noch auf die im Spitzengespräch garantierte autonome Entscheidungsfindung berufen möchte“, so Haarke.

Die Verbraucherstimmung in Deutschland macht im Dezember einen deutlichen Sprung nach oben. Der aktuelle Wert des HDE-Konsumbarometers markiert nicht nur die Höchstmarke in diesem Jahr, sondern den höchsten Stand seit November 2021. Gleichzeitig bleiben vor allem mit Blick auf die mit dem Haushalt der Bundesregierung verbundenen Unsicherheiten deutliche Risiken für die weitere Erholung des Konsums.

Im vergangenen Monat gab es einen Dämpfer bei der Verbraucherstimmung. Wie die aktuelle Entwicklung im Dezember verdeutlicht, war diese Eintrübung aber nicht der Beginn eines negativen Trends. Im Gegenteil: Die Stimmung hellt sich zum Jahresende deutlich auf. Die weiter anhaltenden Spannungen in Nahost haben bislang nicht zu einer anhaltenden Unsicherheit bei den Verbrauchern mit einer daraus resultierenden Stimmungseintrübung geführt.

Die Anschaffungsneigung erhöht sich, die Sparneigung nimmt ab. Die Verbraucher blicken deutlich optimistischer auf die kommenden Wochen als in den vergangenen Monaten. Insofern besteht die Chance, dass sich der private Konsum im letzten Monat dieses Jahres stabilisiert. Das wären gute Nachrichten für das laufende Weihnachtsgeschäft.

Es bleiben aber Risiken: Denn aus der Haushaltskrise der Bundesregierung, die mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November eingeläutet wurde, könnten weitere Unsicherheiten für die Verbraucher entstehen. Dass einige Projekte und Förderungen nun künftig nicht umgesetzt oder weitergeführt werden könnten, könnte sich negativ auf das verfügbare Einkommen auswirken. Ob der aktuelle Anstieg der Verbraucherstimmung eine Trendwende ins Positive signalisiert, bleibt also abzuwarten.

Das jeweils am ersten Montag eines Monats erscheinende HDE-Konsumbarometer basiert auf einer monatlichen Umfrage unter 1.600 Personen zur Anschaffungsneigung, Sparneigung, finanziellen Situation und zu anderen konsumrelevanten Faktoren. Das Konsumbarometer, das vom Handelsblatt Research Institute (HRI) im Auftrag des HDE erstellt wird, hat eine Indikatorfunktion für den privaten Konsum. Es bildet nicht das aktuelle Verbraucherverhalten ab, sondern die erwartete Stimmung in den kommenden drei Monaten.

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Mit einer voraussichtlichen Jahresteuerungsrate von 3,9 Prozent im November 2023 starteten die sächsischen Verbraucherpreise in die diesjährige Adventszeit. Im Vergleich zum Oktober 2023 sank der sächsische Verbraucherpreisindex im November aller Voraussicht nach um 0,3 Prozent.

Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen // 29. November 2023

Nach dem Spitzengespräch des Handelsverbandes Deutschland (HDE) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auf der Bundesebene sieht der HDE eine Chance zur Lösung des Tarifkonflikts, mahnt aber gleichzeitig zu raschen Entscheidungen auf ver.di-Seite. Zwar habe sich der HDE mit ver.di nicht auf Tarifgebiete einigen können, die auf Basis des vorliegenden Arbeitgeberangebots einen ersten Abschluss finalisieren sollen. Allerdings teile ver.di das Ziel eines ersten Abschlusses, der zeitnah auf die anderen Tarifgebiete übertragen werden und den Tarifkonflikt bundesweit beenden kann. „Verwiesen hat ver.di auf autonome Landeskommissionen, die basisdemokratisch über die Annahme dieser Vorreiterrolle entscheiden sollen“, so Steven Haarke, HDE-Tarifgeschäftsführer. Gelinge jetzt allerdings keine schnelle Lösung des Tarifkonflikts, müssten für das Jahr 2024 neue Lösungsansätze entwickelt werden. „In dem Fall müssten wir nächstes Jahr eine neue Angebotsstruktur diskutieren, die die bisherige ablöst“, so Haarke weiter.

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