News-Übersicht 2025

Nach der Entscheidung der Mindestlohnkommission warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) vor den Folgen. Der HDE steht zu der unabhängigen Mindestlohnkommission, kritisiert aber vor allem die politische Einmischung im Vorfeld der heutigen Entscheidung scharf und fürchtet nun erhebliche Jobverluste im Einzelhandel. Mit Blick auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Branche, die sich seit sechs Jahren in der Rezession beziehungsweise Stagnation befindet, sei ein Mindestlohn in Höhe von 13,90 Euro zum 01.01.2026 sowie 14,60 Euro zum 01.01.2027 nicht mehr zu stemmen.

„Die Festlegung des Mindestlohns ist keine Sozialpolitik. Jobs müssen sich für Arbeitgeber in der Privatwirtschaft rechnen, sonst fallen sie weg. Die Entscheidung der Mindestlohnkommission setzt im Einzelhandel zahlreiche Stellen aufs Spiel“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Gesamtabwägung hätte die unabhängige Mindestlohnkommission die schlechte konjunkturelle Lage der Branche sowie die drohenden Arbeitsplatzverluste stärker berücksichtigen müssen. „In der Privatwirtschaft ergeben sich Löhne aus der finanziellen Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers und vor allem der Arbeitsproduktivität“, so von Preen weiter. Die Absicherung des Existenzminimums sei in Deutschland hingegen allein Aufgabe der staatlichen Sozialpolitik, nicht die der unabhängigen Mindestlohnkommission.

Der gesetzliche Mindestlohn wird damit nochmals um 13,9 Prozent angehoben. Dies entspricht seit seiner Einführung im Jahr 2015 einer Steigerung um insgesamt 71,8 Prozent. „Der Mindestlohn steigt viel schneller als die Tariflöhne und frisst sich immer tiefer in die geltenden Tarifstrukturen. Das kann auf Dauer so nicht funktionieren. Die Tarifautonomie ist aus gutem Grund verfassungsrechtlich geschützt“, betont von Preen. Diese Entwicklung sei besorgniserregend. Zu befürchten sei, dass die Preise in der Folge steigen müssen. „Am Ende gibt es dann nur Verlierer. Die Kaufkraft der Beschäftigten steigt nicht, die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes leidet und die Menschen müssen jetzt auch noch um ihren Job bangen“, so von Preen. „Eine so deutliche Mindestlohnerhöhung auf nahezu 15 Euro können die Händlerinnen und Händler nicht stemmen, erschwerend kommen die steigenden Lohnnebenkosten hinzu. Es drohen erhebliche Jobverluste. Die Entscheidung der Mindestlohnkommission wird gravierende Folgen für den Wirtschaftsstandort Deutschland haben“, warnt von Preen.

Kritisch bewertet der HDE die politische Einmischung. „Den Mindestlohn zu politisieren, ist populistisch und letztlich systembedrohend. Die Politik muss sich aus der Lohnfindung raushalten“, fordert von Preen. Die Mindestlohnkommission arbeite wissenschaftlich und unabhängig, das sei zu respektieren. „Die Mitglieder der Mindestlohnkommission sind einem starken Druck aus der Politik ausgesetzt. Es ist nicht mehr abzusehen, wie sich der Mindestlohn im nächsten Jahrzehnt entwickeln wird“, so von Preen. Dabei seien Händlerinnen und Händler gerade in diesen herausfordernden Zeiten auf Planbarkeit und Zuverlässigkeit angewiesen.

Der Sächsische Landtag hat heute den Doppelhaushalt 2025/2026 verabschiedet. Trotz der Verabschiedung zeigt sich der Handel, Sachsens drittgrößte Wirtschaftsbranche, ernüchtert – der Haushalt bleibt deutlich hinter den Erwartungen zurück, insbesondere in den Bereichen Förderung von Investitionen, Stärkung der Gründerkultur und Unterstützung von Unternehmensnachfolgen.

Der Beschluss zum Haushalt sendet ein fatales Signal an die Einzelhandelsunternehmen im Freistaat. Statt dringend benötigter Wirtschaftsförderungsmaßnahmen entzieht der Freistaat mit der Streichung wichtiger Förderprogramme den Investitionsspielraum für Unternehmen, nimmt damit Nachteile bei der Existenz- und Wettbewerbsfähigkeit in Kauf und schwächt die lokale Wertschöpfung. In der aktuellen Situation des Handels mit zurückhaltendem Konsum, mit ständig steigenden Kosten, nach wie vor spürbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie und rückläufigen Erträgen hätte es ein deutliches Zeichen an den Handel geben müssen. Mit der Abkehr von klaren Zusicherungen im Koalitionsvertrag verspielt allerdings insbesondere die Regierungskoalition wichtiges Vertrauen.

Joachim Otto, Präsident des Handelsverbandes Sachsen (HVS): „Wir sind tief enttäuscht vom Ergebnis der Haushaltsverhandlungen. Statt eines gezielten Unterstützungsschubs, droht nun zur Unzeit ein nachteiliger Rückschlag bei Struktur und Modernisierung des Handels. Die Branche benötigt zuverlässige politische Rahmenbedingungen, daher sollte der Freistaat im parlamentarischen Nachgang nunmehr dringend benötigte Förderprogramme nachschieben.“

Der HVS hatte im Vorfeld des Haushaltsbeschlusses konkrete Impulse gefordert und unter anderem zur Förderung der Investitionen von kleinen und mittelständischen Handelsbetrieben sowie zur Unterstützung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen aufgerufen. Diese Erwartungen blieben unberücksichtigt. Besonders hart trifft dies dabei auch die Innenstädte, die mit Blick auf ihre Zukunftsfähigkeit auf einen vitalen Handel angewiesen sind.  

„Ich sehe trotz aller Bekräftigungen nicht, dass die Landesregierung und Teile der Opposition die Wirtschaftsförderung und den Handel klar im Blick haben. Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Situation der Branche hätte es der Unterstützung der Unternehmen bedurft, beispielsweise in Form niedrigschwelliger Förder- und Finanzierungsprogramme für das oft zitierte Rückgrat unserer sächsischen Wirtschaft, den Mittelstand. Stattdessen werden erfolgreiche und etablierte Programme wie das >Regionale Wachstum< oder die Mittelstandsrichtlinie zur Beratungsförderung gestrichen. Ohne ein klares Bekenntnis zur Stärkung des Handels und damit gleichzeitig auch unserer Innenstädte, in denen der Handel nach wie vor die entscheidende Rolle spielt, drohen weitreichende wirtschaftliche, städtebauliche aber auch gesellschaftliche Folgen. Der lokale Handel ist systemrelevant für lebendige Städte, sozialen Zusammenhalt, regionale Identität und wirtschaftliche Resilienz.“ so René Glaser, Hauptgeschäftsführer des HVS abschließend.

Preisträger des sächsischen Staatspreises für Innovation 2025

 

Im Rahmen der sächsischen Innovationskonferenz 2025 wurden gestern die drei sächsischen Staatspreise für Gründung, Transfer und Innovation verleihen. Hinzu kamen die drei Sonderpreise, NextGen, Social Entrepreneurs sowie der Sonderpreis der sächsischen Handwerkskammern.

Die Preisträger sind:

25. Sächsischer Gründerpreis

Kategorie »Skalierung & Gesellschaftlicher Impact«
Gewinner: Soul of Concrete GmbH (Dresden)
Projekt: Die Zukunft des Bauens – Mit modularer Carbonbewehrung

Kategorie »Newcomer des Jahres«
Gewinner: windfire GbR (Leipzig)
Projekt: Direkte Wärmeerzeugung aus Windenergie

Kategorie »Start-up des Jahres«
Gewinner: SaxonQ GmbH (Leipzig)
Projekt: Mobiler Quantencomputer

Sonderpreis Social Entrepreneurs
Gewinner: Ge:Bäck – Solidarische Bäckerei (Leipzig)
Projekt: Gemeinschaftsgetragene Bäckerei

NextGen-Sonderpreis
Gewinner: Team bridged (Crimmitschau)
Projekt: Plattform zur beidseitigen und individuellen Vermittlung von Fähigkeiten

23. Sächsischer Innovationspreis

Kategorie »Produkt-/Dienstleistungsinnovation«
Gewinner: NetTask GmbH (Hohenstein-Ernstthal)
Projekt: HXA.io – Nachhaltige Integration von Ressourcen- und Raumbuchung in die Gebäudeautomatisierung

Kategorie »Prozess-/ Verfahrens-/ Geschäftsmodellinnovation«
Gewinner: SITEC Industrietechnologie GmbH (Chemnitz)
Projekt: connACT SERVICES – ENTIRE PRO

Kategorie »Innovative Unternehmenskultur«
Gewinner: Vitrinen- und Glasbau REIER GmbH (Lauta)
Projekt: Vitrinendesign, Klimatisierungs- und Filtertechnik

Sonderpreis der sächsischen Handwerkskammern
Gewinner: Tischlerei Artefact e.K. (Dresden)
Projekt: Barrierefreies Hochbeet

5. Sächsischer Transferpreis

Kategorie »Ausgründung«
Gewinner: Institut für Luft- und Kältetechnik gGmbH (Dresden), AQVA Synergy GmbH (Zittau)
Projekt: Wasser als Kältemittel – Eine Technologie, tausend Möglichkeiten

Kategorie »Patentverwertung«
Gewinner: Fraunhofer-Institut für Keramische Technologien und Systeme IKTS (Dresden), AMAREA Technology GmbH (Dresden)
Projekt: Multi Material Jetting – 3D-Druck für die effiziente Produktion komplexer, hoch integrierter Bauteile

Kategorie »Kooperation«
Gewinner: Fraunhofer-Institut für Verfahrenstechnik und Verpackung IVV (Dresden), Bäckerei Möbius GmbH & Co. KG (Oederan)
Projekt: Wissensmanagement-System für handwerklich geprägte Lebensmittelhersteller

Erfahren Sie mehr zu den sächsischen Staatspreisen 2025 und allen Nominierten

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) hat am heutigen Tag darüber informiert, dass die mit der Umsetzung beauftragte Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) die Rückforderungen der Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes mit sofortiger Wirkung vorläufig aussetzt. Bis zu einer abschließenden Klärung aller offenen Fragen werden demnach keine neuen Rückforderungen oder auch vorerst keine Mahnungen im Hinblick auf das Bundesprogramm »Soforthilfe-Zuschuss Bund« und die Überbrückungshilfe des Bundes erfolgen.

Der Handelsverband Sachsen hatte in den letzten Wochen in zahlreichen persönlichen Gesprächen u. a. mit politischen Entscheidungsträgern und in Form von Initiativen nachdrücklich auf die Problematiken hinsichtlich der Rückforderung aufmerksam gemacht und diesbezüglich ein entsprechendes Handeln eingefordert.

Konkrete Einzelheiten will das SMWA in den nächsten Tagen bekannt geben. Wirtschaftsminister Dirk Panter stellte bereits klar, dass es keine rechtlichen Änderungen an den Bundesprogrammen geben könne und aufgrund der Haushaltsituation Sachsen auch nicht nachträglich einen Unternehmerlohn zahlen werde. Im Gespräch seien aber beispielsweise veränderte Konditionen für die Rückzahlungen und klarere Regeln, in welchen Fällen die Fördermittel nicht zurückerstattet werden müssen.

Zur Pressemitteilung gelangen Sie hier.

Unabhängig von dieser Aussetzung der Rückforderung sollten bei noch nicht bestandskräftig gewordenen Rückforderungsbescheiden laufende Widerspruchsfristen zur Verhinderung der Bestandskraft beachtet werden.

Wir werden über die weitere Fortentwicklung entsprechend informieren.

Inventurverluste im Einzelhandel waren 2024 nochmals um 3 Prozent höher als im Vorjahr. Das ist eines der Ergebnisse der heute veröffentlichten Studie des EHI Retail Institute „Inventurdifferenzen im deutschen Handel 2025“. Insbesondere der organisierte und gewerbsmäßige Ladendiebstahl habe laut Untersuchung zu großen Verlusten geführt.

„Trotz Warensicherung und Mitarbeiterschulungen wird im Handel gestohlen, was nicht niet- und nagelfest ist“, erklärt Frank Horst, EHI-Experte für Sicherheit und Inventurdifferenzen und Autor der Studie. Die Inventurverluste* belaufen sich im Jahr 2024 bei einem Umsatz von rund 495 Mrd. Euro (brutto) auf 4,95 Mrd. Euro. Das durchschnittliche Niveau der prozentualen Inventurdifferenzen 2024 hat sich bei gleicher Grundgesamtheit von 0,63 Prozent auf 0,64 Prozent vom Nettoumsatz verschlechtert.

Der weitaus größte Anteil der Inventurdifferenzen entsteht durch Diebstahl von Kundschaft, Mitarbeitenden, Lieferanten sowie Servicepersonal und beläuft sich auf insgesamt 4,2 Mrd. Euro (2023: 4,1 Mrd. Euro). Nach Einschätzung der befragten Unternehmen sind auf Ladendiebstähle durch Kundschaft rund 2,95 Mrd. Euro zurückzuführen. Den eigenen Angestellten werden Verluste in Höhe von 890 Mio. Euro angelastet, dem Personal von Lieferanten und Servicefirmen 370 Mio. Euro. Der aus Diebstahl resultierende volkswirtschaftliche Schaden durch entgangene Umsatzsteuer beläuft sich auf rund 570 Mio. Euro pro Jahr.

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Sächsischer Meilenstein -  Preis für Unternehmensnachfolge
Bis 15. August 2025 bewerben

Der Sächsische Meilenstein geht in eine neue Runde: Auch im Jahr 2025 suchen wir nach Unternehmen, die den Generationenwechsel besonders erfolgreich gemeistert haben.

Egal ob lokaler Handwerksbetrieb, überregional tätiges Handelsunternehmen oder Maschinenbauer mit internationalem Kundenstamm – der Sächsische Meilenstein würdigt gelungene Nachfolgen in kleinen und mittelständischen Unternehmen aller Branchen. Er wird in den Kategorien familieninterne, unternehmensinterne und unternehmensexterne Nachfolge verliehen.

Initiator des Sächsischen Meilensteins ist die Bürgschaftsbank Sachsen, die die begehrten Trophäen seit 2011 zusammen mit der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen vergibt. Der Sächsische Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz übernimmt 2025 wieder die Schirmherrschaft über den Wettbewerb.

Überblick über den Wettbewerb

Anforderungen

Gesucht werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Sachsen, die zwischen dem 01.01.2021 bis 31.12.2024 eine Nachfolgeregelung umgesetzt haben. Die Nachfolge sollte sich durch umsichtige Planung und Durchführung auszeichnen. Sie muss zum Zeitpunkt der Bewerbung soweit vollzogen sein, dass

  1. die Geschäftsführung und
  2. mindestens 50 Prozent der Geschäftsanteile

bereits übergeben wurden.

Kategorien

Der Sächsische Meilenstein prämiert Nachfolgen in drei Kategorien:

  • Familieninterne Nachfolge durch eine/n oder mehrere Verwandte des/r Eigentümers/in
  • Unternehmensinterne Nachfolge durch den Verkauf an eine/n oder mehrere
    Mitarbeitende des Unternehmens (MBO) oder die Belegschaft als eingetragene Genossenschaft (EBO)
  • Unternehmensexterne Nachfolge durch Branchenfachleute (MBI) und Übernahmen durch/Fusion mit anderem Unternehmen

Weitere Informationen und Anmeldung

Wieviele Möglichkeiten es gibt, Kunden den Einkauf komfortabel und genussreich zu gestalten, demonstrieren Michael Alscher (Bildmitte) und sein Team im REWE-Markt in Leisnig. So ist es nur folgerichtig, dass sie sich erneut um das Zertifikat Generationenfreundliches Einkaufen bewarben. Viele Punkte wurden abgeprüft, der Erfolg im Test bestätigt das hohe Niveau. So konnten Bürgermeister Carsten Graf (rechts im Bild) und Handelsverbandsgeschäftsführer Gunter Engelmann-Merkel die Urkunde übergeben und das beispielgebende Engagement würdigen. P.S. Wetterfest und ein echter "Hingucker": Die neue Einkaufswagen-Park-Box in hochwertiger Ausführung

Rene Heber und sein Team vom Spar-Land in Schneeberg durchliefen erfolgreich das Zertifizierungsverfahren und konnten somit erneut das Qualitätszeichen „Generationenfreundliches Einkaufen“ verteidigen. Kunden können weiterhin in ihrem „Innenstadt-Nahversorger“ - der alles für den Haushalt bereit hält wie z. B. Kurzwaren, Schreibwaren, Strickwolle, Küchenartikel, Drogerie, Geschenkartikel, Heim- und Gartenartikel, Kerzen, Tierbedarf und vieles mehr – generationenfreundlich einkaufen. Jörg Vulturius vom Handelsverband Sachsen überreichte die Urkunde und gratuliert recht herzlich.

Lassen auch Sie sich für Ihr Engagement für generationenfreundliches Einkaufen auszeichnen - über das nachstehende GFE-Logo gelangen Sie direkt zum Antrag.

Thomas Sachse, der Nahkaufbetreiber in Schneeberg im Einkaufszentrum "Griesbacher Hang", durchlief nach 3 Jahren erneut das umfangreiche Zertifizierungsverfahren und konnte das Qualitätszeichen „Generationenfreundliches Einkaufen“ mit einer ausgezeichneten Quote erneut verteidigen. Das ist ein tolles Zeichen dafür, dass das Unternehmen sich um die Bedürfnisse aller Kunden kümmert, egal ob jung oder alt. Mit großer Freude nahm der Marktleiter André Günther die Urkunde zum Qualitätszeichen „Generationenfreundliches Einkaufen“ von Jörg Vulturius vom Handelsverband Sachsen entgegen.

Lassen auch Sie sich für Ihr Engagement für generationenfreundliches Einkaufen auszeichnen - über das nachstehende GFE-Logo gelangen Sie direkt zum Antrag.

Mit Blick auf die in diesem Jahr anstehende Entscheidung der Mindestlohnkommission machen der Handelsverband Deutschland (HDE) und seine Landesverbände klar, dass eine deutliche Erhöhung des Mindestlohns fatale Konsequenzen haben könnte. So zeigt eine aktuelle HDE-Umfrage unter rund 550 Handelsunternehmen aller Größen, Branchen und Vertriebsformen, dass zwei Drittel der befragten Unternehmen mit negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung bis hin zu Entlassungen rechnen.

„Der Einzelhandel kann im dritten Rezessionsjahr in Folge angesichts enger Margen und geringer Rücklagen weitere Kostensteigerungen nicht mehr schultern. Besonders alarmierend ist, dass auch viele Großunternehmen aus der Branche inzwischen mit einer Verringerung der Mitarbeiterzahl im Vergleich zum Vorjahr rechnen. Dies ist nach Jahren stetig ansteigender Beschäftigungszahlen im Einzelhandel ein fataler Befund, denn die weit überwiegende Mehrheit der 3,1 Millionen Beschäftigten im Einzelhandel ist bei Großunternehmen tätig. Wir brauchen deshalb eine Aussetzung der Mindestlohnanpassung, also eine Nullrunde“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Dabei gehe es nicht nur um die Anhebung der Löhne im untersten Bereich: „Eine weitere Anhebung des Mindestlohns führt dazu, dass die Entgelte in kollektiven Entgeltsystemen insgesamt angehoben werden müssen. Denn es müssen ja auch die Lohnabstände zu höheren Entgeltgruppen gewahrt bleiben. Dieser Mechanismus vervielfacht den finanziellen Effekt einer Mindestlohnanhebung enorm“, so von Preen weiter. Hier fürchten 84 Prozent der vom HDE befragten Unternehmen eine Zunahme von Konflikten in den Betrieben, wenn bei einfachen Tätigkeiten in Folge eines höheren Mindestlohns keine Differenzierung mehr möglich ist.

Erschwerend kommen noch die Aussichten auf ungebremst anwachsende Sozialversicherungsbeiträge hinzu. 92 Prozent der Unternehmen konstatieren, dass die Sozialversicherungsbeiträge nicht weiter steigen dürfen. „Aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Gesamtlage in der Branche und der Verteuerung des Faktors Arbeit appelliert der HDE dafür, eine Überforderung von personalstarken Großbranchen wie dem Einzelhandel zu verhindern und Beschäftigung nicht unnötig zu gefährden“, so von Preen.

Für die Mindestlohnfindung setzt der Handelsverband ganz auf die unabhängige Mindestlohnkommission aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern. „Die zunehmende Politisierung des Mindestlohns darf sich in der neuen Bundesregierung nicht fortsetzen, ansonsten könnte das zum Sargnagel für die Tarifpolitik werden. Löhne und Gehälter dürfen nicht zum Spielball von politischen Überbietungswettbewerben werden. Ansonsten droht die Überforderung der Unternehmen und der Verlust von Arbeitsplätzen“, so von Preen weiter. Das Vertrauen der Sozialpartner in die Laufzeit der mit der Gewerkschaft ausverhandelten Entgelttarifverträge sei prägend für die Tarifautonomie. Diese sei aus guten Gründen verfassungsrechtlich geschützt.