News-Übersicht 2022

Der Brandiser Unternehmer Ronald Dölz (2.v.r.) ist stolz auf sein abermals errungenes Siegel Generationenfreundliches Einkaufen. Dieses legt Zeugnis ab vom Erreichen hoher Standards pro Kunde. Arno Jesse, Bürgermeister der Stadt (links im Bild) gemeinsam mit Gunter Engelmann-Merkel, Geschäftsführer im Handelsverband Sachsen überreichten ihm und seiner Lebensgefährtin Jacqueline Ewert die verdiente Urkunde vor Ort.

REWE-Partnerkauffrau Babette Gürntke ist sehr zufrieden: Punkt für Punkt des anspruchsvollen Tests wurden durch die Auditoren positiv bewertet. So konnte das Qualitätszeichen erneut verteidigt werden. Ein schöner Erfolg für die Unternehmerin, ihre Mitarbeiter und vor allem: für ihre Kunden! Michael Hultsch, Bürgermeister der Stadt, hier rechts im Bild, gratulierte herzlich gemeinsam mit Gunter Engelmann-Merkel, Geschäftsführer im Handelsverband Sachsen.

Im aktuellen Test aller für das Qualitätszeichen relevanten Kriterien konnten beide Leipziger toom Baumärkte erneut überzeugen. Mit großer Freude nahmen die Filialleiter, im Bild Jörg Engelhardt - toom Plagwitz, ihre Urkunde zum Qualitätszeichen aus den Händen von HVS-Geschäftsführer Gunter Engelmann-Merkel entgegen. Das Siegel garantiert Kunden in ihrer ganzen Vielfalt komfortable Bedingungen für ihren Einkauf.

Das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesjustizministerium haben am 03.08.2022 die Eckpunkte für die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vorgelegt. Die bisherigen auf die COVID-19-Pandemie bezogenen Sonderregeln sind bis zum 23. September 2022 befristet. Der Vorschlag für die Fortentwicklung des IfSG sieht ein mehrstufiges, lagebezogenes Schutzkonzept vor. Danach sollen außerhalb einer vom Deutschen Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite zwischen Anfang Oktober 2022 und Anfang April 2023 bestimmte bereichsspezifische Schutzmaßnahmen bundesweit gelten. Vorgesehen ist ferner, dass die Länder in diesem Fall bestimmte weitere Schutzmaßnahmen anordnen können, soweit dies erforderlich ist, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten und einen geregelten Schulunterricht in Präsenz aufrechtzuerhalten. Sofern in einem Land eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastrukturen besteht, kann das Land – nach einem Parlamentsbeschluss – in betroffenen Gebietskörperschaften bestimmte weitergehende Schutzmaßnahmen anordnen.

Der Vorschlag für die Fortentwicklung des IfSG soll voraussichtlich noch im August vom Bundeskabinett beschlossen werden. Anschließend soll er in das bereits laufende Verfahren zum Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 eingebracht und damit im Schnellverfahren durch den Bundestag gebracht werden.

Vorgesehene Maßnahmen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023

Bundesweit geltende Schutzmaßnahmen

  • Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr.
  • Masken und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern während ihrer Tätigkeit.

Ausnahmen von der Testnachweispflicht sind vorgesehen für frisch geimpfte und genesene Personen, sowie für Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen oder von den jeweiligen Dienstleistern behandelt, betreut oder gepflegt werden.

Ausnahmen von der Maskenpflicht sind vorgesehen, wenn die Behandlung dem Tragen einer Maske entgegensteht sowie für in den jeweiligen Einrichtungen behandelte oder gepflegte Personen in den für ihren persönlichen Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten; ferner für Kinder unter 6 Jahren, für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können sowie gehörlose und schwerhörige Menschen.

Optionale, weitergehende Schutzmaßnahmen der Bundesländer

Die Bundesländer können weitergehende Regelungen erlassen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten.

Diese möglichen Maßnahmen in Länderverantwortung sind:

  • Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr.
  • Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Eine zwingende Ausnahme ist bei Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen, in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie in gastronomischen Einrichtungen und bei der Sportausübung für Personen vorzusehen, die über einen Testnachweis verfügen oder genesen sind (Genesenennachweis; es gilt die bisherige 90 Tage-Frist) oder die vollständig geimpft sind und bei denen die letzte Impfung höchstens drei Monate zurückliegt.
  • Verpflichtung zur Testung in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern, Hafteinrichtungen, Kinderheimen) sowie Schulen und Kindertageseinrichtungen.
  • Maskenpflicht in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte und für Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr, wenn dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist.

Stellt ein Landesparlament für das gesamte Bundesland oder eine konkrete Gebietskörperschaft anhand bestimmter, gesetzlich geregelter Indikatoren eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastrukturen fest, können dort außerdem folgende Maßnahmen angeordnet werden:

  • Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, sowie bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Die Ausnahmeregelung für genesene, frisch geimpfte oder getestete Personen gilt dann nicht.
  • Verpflichtende Hygienekonzepte (Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, Vermeidung unnötiger Kontakte, Lüftungskonzepte) für Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe, Angebote und Veranstaltungen aus dem Freizeit-, Kultur- und Sportbereich für öffentlich zugängliche Innenräume, in denen sich mehrere Personen aufhalten.
  • Anordnung eines Mindestabstands von 1,5 m im öffentlichen Raum.
  • Festlegung von Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.

Im Ergebnis des Eckpunktepapiers sind Lockdowns mit Geschäftsschließungen sowie Zugangsbeschränkungen wie 2G und 3G - sofern der Bundestag nicht die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat - nicht mehr möglich. Dafür hatten sich der Handelsverband Deutschland (HDE) sowie die Landesverbände in den vergangenen Wochen intensiv eingesetzt. Eine abschließende Bewertung des Regierungskonzepts kann jedoch erst auf der Grundlage der konkreten gesetzlichen Änderungsvorschläge erfolgen, die sich aus dem Entwurf für das Bundeskabinett bzw. dem Änderungsantrag ergeben werden.

 

Trotz Pandemie und eines schwierigen wirtschaftspolitischen Umfeldes bleibt die Gesamtbeschäftigung im Einzelhandel erfreulich stabil und legt im Vergleich zum Vorkrisenniveau erneut zu. Wie aus den aktuellen Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervorgeht, waren zum Stichtag 31. Dezember 2021 somit 3.155.941 Menschen im Einzelhandel in Deutschland beschäftigt. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wuchs in der Branche im Vergleich zum Vorkrisenjahr 2019 (Stichtag: 31. Dezember 2019) damit um rund 46.000 Stellen an. Erfreulich ist vor allem, dass es sich bei mehr als der Hälfte dieser neu geschaffenen Jobs um sozialversicherungspflichtige Vollzeitstellen handelt. Im selben Zeitraum ging die Zahl der Minijobber in der Branche um knapp 20.000 Stellen zurück. Die Anzahl der Minijobber in der Branche ist seit vielen Jahren rückläufig und liegt aktuell noch bei rund 800.000 Stellen.

Nachdem das HDE-Konsumbarometer im Vormonat auf niedrigem Niveau stagnierte, stürzt der Index im August ab und erreicht einen neuen Allzeit-Tiefststand. Zurückzuführen ist die starke Eintrübung der Verbraucherstimmung insbesondere auf die in den vergangenen Wochen gewachsenen Unsicherheiten in der Energieversorgung und Energiepreisentwicklung. In den kommenden drei Monaten ist vor diesem Hintergrund mit Konsumzurückhaltung zu rechnen.

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Mit einer Jahresteuerungsrate von 7,2 Prozent verbleiben die sächsischen Verbraucherpreise auch im Juli 2022 weiterhin auf einem hohen Niveau. Neben den seit Monaten gestiegenen Preisen für Energie (29,6 Prozent) und Nahrungsmittel (15,5 Prozent) zeigten weitere Teilindizes nennenswerte Veränderungen. Wer beispielsweise jetzt in der Urlaubszeit den Besuch einer Gaststätte (9,0 Prozent) oder die Buchung einer Übernachtung (6,8 Prozent) plante, kam im Vergleich zum Vorjahr zwangsläufig an höheren Preisen nicht vorbei. Zum Beginn der diesjährigen Hauptreisezeit kosteten Kraftstoffe (24,5 Prozent), aber auch Flugtickets (10,9 Prozent) mehr als im letzten Jahr. Dagegen konnten Urlauber in diesem Jahr unter Nutzung des „9-Euro-Tickets“ die Urlaubskasse durchaus etwas entlasten: Dies beweisen die gegenwärtigen Entwicklungen in den Teilbereichen Personenbeförderung im Schienenverkehr (-13,8 Prozent) und kombinierte Personenbeförderung (-63,4 Prozent).

Gegenüber Juni stiegen die sächsischen Verbraucherpreise um 0,6 Prozent. Erneute Preiserhöhungen in den Bereichen Nahrungsmittel (2,1 Prozent) sowie Freizeit, Unterhaltung und Kultur (3,8 Prozent) beeinflussten dabei die aktuellen Entwicklungen stärker als die Rückgänge in den Hauptgruppen Bekleidung und Schuhe (-2,0 Prozent) sowie Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe (-0,4 Prozent). Insbesondere der Wegfall der EEG-Umlage für Strom (-10,1 Prozent) spiegelte sich in der Entwicklung der zuletzt genannten Hauptgruppe wider.

„Der Schutz der Gesundheit muss auch im dritten Jahr der Pandemie oberste Priorität haben“, heißt es in einem gemeinsamen Papier von Handelsverband und ZIA.  „Hierzu bedarf es einer gezielten Präventions- und Eindämmungsstrategie, die auf den Lehren aus dem bisherigen Pandemiemanagement aufbaut und ausschließlich auf nachweislich wirksame Maßnahmen setzt.“ Dabei betonen die Verbände: „Der Sachverständigenausschuss der Bundesregierung hat Lockdowns und 2G/3G-Regelungen eine klare Absage erteilt. Eine Wiederholung der pauschalen Eindämmungsmaßnahmen der Vergangenheit würde zudem die weiterhin prekäre wirtschaftliche Lage weiter verschlimmern und vor allem die besonders betroffenen Branchen Handel, Hotellerie und Gastronomie massiv unter Druck setzen.“

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Das auf die Messung von Passantenfrequenzen spezialisierte Unternehmen hystreet.com hat aktuelle Daten für das 1. Halbjahr 2022 vorgelegt. Danach lässt sich ein positiver Entwicklungstrend der Passantenfrequenzen in den deutschen Citys bilanzieren. Nach einem noch sehr verhaltenem Start in den ersten Monaten des Jahres zeigt sich trotz des zunehmend schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeldes, dass die Frequenzen auf dem Weg zum Vor-Corona-Niveau sind und die Innenstädte sich nach und nach wieder füllen. Für das gesamte 1. Halbjahr zeigen die Zahlen zwar noch einen Abstand zum Vor-Corona-Vergleichszeitraum 2019 von durch­schnittlich -15 %. 2021 lag der Rückstand zu 2019 allerdings aufgrund der pandemiebedingten Geschäftsschließungen im „2. Lockdown“ noch bei - 59 %.

Klammert man die ersten Monate in 2022 aus, die noch durch coronabedingte Beschränkungen geprägt waren, und betrachtet nur die Monate Mai und Juni 2022, so erreichten die Passantenfrequenzen mit einem Abstand von nur noch -3 % fast schon wieder das Vorkrisenniveau von 2019. In den einzelnen untersuchten Städten entwickelten sich die Passanten­frequenzen im 1. Halbjahr zum Teil recht unterschiedlich. Bezogen auf das gesamte erste Halbjahr zeigen tendenziell die Metropolen (München, Köln, Berlin, Hamburg) noch die deutlichste Lücke zum Vor-Corona-Niveau. Mit dem Wiedererstarken des Städtetourismus stieg die Frequenzkurve in diesen Städten in den letzten Wochen aber auch wieder nach oben an.

Inwieweit sich der insgesamt erfreuliche Trend der Passantenfrequenzen zeitnah verstetigt, wird nach Einschätzung von hystreet.com maßgeblich von der künftigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängen – vor allem von der Inflation, aber auch der Verunsicherung der Verbraucher im Kontext des Ukrainekrieges sowie dem Eindämmen der Corona-Pandemie.