News-Übersicht August 2024

Filialleiterin Ludmilla Kahlkopf mit Handelsverbandsmitarbeiterin Marica Pawlik

Filialleiterin Ludmilla Kahlkopf und ihr Team freuen sich über die Auszeichnung für generationenfreundliches Einkaufen. "Wir legen schon immer Wert darauf, dass unser Markt ein angenehmes Einkaufserlebnis für alle Kunden bietet. Wir haben einen großen Sitzbereich, bieten den Kunden eine Saftpresse - für frischen Orangensaft und seit kurzem gibt es sogar frisch zubereitetes Sushi im Markt", so Ludmilla Kahlkopf. Natürlich punktet der Markt im SP1 auch mit den, für die Zertifizierung essenziellen Vorteilen, wie den breiten Gängen, einer guten Beleuchtung, rutschfesten und spiegelfreien Böden und natürlich hilfsbereiten Mitarbeitern.

Lassen auch Sie sich für Ihr Engagement für generationenfreundliches Einkaufen auszeichnen - über das nachstehende GFE-Logo gelangen Sie direkt zum Antrag.

 

 

Der Einzelhandel in Deutschland bleibt trotz schwieriger Rahmenbedingungen für den Konsum eine dynamische Branche. Das macht eine aktuelle Zahl des Statistischen Bundesamtes deutlich. Demnach konnte der Einzelhandel im ersten Halbjahr 2024 rund 58.000 Neugründungen verzeichnen.

Damit ist der Einzelhandel trotz eines Rückgangs gegenüber dem Vorjahr eine wichtige Gründungsbranche, die auch durch viele kleine und Kleinstunternehmen geprägt ist. „Die hohe Zahl an Neugründungen macht deutlich, wie lebendig der Einzelhandel ist und wie viele neue Ideen und Konzepte nachwachsen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Eine funktionierende Wirtschaft sei auf mutige Menschen und Unternehmer mit Herzblut angewiesen.

Um es den Gründerinnen und Gründern im Einzelhandel aber hierzulande einfacher zu machen, fordert die Einzelhandelsorganisation eine Gründungsoffensive. „Wir verlieren in diesem Jahr im Saldo voraussichtlich 5.000 Geschäfte im Vergleich zu 2023. Wir müssen die dadurch entstehenden Leerstände auch als Chance begreifen und mehr Menschen ermutigen, ihr eigenes Geschäft in der Innenstadt zu eröffnen“, so Genth. Demnach sollen Gründerinnen und Gründer für maximal 60 Monate einen Zuschuss erhalten. Gefördert werden sollten beispielsweise die Geschäftseinrichtung, die Datenverarbeitung inklusive des Kassensystems und eines digitalen Warenwirtschaftssystems sowie Marketingmaßnahmen. Darüber hinaus sollen laufende Schulungen beispielsweise in Betriebsführung, oder Marketing finanziert werden. Zudem bringt der Handelsverband die Schaffung von Ansiedlungsmanagern ins Spiel. Diese sollen Leerstände erfassen, Nachmieter organisieren, und Austauschformate mit potenziellen Mietern organisieren. Genth: „Das ist gut investiertes Geld. Dauerhafte Leerstände und verwaiste Innenstädte kommen uns alle deutlich teurer zu stehen. Da muss die Politik schnell handeln und einen Anschub für neues Leben in den Stadtzentren geben.“

Der EDEKA Markt von Jana Winter konnte zum wiederholten Mal erfolgreich das Prädikat "Ausgezeichnet Generationenfreundlich" verteidigen. Somit können Kunden aller Generationen weiterhin unbeschwert und komfortabel einkaufen. Auch die Fußballfans vom FC Erzgebirge Aue konnten sich freuen: in einer Sticker-Gemeinschaftsaktion mit dem FCE-Förderkreis und dem FC Erzgebirge startete im nahegelegenen EDEKA Markt Winter das Sammelfieber für eine exklusive Sticker-Sammel-Aktion mit fast vierhundert Aktiven aus dem Kumpelverein.

Mit großer Freude nahmen Jana und Danilo Winter (rechts im Bild) die Auszeichnung für generationenfreundliches Einkaufen durch Jörg Vulturius vom Handelsverband Sachsen entgegen.

 

Bereits seit 2011 zeichnet der Handelsverband Deutschland (HDE) eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter aus dem Einzelhandel als Gesicht des Handels aus – so auch in diesem Jahr. Mit dem Preis für das Gesicht des Handels würdigt der HDE das große Engagement und die wichtige Rolle der Beschäftigten im Einzelhandel. Der Wettbewerb soll die große Vielfalt der Branche zeigen sowie den vielen begeisterten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Handel ein Gesicht geben.

Bewerben können sich alle Angestellten, die in Deutschland im Einzelhandel tätig sind – egal ob der Schwerpunkt der Tätigkeit im Geschäft, am Schreibtisch, im LKW oder im Lager ist. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Inhaberinnen und Inhaber sowie Unternehmenseigentümerinnen und Unternehmenseigentümer.

Um bei dem Gesicht des Handels 2024 teilnehmen zu können, müssen die Bewerberinnen und Bewerber ihre persönlichen Daten, ein Foto und ein kurzes Motivationsschreiben über ein Bewerbungsformular einreichen. In dem Motivationsschreiben sollen sie schildern, warum sie das perfekte Gesicht für die Branche sind. Unter allen Einsendungen entscheidet eine Jury aus Branchenexpertinnen und -experten unterschiedlicher Handelsunternehmen und dem HDE über die Gewinnerin oder den Gewinner. Verliehen wird der Titel offiziell auf dem Handelskongress Deutschland 2024.

Das Gesicht des Handels und eine Begleitperson erhalten eine Reise nach Berlin inklusive zwei Karten für den Handelskongress Deutschland 2024, zwei Hotelübernachtungen sowie 1.000 Euro Taschengeld. Es warten Blicke hinter die Kulissen der Veranstaltung und spannende Begegnungen in der Hauptstadt.

Details zum Wettbewerb „Gesicht des Handels 2024“ und das Bewerbungsformular gibt es unter www.einzelhandel.de/gesicht.

Die Bewerbungsfrist endet am 19. September 2024.

Das gesamte Team vom toom Baumarkt in Oelsnitz/Vogtland, welches in den Bereichen Kundenberatung, der Präsentation des Sortiments und in der fachlichen Kompetenz absolute Experten sind, konnte erneut unter Beweis stellen, dass die Kundenzufriedenheit das A und O für ein erfolgreiches Unternehmen ist. Auch eine Vielzahl praktischer Service- und Dienstleistungen werden für die Kunden angeboten. Die junge dynamische Marktleiterin Maria Döhla die weiß wie ein Baumarkt erfolgreich geführt wird, nahm hoch erfreut die Urkunde zum Qualitätszeichen Generationenfreundliches Einkaufen von Jörg Vulturius vom Handelsverband Sachsen entgegen.

Lassen auch Sie sich für Ihr Engagement für generationenfreundliches Einkaufen auszeichnen - über das nachstehende GFE-Logo gelangen Sie direkt zum Antrag.

Sie sind herzlich eingeladen! Melden Sie sich jetzt zum Netzwerk-Event „Unternehmensnachfolge“ der Bürgschaftsbank Sachsen an. Die Veranstaltung bringt Unternehmer, Übergeber und alle die zusammen, die Nachfolgen im Freistaat mitgestalten und finanzieren. Mit Spannung wird die Bekanntgabe der Nominierten des Sächsischen Meilensteins 2024 erwartet: Im Zuge des Events wird öffentlich verkündet, welche Unternehmen dieses Jahr ins Rennen um den Preis für erfolgreiche Nachfolge gehen.

Alle drei Netzwerk-Events in Chemnitz, Dresden und Leipzig finden Sie hier.

Die Corona-Pandemie liegt nun mehr als zwei Jahre zurück. Bund und Länder sehen vor, die initiierten Wirtschaftshilfen zeitnah abzuschließen.

In der Hochphase der Corona-Pandemie war das vorrangige Ziel aller Akteure, den betroffenen Unternehmen so schnell wie möglich zu helfen. Vor diesem Hintergrund wurden abschließende Prüfungen bewusst auf die Schlussrechnung verlegt. Über 570.000 Schlussabrechnungen liegen den Bewilligungsstellen insgesamt vor. Rund 300.000 Schlussabrechnungen müssen über prüfende Dritte noch eingereicht werden.

Bund und Länder haben bekanntgegeben, dass nach mehrfachen Fristverlängerungen eine weitere Verlängerung der Einreichungsfrist für die Schlussabrechnung ausgeschlossen ist.

Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Förderbedingungen der Corona-Wirtschaftshilfen es vorsehen, dass die vorläufig bewilligten Anträge abgelehnt und die gewährte(n) Corona-Wirtschaftshilfe(n) vollständig zurückgefordert werden, sofern die Schlussabrechnungen nicht bis zum Endtermin 30. September 2024 eingereicht werden.

Nur durch die fristgemäße Einreichung können diese negativen Konsequenzen vermieden werden.

Siehe dazu die Pressemitteilung des BMWK.

Registrierkassen mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) sind nunmehr ab dem 1. Januar 2025 dem zuständigen Finanzamt zu melden. Die Meldung an die Finanzverwaltung wird dabei ausschließlich auf dem elektronischen Weg, über das Programm "Mein ELSTER" und die ERiC-Schnittstelle zur Verfügung gestellt. Hierauf hat das Bundesfinanzministerium (BMF) in seinen BMF-Schreiben hingeweisen.

Für Kassensysteme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden oder werden, ist die Mitteilung bis spätestens zum 31. Juli 2025 vorzunehmen. Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte Registrierkassen müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden. Dies gilt ebenfalls für die ab dem 1. Juli 2025 außer Betrieb genommenen elektronischen Aufzeichnungssysteme. Elektronische Aufzeichnungssysteme die vor dem 1. Juli 2025 endgültig außer Betrieb genommen wurden bzw. werden und im Betrieb nicht mehr vorgehalten werden, sind nur mitzuteilen, wenn die Meldung der Anschaffung des elektronischen Aufzeichnungssystems zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgt ist.

Alle elektronischen Aufzeichnungssysteme einer Betriebsstätte sind stets in einer Mitteilung zu übermitteln. Die Mitteilungspflicht besteht sowohl für angeschaffte als auch für gemietete und geleaste Systeme.

Folgende Daten sind an das Finanzamt zu melden:

- Name des Steuerpflichtigen,
- Steuernummer des Steuerpflichtigen,
- Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung,
- Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
- Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme,
- Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
- Datum der Anschaffung des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
- Datum der Außerbetriebnahme des verwendeten Aufzeichnungssystems.

Bei Rückfragen stehen Ihnen unsere Betriebsberater gern zur Verfügung.

Mit Verkündung des Wachstumschancengesetzes wurde die Pflicht zur Erstellung und zum Empfang von elektronischen Rechnungen im B2B-Bereich auf den Weg gebracht. Hiernach ist die Rechnungslegung und deren Empfang für Umsätze zwischen inländischen Unternehmern ab 1. Januar 2025 nur noch in einem bestimmten gesetzlich vorgegebenen Datenformat möglich. Dabei handelt es sich um einen besonderen XML-Datensatz. Eine per E-Mail übermittelte Datei im PDF-Format gilt ab 2025 nicht mehr als elektronische Rechnung. Vielmehr ist eine E-Rechnung im Unterschied zu einer eingescannten- oder PDF-Rechnung eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine automatische elektronische Verarbeitung ohne Medienbrüche ermöglicht (§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG n. F.).

Jeder Unternehmer muss bis zum 1. Januar 2025 die technischen Voraussetzungen schaffen, um solche E-Rechnungen zunächst zumindest empfangen und verarbeiten zu können. Hinsichtlich der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen gelten Übergangsfristen.

Unternehmen sollten daher zeitnah prüfen, ob mit ihrer aktuell verwendeten Software Eingangsrechnungen im E-Rechnungsformat empfangen und verarbeitet werden können und die zur Rechnungsstellung verwendete Software die Erstellung von E-Rechnungen ermöglicht bzw. zeitnah ermöglichen wird.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an unsere Verbandsjuristinnen in den Geschäftsstellen.

Leipzig-Lindenthal und Taucha: Edeka-Kaufmann Thomas Potrzebski und sein Team sind stolz auf ihre Zertifikate für beide Standorte! Gemeinsam überreichten Tobias Meier, Bürgermeister der Stadt Taucha, Andreas Geisler, stellv. Ortsvorsteher in Lindenthal und Stadtrat der Stadt Leipzig und Gunter Engelmann-Merkel, Geschäftsführer Handelsverband Sachsen die Urkunden feierlich an den Inhaber Thomas Potrzebski.

Tobias Meier und Andreas Geisler betonten beide jeweils die Wichtigkeit "Ihres" Supermarktes auf diesem hervorragenden Niveau.

Ihr Geschäft will mit Generationenfreundlichkeit punkten? Lassen Sie sich testen! - Logo anklicken, Antrag ausfüllen, absenden!