Verpackungsgesetz - Neue Registrierungspflichten bis zum 01.07.2022

Bis zum 1. Juli 2022 müssen sich Erstinverkehrbringer aller Arten von Verpackungen (auch Transportverpackungen und pfandpflichtige Verpackungen) im Verpackungsregister registrieren und Angaben zu den Verpackungen machen. Zudem müssen sich bis dahin alle Letztvertreiber von Serviceverpackungen im Verpackungsregister registrieren lassen, auch wenn der Vorlieferant für die Verpackungen bereits bei einem dualen System bezahlt hat.

Somit muss sich bis zum 1. Juli 2022 jeder Händler, der Servicepackungen (z. B. Plastik- und Papiertüten) herausgibt, „höchstpersönlich“ bei der Zentralen Stelle registrieren. Dies gilt auch dann, wenn er die Serviceverpackungen bereits lizenziert/vorbeteiligt eingekauft hat. Die Registrierung im Verpackungsregister ist kostenlos.  

Im Hinblick auf die Neuregelungen hat die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister auf ihrer Internetseite hilfreiche Informationen unter folgenden Links erstellt:  

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