Maßnahmen zur Abkühlung der Innenstädte: SMWA stellt Gelder für Hitzeschutzmaßnahmen bereit

In den letzten Wochen herrschten vielerorts Temperaturen von mehr als 30 Grad. Die Hitze verdirbt vielen Menschen auch spürbar die Lust auf den Einkaufsbummel in der Innenstadt. Der Handelsverband setzt sich deshalb für kühlende Maßnahmen in den Stadtzentren, in denen der Einzelhandel die zentrale Branche ist, ein. Stadtzentren verlieren bei hohen Temperaturen massiv an Attraktivität. Die Kundenfrequenzen sinken an hochsommerlichen Tagen deutlich. Das war in der Vergangenheit sicher verkraftbar, da die Zahl der heißen Tage überschaubar war. Doch seit einigen Jahren bekommen die Geschäfte die Klimaveränderung deutlich zu spüren.

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) unterstützt deshalb mit Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels: Auch wenn die kommunalen Finanzen knapp sind, können Kommunen und weitere Antragsberechtigte jetzt die Möglichkeit nutzen und Fördermittel für Hitzeschutzmaßnahmen beantragen.

Im Rahmen der EU-Förderrichtlinie Energie und Klima unterstützt das SMWA sowohl die Vorbereitung als auch die Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung. Die Stadt Leipzig nutzt beispielsweise rund 144.000 Euro Förderung, um die Stadtklimaanalyse fortzuschreiben; in Freital erhält der Außenbereich der Kita »Kinderland am Wiesenhang« Begrünung und Sonnensegel zur Verschattung, eine verbesserte Versickerungsfähigkeit des Bodens und Regenwasserrückhalt für rund 180.000 Euro. Die Antragstellung wurde stark vereinfacht, damit mehr Vorhaben schneller auf den Weg gebracht werden können. Je nach Maßnahme sind Fördersätze von bis zu 80 Prozent möglich

Gefördert werden unter anderem:

  • Schutz vor Hitze an Gebäuden, etwa durch Außenverschattungen, begrünte Dächer oder andere Maßnahmen zur natürlichen Kühlung
  • Trinkbrunnen und schattenspendende Bereiche, die öffentliche Plätze, Schulhöfe, Spielplätze oder Einrichtungen für ältere Menschen bei Hitze entlasten können;
  • Regenwassermanagement, zum Beispiel durch Zisternen, Versickerungsanlagen oder andere Lösungen, die Wasserzurückhalten und nutzbar machen
  • Maßnahmen zum Schutz vor Starkregen und Bodenerosion
  • vorbereitende Konzepte und Planungen, die konkrete Klimaanpassungsmaßnahmen vor Ort ermöglichen.
  • Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen und kommunale Unternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, anerkannte Religionsgemeinschaften sowie Privatpersonen

Die Anträge können über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank(SAB) im Modul 4 der »Förderrichtlinie Energie und Klima 2023« gestellt werden.

Pressemitteilung des SMWA

Antragstellung: Förderrichtlinie Energie und Klima

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