News-Übersicht Mai 2024

Mit Einführung der Förderrichtlinie für die nachhaltige Nutzung von Elektro- und Elektronikgeräten durch Reparatur können Verbraucherinnen und Verbraucher mit Hauptwohnsitz in Sachsen bereits seit Oktober 2023 einen staatlichen Zuschuss für Reparaturen von defekten Elektro- und Elektronikgeräten vom Freistaat Sachsen erhalten.  

Seit Förderbeginn sind nach Angaben der Sächsischen Aufbaubank (SAB) bereits 9.250 Anträge auf den sog. Reparaturbonus bewilligt und rund 984.000 Euro ausgezahlt worden. Aufgrund dessen drohte bereits ein halbes Jahr nach Beginn des Förderprogramms wegen der Ausschöpfung der vom Freistaat Sachsen bereitgestellten Fördermittel das Ende. Vor diesem Hintergrund hat der Sächsische Landtag in dieser Woche weitere 1,4 Millionen Euro für die Weiterführung des Förderprogramms freigegeben.  

Die Beantragung des sogenannten Reparaturbonus ist ausschließlich für den privaten Kunden möglich und knüpft an bestimmte Voraussetzungen (z. B. Rechnungsbetrag ab 75 Euro, Art des Geräts, Volljährigkeit). Die Förderung muss dabei vom Kunden selbst bei der SAB beantragt werden. Um den Reparaturbonus zu erhalten, ist die Reparatur zwingend von einem am Programm teilnehmenden Reparaturunternehmen durchzuführen. Im Rahmen dessen können Unternehmen sich als ein solches Reparaturunternehmen im Förderprogramm der SAB listen lassen. Bei Interesse an einer diesbezüglichen Listung gelangen Sie hier zur Anmeldung.  

Weitere Information zur Förderrichtlinie und deren konkrete Umsetzung finden Sie in den FAQ des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft.

Der toom Baumarkt in Falkenstein erhielt zum wiederholten Mal die Auszeichnung für Generationenfreundliches Einkaufen. Im aktuellen Test wurden die bundesweit einheitlichen Prüfungsanforderungen wieder überzeugend erfüllt, darüber hinaus können Kunden z. B. auch Heimwerkerkurse oder Motorsägenkurse besuchen.

Mit großer Freude nahm Marktleiterin Frau Hillmann die Urkunde zum Qualitätszeichen Generationenfreundliches Einkaufen von Jörg Vulturius, Handelsverband Sachsen entgegen.

Lassen auch Sie sich für Ihr Engagement für generationenfreundliches Einkaufen auszeichnen - über das nachstehende GFE-Logo gelangen Sie direkt zum Antrag.

Anlässlich der in diesem Jahr in Deutschland stattfindenden Fußball-Europameisterschaft schätzt der Handelsverband Deutschland (HDE) die zusätzlichen Umsätze im Einzelhandel auf 3,8 Milliarden Euro. Wie eine Umfrage von HDE und Appinio unter 1.000 Personen ergab, sind vor allem Lebensmittel und Fanartikel gefragt.

„Im Einzelhandel sorgen große Sportereignisse immer wieder für Umsatzimpulse. Die diesjährige Heim-EM könnte den Konsum in einzelnen Branchen und Warengruppen ankurbeln“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Wie die Umfrage von HDE und Appinio zeigt, sind Lebensmittel zu diesem Anlass besonders beliebt. Über 41 Prozent der Befragten planen den Kauf von Snacks, Grillgut, Getränken und weiteren Lebensmitteln. Zu Fanartikeln wie Schals, Fahnen und Dekoartikeln greifen 31 Prozent. Auch bei Sportartikeln, Produkten aus dem Bereich Wohnen und Garten, Spielwaren sowie Elektronik ist mit einzelnen Umsatzeffekten zu rechnen.

Von den Befragten, die zur Fußball-EM Ausgaben tätigen wollen, planen die meisten (32 Prozent) zusätzliche Einkäufe in Höhe von 101 bis 200 Euro. 28 Prozent gehen von Ausgaben zwischen 51 und 100 Euro aus, während acht Prozent mehr als 500 Euro ausgeben wollen. „Die Entwicklung der EM-Umsätze im Einzelhandel hängt auch mit dem Turnierverlauf zusammen. Wenn die deutsche Nationalmannschaft ein neues Sommermärchen erspielt und weit kommt, könnte das die Konsumstimmung spürbar steigen lassen“, so Genth.

Die Mehrheit der Befragten zeigt Interesse an der EM. Fast 70 Prozent planen, möglichst alle oder ausgewählte Spiele des Turniers zu verfolgen. Auf das Abschneiden der deutschen Fußball-Nationalmannschaft blicken die Befragten mit gemischten Erwartungen. Mit etwa 25 Prozent halten die meisten von ihnen das Erreichen des Viertelfinales für wahrscheinlich, rund ein Fünftel rechnet mit dem Einzug in das Finale in Berlin. Die Fußball-Europameisterschaft 2024 findet vom 14. Juni bis 14. Juli in Deutschland statt.

Die bevölkerungsrepräsentative Umfrage wurde Anfang Mai von HDE und Appinio durchgeführt. Befragt wurden 1.000 Personen in Deutschland im Alter von 16 bis 65 Jahren.

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Bald beginnt das neue Ausbildungsjahr und sicherlich suchen viele Unternehmen nach neuen Auszubildenden für ihr Unternehmen. Ein attraktives Ausbildungsmodell ist dafür das Abiturientenprogramm Handelsfachwirt. Ihre Auszubildenden erhalten dabei drei Abschlüsse in drei Jahren mit dem Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel, dem Handelsfachwirt bzw. der Handelsfachwirtin sowie dem Ausbilderschein nach AEVO.  Das Modell ist jedoch nicht nur für Auszubildende interessant, sondern auch für Ihr Unternehmen, denn:

  • die Auszubildenden unterliegen nicht mehr der Berufsschulpflicht und sind daher deutlich mehr in der Praxis als andere Auszubildende,
  • die Auszubildenden sind bereits über 18 Jahre und daher unterliegen sie nicht mehr dem Jugendarbeitsschutz,
  • durch das Abitur sind die Auszubildenden in der Regel aufnahmefähiger und leistungsfähiger als jüngere Auszubildende,
  • durch das Abiturientenprogramm können Sie sich als attraktiver Ausbildungsbetrieb darstellen.

Sie sind interessiert? Gern kommen unsere Bildungsberater zu Ihnen ins Geschäft und stellen Ihnen das Modell genauer vor. Ihre Ansprechpartner sind

Am 2. Mai 2024 wurde die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes des Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministeriums (BMUV) veröffentlicht. Die Gesetzesnovelle sieht u. a. eine Ausweitung der Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten in allen Verkaufsstellen und die Ausweitung der Informationspflichten für den Handel vor.

Welche konkreten Änderungen stehen in der Gesetzesnovelle und welche Verpflichtungen sind bereits jetzt von den Handelsunternehmen zu erfüllen? Wo gibt es Sammelstellen und welche Informationsangebote gibt es für Händlerinnen und Händler? Wie können die Kundinnen und Kunden über die Rückgabemöglichkeiten für Elektroaltgeräte und Batterien informiert werden?

Im Webinar der Klimaschutzoffensive des Handels am 23. Mai 2023, 8:30 bis 9:30 Uhr, beantworten Expertinnen und Experten diese sowie viele weitere Fragen und liefern zudem praxisnahe Informationen zur Umsetzung.

Weitere Informationen zum Webinar sowie die kostenfreie Anmeldung finden Sie hier.

Verstößt ein Unternehmen gegen gesetzliche Vorgaben, so kann es hierfür abgemahnt werden. Damit will der Abmahnende in der Regel erreichen, dass der abgemahnte Händler den Verstoß bereinigt und insbesondere auch künftig unterlässt. Daher wird in den meisten Fällen im Zuge des abmahnenden Hinweises auf den Verstoß neben Schadenersatzansprüchen auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung vom Abgemahnten gefordert.  

Gründe für den Erhalt einer Abmahnung gibt es aufgrund der vielschichtigen gesetzlichen Vorgaben, die es für die Unternehmen zu beachten gilt, zahlreiche. Neben den urheberrechtlichen Abmahnrisiken bspw. wegen der Verwendung von urheberrechtlich geschützten Bildern oder Marken spielen in unserer Beratungspraxis auch häufig die wettbewerbsrechtlichen Abmahnrisiken etwa bei der Angabe des Grundpreises nach der Preisangabenverordnung, der Lebensmittelkennzeichnung nach der Lebensmittelinformationsverordnung oder der Textilkennzeichnung nach der Textilkennzeichnungsverordnung sowie die irreführende Werbung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eine große Rolle.  

Um eine Abmahnung zu vermeiden, sollten sowohl stationäre Händler als insbesondere auch Onlinehändler die wettbewerbs- und urheberrechtlichen Vorgaben sorgfältig beachten.  

Bei Beratungsbedarf hierzu sowie bei Erhalt einer solchen Abmahnung stehen wir Ihnen gern unterstützend zur Verfügung.

Geschäftsleiter Stefan Schlag (links im Bild) freut sich gemeinsam mit seinem großen Team über die wiederholte Auszeichnung:  Vom Start an dabei, errang die Globus Markthalle im Leipziger Norden erneut das begehrte Zertifikat. Glückwünsche vom Handelsverband Sachsen überbrachte Geschäftsführer Gunter Engelmann-Merkel. Im anschließenden fachlichen Austausch ging es natürlich um Kundenfreundlichkeit und Service, aber auch um viele andere Fragen des Handelsalltags.

Lassen auch Sie sich für Ihr Engagement für generationenfreundliches Einkaufen auszeichnen - über das nachstehende GFE-Logo gelangen Sie direkt zum Antrag.

Rewe Kaufmann Benjamin Geschwill ist sichtlich stolz auf die erneute Auszeichnung seines Marktes in Görlitz. Generationenfreundliches Einkaufen wird hier von Beginn an großgeschrieben. Benjamin Geschwill legt schon immer Wert darauf seinen Kunden besten Service zu bieten, neben einem Abholservice bietet der Markt zusätzlich einen eigenen Lieferservice, welcher die Waren bis zu Haustür liefert ( wenn nötig auch in die 6. Etage). Ein gut ausgebauter Parkplatz mit leichtläufigen Einkaufswagen, breite Gänge, rutschfeste Böden, dezente Musik und ein umfassendes Sortiment für alle Familiengrößen gehören hier zum guten Ton.

Kaufmann Stefan Köckeritz kann mit Stolz auf seine Mitarbeiter und Märkte blicken. Mit der Zertifizierung des Nachkauf Marktes in Dresden Pillnitz wurden alle Märkte des Kaufmanns als "Ausgezeichnet Generationenfreundlich" akkreditiert. Dazu gehören breite Gänge, rutschfeste und spiegelfreie Böden, Regale die gut zu erreichen sind, höfliche und hilfsbereite Mitarbeiter sowie ein Sortiment welches den Bedürfnissen von älteren Menschen, Alleinstehenden und auch Familien gerecht wird. Die Nahkäufe von Stefen Köckeritz erfüllen alle Bedingungen und sind dadurch die Definition des Begriffes Nahversorger. So liefern die Sortimente einige Besonderheiten, wie den Kitl "Syrop" aus Liberec (CZ), welcher nicht in jedem Supermarkt erhältlich ist. Abgerundet wird durch Zusatzleistungen wie Poststellen oder die Lottoannahme.

Online-Marktplätze werden im Onlinehandel immer bedeutender. Aktuelle Zahlen aus dem HDE-Online-Monitor zeigen, dass über diese Plattformen in 2023 erstmals mehr als die Hälfte der Online-Umsätze in Deutschland erwirtschaftet werden konnte. Gleichzeitig werden auch internationale Anbieter immer stärker. Der Handelsverband Deutschland (HDE) pocht dabei auf einen fairen Wettbewerb und die konsequente Durchsetzung von Recht und Gesetz. Beim Zugang zum Online-Shopping dominiert mittlerweile das Smartphone. 2023 wurde ein Rekordwert von 55 Prozent der Online-Umsätze über diese Geräte erzielt.

„Der Onlinehandel war viele Jahre der Umsatzturbo für den Einzelhandel in Deutschland. Die hohen Wachstumsraten während der Corona-Jahre aber machen es der Branche schwer, die Messlatte immer weiter nach oben zu legen. Wir erleben deshalb auch in diesem Jahr eine weitere Normalisierung bei den Online-Umsätzen“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Der HDE korrigiert seine Umsatzdaten für den Onlinehandel für 2023 und die Prognose für 2024 trotzdem leicht nach oben: Für 2023 geht man nun von 85 Milliarden Euro Umsatz aus, was im Vorjahresvergleich einer Steigerung um ein Prozent entspricht. Bisher ging man von einem Minus von 0,4 Prozent aus. Die Prognose für das laufende Jahr Prognose sagt nun ein Umsatzwachstum im Vergleich zum Vorjahr von 3,4 Prozent vorher. Zu Jahresbeginn lag die Prognose noch bei einem Plus von drei Prozent. Der Online-Anteil am gesamten Einzelhandelsumsatz in Deutschland liegt 2024 somit voraussichtlich bei 13,1 Prozent. Gleichzeitig wächst die Bedeutung von Online-Marktplätzen deutlich. Das zeigt der HDE-Online-Monitor 2024: „Im letzten Jahr lagen die Umsätze über Online-Marktplätze bei mehr als der Hälfte der gesamten Online-Umsätze in Deutschland. Das ist neuer Rekord“, so Tromp weiter. Möglich machte das ein Umsatzplus von zehn Prozent in 2023 in diesem Bereich.

Tromp warnt aber gleichzeitig vor internationalen Anbietern, die sich nicht an die Regeln halten: „Mit Blick auf Temu ist in aller Munde, dass ein bedeutender Anteil der dort bestellten Waren unsere in der EU gültigen Vorgaben für Preisangaben, Webseitengestaltung, Produktsicherheit, Umweltschutz oder Steuer- und Zollrecht nicht einhält. Das darf kein Dauerzustand sein. Wer hierzulande Waren anbietet, muss sich auch an alle Regeln halten. Das müssen die Behörden durchsetzen.“ Ansonsten seien sich korrekt verhaltende Handelsunternehmen innerhalb der EU im Nachteil.
Der HDE sieht hier den fairen Wettbewerb in Gefahr.

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