News-Übersicht 2024

v.l.n.r. Michael Tropschug (Inhaber), Beate Haase (Gewinnerin), Marina Adler (Signal Iduna) und Jörg Vulturius (Handelsverband Sachsen e. V.)

Heute wurde der zweite Preis für den Gewinnerladen der „Anfassbar gut“ Kampagne in Chemnitz übergeben.

Die sächsischen Verbraucherpreise sind im Juni 2024 im Vergleich zum Vormonat moderat um 0,1 Prozent gestiegen.

Mit dem Sommerbeginn und dem Start der Sachsen in die Ferien zeigten sich die typischen Vormonatsveränderungen u. a. bei Pauschalreisen (5,0 Prozent) bzw. den Preisentwicklungen für die Übernachtung in Hotels und Gasthöfen (1,7 Prozent) oder in Feriendörfern und auf Campingplätzen (0,5 Prozent). Anreisende mit dem Auto profitierten im Vergleich zum Vormonat von den aktuellen Preisentwicklungen für Kraftstoffe (-1,9 Prozent). Kurzentschlossene Flugreisende (-2,3 Prozent) konnten sich ebenfalls über gute Konditionen freuen. Erste Rabattaktionen in den Bekleidungs- (-0,7 Prozent) und Schuhgeschäften (-1,4 Prozent) erleichterten den Kauf eines neuen Urlaubsoutfits.

Die Jahresteuerungsrate wird sich voraussichtlich bei 2,8 Prozent bewegen und damit die Drei-Prozent-Marke erneut unterschreiten. Die höchsten Jahresteuerungen verzeichneten auch in diesem Monat die Hauptgruppen Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen (7,1 Prozent) sowie andere Waren und Dienstleistungen (6,7 Prozent). Beispielsweise erhöhten sich innerhalb der Jahresfrist die Preise für Speisen und Getränke in Restaurants und Cafés (7,4 Prozent) oder für Dienstleistungen sozialer Einrichtungen (9,1 Prozent). Die einzige regressive Entwicklung verzeichnete der Teilindex Post und Telekommunikation (-1,0 Prozent), da unter anderem der Erwerb von Telefonen und anderen Geräten für die Kommunikation (-5,2 Prozent) preiswerter waren.

Quelle: Medieninformation des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen (Nr. 88/2024 vom 1. Juli 2024)

Nach mehrmonatigem Aufwärtstrend gerät die Erholung der Verbraucherstimmung im Juli ins Stocken. Das geht aus dem aktuellen Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) hervor. Nachdem es für den Index zuletzt fünf Monate in Folge bergauf ging, fällt er nun wieder. Obwohl die Verbraucherinnen und Verbraucher somit etwas pessimistischer auf die kommenden Wochen und Monate blicken, sind sie weiterhin optimistischer gestimmt als noch vor einem Jahr.

Noch im vergangenen Monat war eine leichte Verschiebung vom Sparen hin zum Konsum zu beobachten. Zwar planen die Verbraucherinnen und Verbraucher weiter keine Ausweitung ihrer Sparanstrengungen, die Sparquote bleibt voraussichtlich jedoch recht hoch. Im Vergleich zum Vormonat verringert sich die für den Einzelhandel besonders relevante Anschaffungsneigung. Das deutet auf eine voraussichtlich eher verhaltene Entwicklung des privaten Konsums im weiteren Jahresverlauf hin und dämpft die Erwartung einer baldigen Erholung. Eingetrübt hat sich auch der Blick der Verbraucherinnen und Verbraucher auf die weitere konjunkturelle Entwicklung. Den zunehmenden Optimismus der jüngsten Konjunkturprognosen teilen sie nicht. Vielmehr zeigen sie sich etwas pessimistischer als im Vormonat. Die eigenen Einkommenserwartungen der Verbraucher verringern sich ebenfalls. Dass sie nicht von einer Stärkung ihrer Einkommenssituation ausgehen, ist vermutlich ein Grund für den Rückgang der Anschaffungsneigung.

Die Erholung der Verbraucherstimmung erfährt im Juli erstmals seit Monaten wieder einen Rücksetzer. Dieser Rückgang kann der Beginn eines negativen Trends sein oder auch nur eine kurzzeitige Pause in einem nachhaltigen Aufwärtstrend. Das lässt sich Stand heute nicht eindeutig einordnen. Deutlich wird allerdings, dass der Optimismus bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland noch wackelt. Daher könnte bis zu einer spürbaren Erholung des privaten Konsums etwas mehr Zeit vergehen als bisher angenommen. Vom Konsum geht somit weiterhin wohl kein Wachstumsimpuls für die Gesamtwirtschaft aus.

Das jeweils am ersten Montag eines Monats erscheinende HDE-Konsumbarometer basiert auf einer monatlichen Umfrage unter 1.600 Personen zur Anschaffungsneigung, Sparneigung, finanziellen Situation und zu anderen konsumrelevanten Faktoren. Das Konsumbarometer, das vom Handelsblatt Research Institute (HRI) im Auftrag des HDE erstellt wird, hat eine Indikatorfunktion für den privaten Konsum. Es bildet nicht das aktuelle Verbraucherverhalten ab, sondern die erwartete Stimmung in den kommenden drei Monaten.

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Nach über einem Jahr ist es am heutigen Tag gelungen, den Tarifkonflikt im mitteldeutschen Einzelhandel zu beenden und einen neuen Tarifvertrag für die Beschäftigten abzuschließen. Der Tarifabschluss entspricht dabei materiell den Ergebnissen in anderen Tarifgebieten.

Das Tarifergebnis für den Einzelhandel im Mitteldeutschland gestaltet sich in den Eckpunkten wie folgt:

Nach vier Nullmonaten werden die Entgelte zunächst rückwirkend ab dem 01.10.2023 um 5,3 % angehoben. Ab dem 01.06.2024 gibt es weitere 4,7 % und im dritten Tarifjahr erhöhen sich die Entgelte ab dem 01.07.2025zunächst um einen Festbetrag von 40 € und anschließend um weitere 1,8 %. Bei einer Laufzeit von 36 Monaten entspricht das einer Gesamtentwicklung von 13,68 %. Zusätzlich erhalten die Beschäftigten eine Inflationsausgleichsprämie von 1.000 € (Vollzeit). Die Arbeitgeber waren zudem bereit, den Betrag für tarifliche Altersvorsorge von jährlich 300 € auf 420 € anzuheben.

„Wir hätten die Tarifeinigung gern auch früher erreicht. Die heutige Lösung für die ersten 24 Monate entspricht nahezu dem, was wir schon im November vergangenen Jahres angeboten hatten.“, so Thomas Jäkel, Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite und weiter: „Ein Tarifabschluss ist immer ein Kompromiss bei dem auch die Unternehmen an die Grenze des Machbaren gehen. Das haben wir trotz der historisch schwierigen Ausgangslage und der mit dem Abschluss verbundenen enormen finanziellen Herausforderung getan.“  

„Mit der jetzigen Friedenspflicht garantiert der Tarifabschluss Planungssicherheit für die Unternehmen. Der historischen Laufzeit von 36 statt 24 Monaten kommt dabei in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten eine besondere Bedeutung zu.“, so René Glaser, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Mitteldeutschland, abschließend.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter der Telefonnummer 0351/86706-12 oder unter hvs-land@handel-sachsen.de zur Verfügung.

HVS Land
hvs-land@handel-sachsen.de
Tel: 0351 86706 12

Nachhaltigkeit gewinnt beim Einkaufen immer weiter an Bedeutung. Fast die Hälfte der Verbraucherinnen und Verbraucher kauft nachhaltig ein. Das zeigen die im aktuellen Konsummonitor Nachhaltigkeit des Handelsverbandes Deutschland (HDE) zusammengestellten Ergebnisse einer Verbraucherbefragung. Gestiegen ist demnach sowohl der Anteil der allgemein Nachhaltigkeitsbewussten als auch der Anteil der Nachhaltigkeitskäufer.

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Der Sächsische Meilenstein steht wieder zur Vergabe. Auch dieses Jahr verleiht die BBS den Preis für erfolgreiche Unternehmensnachfolge unter Schirmherrschaft des Sächsischen Wirtschaftsministers Martin Dulig. Auf diesem Weg möchten wir alle HVS-Mitglieder herzlich dazu aufrufen, an dem Wettbewerb teilzunehmen und sich bis zu 5.000 Euro Preisgeld zu sichern.

Direkt an der Bundesstraße in Geithain liegt der Edeka Markt von Kay Nagler. Mit großer Leidenschaft richtete der Kaufmann das Konzept seines Marktes konsequent darauf aus, eine angenehme Einkaufsatmosphäre zu schaffen. Unterstützt wird er dabei von einem hervorragenden Team, welches freundlich und kompetent auf jeden Kunden eingeht. Die Begleitung zur Ware ist hier selbstverständlich. Breite Gänge, ein ausgebauter Zugang zum Geschäft, angenehme Beleuchtung und dezente Hintergrundmusik umschmeicheln dabei das Herzstück des Marktes: die Obst- und Gemüseabteilung, wo man unter einem beleuchteten floralen Himmel frisches Obst und Gemüse finden kann. Herr Nagler (Links im Bild) nahm mit großer Freude von Jörg Vulturius vom Handelsverband Sachsen die Urkunde entgegen.

Lassen auch Sie sich für Ihr Engagement für generationenfreundliches Einkaufen auszeichnen - über das nachstehende GFE-Logo gelangen Sie direkt zum Antrag.

 

Gestern wurde im Rahmen der Future Sax Innovationskonferenz 2024 #IK24 der sächsische Gründerpreis verliehen. Auch der Handelsverband Sachsen e. V. war vor Ort im Gespräch mit Finanzierungspartnern, Vertretern der sächsischen Staatsregierung sowie mit vielen innovativen Start-Ups. Neben spannenden Entwicklungen aus den Bereichen Life Science, Chemie, Werkstofftechnik oder Mobilität gab es auch interessante Unternehmen mit Handelsbezug. So gewann mit 45 Minuten ein Gründerteam aus ehemaligen Lehrkräften, das eine Plattform inkl. Onlineshop für Unterrichtsmaterial (1 Stunde Unterricht) entwickelt haben. Immer mehr Schulen haben zu wenig Lehrkräfte um alle Unterrichtsstunden fachgerecht abdecken zu können. Hier setzt 45 Minuten an, in dem sie Unterrichtsstunden zur Verfügung stellen und das geht so: Lehrer, die Material einreichen um eine Unterrichtsstunde zu füllen, erhalten im Gegenzug kostenfreien Zugriff auf alle anderen Einreichungen. Alle anderen können entweder ein Abonnement abschließen oder einzelne Stunden über den Onlineshop erwerben. Dadurch haben auch Vertretungslehrer die Möglichkeit fachlich hochwertigen Unterreicht anzubieten, auch von Fächern außerhalb deren Kernkompetenz. In der Folge sollen Ausfallstunden reduziert werden.

Wir gratulieren dem Team von 45 Minuten zum Publikumspreis 2024!

Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet die Bestrebungen der Bundesregierung, die Innenstädte multifunktionaler zu machen, positiv. Jüngst wurde ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) veröffentlicht, der durch Änderungen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) ein enges Miteinander von Gewerbe und Wohnen in den Stadtzentren ermöglichen soll.

„Damit Frequenzbringer wie der Einzelhandel weiterhin ihren Beitrag zur Belebung unserer Innenstädte leisten können, darf das innerstädtische Gewerbe nicht eingeschränkt werden“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die TA Lärm müsse auf die besondere Situation in den Innenstädten abgestimmt werden, um Interessenkonflikte etwa zwischen Anwohnern und innerstädtischer Wirtschaft zu vermeiden. „Das Ziel muss sein, dass die Lärmvorschriften das Nebeneinander unterschiedlicher Funktionen fördern“, betont Genth. Bislang sei beispielsweise das Wohnen in den Zentren nur in Ausnahmefällen und unter Berücksichtigung besonderer Schutzmaßnahmen zulässig. „In Kerngebieten bestehende Gewerbebetriebe dürfen nicht durch heranrückende Wohnbebauung beeinträchtigt werden. Das ist verbindlich festzulegen“, so Genth weiter.

Für den Erhalt der Innenstädte ist laut HDE die Schaffung von Rahmenbedingungen notwendig, die die frequenzfördernde Konzentration hochrangig zentraler Funktionen unterstützt. „Dem Einzelhandel kommt als Anziehungspunkt für den Innenstadtbesuch eine herausragende Rolle zu. Die Bedeutung der Branche für die Zentren muss auch in der Gestaltung der Lärmvorschriften berücksichtigt werden“, so Genth. Neu zu bestimmen sei etwa der Messpunkt der Lärmbelastung. Auch eine Anpassung der Obergrenzen für Verkehrs- und Gewerbelärm sei zu prüfen.

Die vom Bundesumweltministerium vorgelegten einzuhaltenden Messwerte sind laut HDE jedoch nicht geeignet, um ein Miteinander von Wohnen und innerstädtischem Gewerbe zu ermöglichen. Sie würden das Gewerbe in den Innenstädten zu stark einschränken. „Die Warenanlieferung und auch Flächen der Außengastronomie haben bekannte Immissionswerte. Zudem wird in den Innenstädten auch gefeiert und es finden die traditionellen Weihnachtsmärkte statt. Das ist die Messlatte,“ so Genth weiter. Innerstädtisches Wohnen könne nur ermöglicht werden, wenn es ohne Einschränkung der Frequenzbringer einhergehe.

Mit dem Programm "Regionales Wachstum" unterstützt der Freistaat Investitionsvorhaben kleinerer und mittlerer Unternehmen. Die Förderung erfolgt mit Landesmitteln und in den sächsischen Strukturwandelregionen mit EU-Mitteln aus dem Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund – JTF). Um das Zuwendungsverfahren zu verschlanken, will das sächsische Wirtschaftsministerium (SMWA) die Richtlinie nunmehr anpassen. Das sächsische Kabinett hat dafür in seiner heutigen Sitzung grünes Licht gegeben. Die überarbeitete Richtlinie soll am 28. Juni 2024 in Kraft treten.

"Bei den Zuwendungsvoraussetzungen, Fragen der Nachweisführung sowie den Bewilligungszeiträumen haben wir noch Spielräume für mehr Flexibilisierungen gesehen. Diese nutzen wir gern, um aussichtsreiche Investitionsvorhaben zu ermöglichen und damit die Wettbewerbschancen unseres sächsischen Mittelstands weiter zu verbessern.", so Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig.

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