Der Sächsische Landtag hat am 4. Februar 2026 gegen den Widerstand der Wirtschaft einen Rechtsanspruch auf drei Tage Bildungsurlaub beschlossen. Der Anspruch gilt ab dem Jahr 2027.
Zum Beschluss des Bildungsurlaubs durch den Sächsischen Landtag erklärt Arbeitgeberpräsident Dr. Jörg Brückner:
„Ich bin enttäuscht, dass unsere Volksvertreter im Landtag mehrheitlich davor zurückschreckten, das Volk entscheiden zu lassen. Angesichts der aufgeheizten Debatte darüber, wie eine echte Wirtschaftswende gelingen kann, wurde damit die Chance vertan, diese Frage in einer breiten gesellschaftlichen Diskussion zu klären: Ist ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub wirklich vordringlich und das richtige Mittel, um unsere Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs zu bringen?
Ich kann nachvollziehen, dass sich über 50.000 Unterstützer für den Volksantrag fanden. Natürlich klingt Bildungsurlaub für Ehrenamtliche auf den ersten Blick nach einer schönen Sache. Gleichzeitig bleiben jedoch die zentralen Anliegen der Unternehmen ungehört: weniger Bürokratie, mehr Netto vom Brutto für Beschäftigte, mehr Investitionen in die Infrastruktur sowie verlässliche Rahmenbedingungen, die Vollzeitbeschäftigung und Leistung wieder attraktiver machen. Dabei haben auch unsere Belegschaften ein feines Gespür für die Grundlagen unseres Wohlstands. Sie wissen sehr genau, was notwendig ist, um Arbeitsplätze zu sichern.
Gerade jetzt stehen wir vor dramatischen wirtschaftlichen Herausforderungen. Allein in den vergangenen zwei Jahren sind in Sachsen rund 17.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze im produzierenden Gewerbe verloren gegangen. In den letzten zwölf Monaten verzeichnete Sachsen durchschnittlich 80 Insolvenzen mit weit über 700 Beschäftigten – pro Monat wohlgemerkt.
Für ein erfolgreiches Volksbegehren wären 450.000 Stimmen erforderlich gewesen. Statt einer Entscheidung durch breite Beteiligung der Bevölkerung – und damit höherer demokratischer Legitimation – fiel der Beschluss nun allein im Sächsischen Landtag. Das ist bedauerlich.
Unabhängig von Wunschvorstellungen bleibt die Realität: Wir müssen uns allesamt wieder mehr anstrengen, um zu erhalten, was seit 1990 gewachsen ist. Unsere Arbeit wird niemand für uns übernehmen. Beschäftigte, Unternehmen, Politik und Ehrenamtliche sitzen dabei in einem Boot.
Wettbewerbsfähigkeit sichert und schafft Arbeitsplätze. Ohne diese Grundlage fehlen am Ende auch Politik und Vereinen die finanziellen Spielräume. Die Unternehmen werden aus dem Beschluss des Landtages nun ihre ganz eigenen Schlussfolgerungen ziehen müssen.
Lassen wir nicht zu, dass unsere Nachkommen sagen müssen, wir seien den Aufgaben unserer Zeit nicht gerecht geworden. Schon Martin Luther mahnte: ‚Dem Volk aufs Maul schauen, ihm aber nicht nach dem Munde reden.‘“