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Im laufenden Jahr 2026 werden 4.900 Geschäfte in Deutschland verloren gehen. Das zeigt eine aktuelle Prognose des Handelsverbandes Deutschland (HDE). Bei dieser Zahl sind die Neueröffnungen in der Branche bereits gegengerechnet. HDE-Präsident Alexander von Preen warnt im Vorfeld des Handelsimmobilienkongresses in Berlin vor einer Gewöhnung an den jährlichen Aderlass und vor den dramatischen Folgen für viele Innenstädte. Im Vorjahr verzeichnete der HDE ein Minus bei der Zahl der Geschäfte von 4.500.

„Seit zehn Jahren verlieren wir in Deutschland jährlich mindestens 4.500 Geschäfte oder mehr. Besonders bitter waren die Corona-Jahre zwischen 2020 und 2023, da stieg der Wert teilweise auf über 11000. Für 2026 verheißt der Verlust von 4.900 Geschäften nichts Gutes. Viele Innenstädte leiden heute schon sichtlich unter Leerständen. Besserung erscheint bei den Zahlen der letzten Jahre nicht in Sicht. So kann und darf es nicht weitergehen. Der Einzelhandel als Rückgrat lebendiger Innenstädte braucht bessere Rahmenbedingungen. Ansonsten erreichen immer mehr Stadtzentren Kipppunkte“, so HDE-Präsident Alexander von Preen.

Die Zahl der Geschäfte sinkt gemäß der HDE-Prognose bis zum Jahresende damit voraussichtlich auf 296.600. Vor zehn Jahren waren es deutschlandweit noch 366.800 Geschäfte. „Die Lage ist bei vielen vor allem mittelständischen Händlern ernst. Das Umfeld mit der seit Jahren vor sich hindümpelnden Konsumlaune ist schwierig. Die Politik ist in der Pflicht, Kosten bei Energie und Beschäftigung zu senken. Die Stromsteuer muss endlich für alle runter, bei den Lohnnebenkosten braucht es einen Deckel bei 40 Prozent. Und die Vermieter müssen sich auch im eigenen Interesse noch mehr auf umsatzorientierte Mieten einlassen. Leerstand nutzt niemandem“, so von Preen weiter.

Der HDE ruft insbesondere das Bundesbauministerium und die Kommunen zu noch größeren Anstrengungen für lebendige Innenstädte auf. „Einkaufen ist der Hauptgrund für einen Innenstadtbesuch. Wer sein Stadtzentrum vital erhalten oder gestalten will, braucht deshalb Geschäfte. Jeder Leerstand ist einer zu viel. Der Einzelhandel steht bereit, aktuell stimmen aber einfach zu oft die Rahmenbedingungen nicht“, so von Preen. Für mehr Investitionen in ein sauberes und attraktives Umfeld wirbt der HDE für bessere Abschreibungsmöglichkeiten solcher Ausgaben. Von Preen: „Das öffentliche Geld wird nicht reichen, um alle Städte wieder auf Vordermann zu bringen, wir müssen private Investoren locken.“

Empfänger der Corona-Soforthilfe in Sachsen können unter bestimmten Voraussetzungen die Einstellung von Rückforderungen beantragen. Seit März 2026 können nun auch Personengesellschaften wie GbR oder OHG diesen Antrag stellen, sofern alle Gesellschafter natürliche Personen sind. Auch Einzelunternehmen und eingetragene Kaufleute sind antragsberechtigt.

Voraussetzungen für die wirtschaftliche Unfähigkeit

Eine Forderungseinstellung kommt infrage, wenn Einkommen und Vermögen definierte Grenzen nicht überschreiten.

  • Einkommensgrenzen: Für Selbstständige liegt die Grenze bei einem Jahreseinkommen von 35.000 Euro. Für Nichtselbstständige liegt sie bei 23.000 Euro. Pro Kind erhöht sich dieser Betrag um jeweils 7.000 Euro.
  • Vermögensgrenzen: Das verwertbare Vermögen darf 40.000 Euro zuzüglich 15.000 Euro pro Kind nicht übersteigen. Das selbstgenutzte Eigenheim sowie bestimmte Rücklagen bleiben hierbei unberücksichtigt.

Flexible Rückzahlungsoptionen

Wer die Kriterien für eine vollständige Einstellung nicht erfüllt, kann zinsfreie Zahlungsfristen von sechs Monaten nutzen. Verlängerungen auf bis zu 36 Monate sind gegen Festzinsen möglich. Innerhalb dieser Zeiträume können Zahlungen flexibel geleistet werden.

Wichtige Hinweise zur Antragstellung

Die Prüfung erfolgt ausschließlich auf Antrag und erfordert aktuelle Nachweise wie Steuerbescheide, Gehaltsbescheinigungen oder Kindergeldnachweise. Bereits vollständig gezahlte Beträge werden nur in absoluten Härtefällen zurückerstattet, wenn eine unverschuldete existenzgefährdende Notlage nachgewiesen wird.

Terminhinweise

Wesentliche Informationen zum Verfahren und zum Verwendungsnachweis liefert die Sächsische Aufbaubank in zwei Videokonferenzen.

1. Digitale Fragerunde zur Antragstellung für GbR und OHG

Datum: 26.03.2026

Uhrzeit: 15:00 - 16:00 Uhr
Im Rahmen einer digitalen Sprechstunde wird das Verfahren zur Antragstellung für GbR und OHG vorgestellt und Ihre Fragen beantwortet. Den Einwahllink finden Sie hier.

2. Save the Date: Verwendungsnachweis Corona-Soforthilfe-Darlehen

Datum: 09.04.2026

Uhrzeit: 14:00 - 16:00 Uhr
In dieser Veranstaltung stellt die SAB Ihnen den Verwendungsnachweis für das Corona-Soforthilfe-Darlehen vor und erläutert das weitere Vorgehen. Den Einwahllink stellen wir Ihnen in unserem Terminportal zur Verfügung, sobald dieser vorliegt.

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Handelsberater in den jeweiligen Geschäftsstellen gern zur Verfügung.

In diesen Tagen feiert die Allianz für den freien Sonntag ihr 20-jähriges Bestehen. Eine der wesentlichen Kräfte dabei ist die Gewerkschaft ver.di.

„Es ist traurig und keine gute Nachricht für den Wirtschaftsstandort Deutschland, dass sich die Allianz für den freien Sonntag und insbesondere ver.di nun seit zwei Jahrzehnten gegen zeitgemäße gelegentliche Sonntagsöffnungen im Einzelhandel stemmt. Wir brauchen das Gegenteil: Einkaufen ist für viele Menschen heutzutage mehr als nur Versorgung. Shopping ist längst Teil der Eventkultur und auch ein Spaß für die ganze Familie, besonders auch an Sonntagen. Schaut man zudem auf die oft schwierige Lage des Einzelhandels in vielen Innenstädten, wird klar: Wir brauchen aktuell die gelegentliche und verlässliche Sonntagsöffnung für die Geschäfte in Deutschland mehr denn je. Die gewerkschaftliche Totalverweigerung bei diesem Thema richtet großen Schaden an. Die seit einigen Jahren gängige Praxis des kurzfristigen Wegklagens bereits genehmigter Sonntagsöffnungen durch die Gewerkschaft darf sich nicht fortsetzen. Die Unternehmen bleiben anschließend auf den Kosten für bereits geschaltete Werbung und für das eingeplante Personal sitzen. Diese mangelnde Rechtssicherheit ist den Handelsunternehmen nicht weiter zuzumuten. Das muss auch die Allianz für den freien Sonntag endlich einsehen und ihre destruktive Haltung beenden“, so der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Stefan Genth. Es gehe vielmehr darum, gemeinsam mit dem Handel um attraktive und lebendige Innenstädte zu kämpfen, dazu gehöre auch die rechtssichere gelegentliche Sonntagsöffnung.

Als absurd sieht der HDE die Verweigerung der Gewerkschaft bei Sonntagsöffnungen für personalfreie Smart Stores an: „Smart Stores müssen an Sonntagen ganz und gar ohne den Einsatz von Personal auskommen und sind damit eine gute Alternative insbesondere im ländlichen Raum, um dort die Versorgung der Bevölkerung zu sichern und auch die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse perspektivisch zu gewährleisten. Hier geht es also gar nicht um Aspekte des Beschäftigtenschutzes, da Sonntagsarbeit in Verbindung mit „Smart-Stores“ ausgeschlossen ist, sondern schlicht um ein neues innovatives Unternehmensmodell. Zudem wird auch die Sonn- und Feiertagsruhe durch „Smart-Stores“ nicht unverhältnismäßig gestört. Für die Betreiber sind diese Stores aufgrund des reduzierten Warenumsatzes allerdings nur dann betriebswirtschaftlich tragfähig, wenn sie sieben Tage die Woche öffnen dürfen. Die Digitalisierung der Vertriebswege wird wegen des zunehmenden Personalmangels auch weiter an Bedeutung gewinnen müssen. Hier sollte ver.di schnell über den eigenen Schatten springen und erkennen, dass diese Konzepte ein wichtiger Teil der flächendeckenden Nahversorgung in den ländlichen Regionen sein können“, so Genth weiter. „20 Jahre Allianz für den freien Sonntag bedeuten bisher 20 Jahre sture Realitätsverweigerung. Wir brauchen eine zukunftsgerichtete Gewerkschaft, damit die Branche die Herausforderungen der Zukunft gemeinsam erfolgreich bewältigen kann. Es bleibt zu hoffen, dass es nicht noch 20 Jahre in dieser Manier weitergeht.“

Aufgrund der aktuellen Haushaltslage ist das Förderprogramm „Regionales Wachstum“ der Sächsischen Aufbaubank derzeit stark eingeschränkt. In vielen Regionen Sachsens können aktuell keine neuen Anträge gestellt werden. Für Handelsunternehmen lohnt sich daher der Blick auf alternative Förderinstrumente, die weiterhin verfügbar sind.

Ein zentrales Angebot ist der Sachsenkredit Universal. Das Darlehensprogramm ermöglicht Investitions- und Betriebsmittelkredite ab 20.000 Euro zu günstigen Konditionen. Zusätzlich kann ein Tilgungszuschuss von bis zu zehn Prozent gewährt werden, der die Rückzahlung des Kredits reduziert. Gefördert werden unter anderem Investitionen in Modernisierung, Digitalisierung oder Erweiterung des Geschäftsmodells. Die Finanzierung kann bis zu 100 Prozent der Projektkosten abdecken und wird über die jeweilige Hausbank beantragt.

Auch die Förderrichtlinie Digitalisierung Zuschuss bietet interessante Möglichkeiten für den Handel. Hier können kleine und mittlere Unternehmen Zuschüsse für digitale Projekte erhalten. Gefördert werden etwa Warenwirtschaftssysteme, Onlineshops oder digitale Lösungen zur Vernetzung von Geschäftsprozessen. Je nach Unternehmensgröße sind Zuschüsse von bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben möglich.

NEU ab 19. März 2026: Förderrichtlinie Ganzjahrestourismus

Mit der Förderrichtlinie Ganzjahrestourismus unterstützt der Freistaat Sachsen Investitionen in saisonunabhängige touristische Angebote. Gefördert werden unter anderem neue Angebote, Kapazitätserweiterungen oder zusätzliche Dienstleistungen in bestehenden Betrieben. Ziel ist es, den Tourismus weniger wetterabhängig zu machen und die wirtschaftliche Stabilität der Branche zu stärken. Auch Handelsunternehmen können partizipieren. Investitionen z. B. in die Einrichtung einer Schauwerkstatt, Entertainment-Ecken, Informationsmöglichkeiten über regionale Highlights oder die Schaffung von Räumen für Veranstaltungen, Kurse sowie Workshops sind denkbare Optionen. Kleine und mittlere Unternehmen können Zuschüsse von bis zu 75 Prozent der Investitionskosten erhalten. Die Antragstellung erfolgt ebenfalls über die Sächsische Aufbaubank.

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Handelsberater in den jeweiligen Geschäftsstellen gern zur Verfügung.

Zum Start in die neue Tarifrunde ging am 12.03.2026 das ver.di-Forderungsschreiben für das Tarifgebiet Mitteldeutschland (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) ein. Darin fordert die Gewerkschaft eine Anhebung aller Vergütungen um 222 Euro monatlich, eine Anhebung der Ausbildungsvergütungen um 150 Euro monatlich für alle Ausbildungsjahre sowie eine Laufzeit von 12 Monaten. Bezogen auf das Eckgehalt entspricht die Gehaltsforderung einer Erhöhung um 6,99 Prozent. Vorher gingen entsprechende Forderungsschreiben von verd.di auch in den Bundesländern Saarland, Rheinland-Pfalz, Bayern und Hessen ein.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet die verdi-Forderungen in seiner Pressemitteilung  als unverhältnismäßig und an der Realität von vielen Einzelhandelsunternehmen vorbei. Oberste Priorität für die Arbeitgeber ist die Zukunftsfähigkeit der Branche und die Sicherung von Arbeitsplätzen. Der HDE und die einzelnen Landesverbände als Tarifpartner appellieren daher in diesen wirtschaftlich außerordentlich schwierigen Zeiten an das Verantwortungsbewusstsein der Gewerkschaft, der Branche keinen Schaden zuzufügen.

Das Förderprogramm "Regionales Wachstum" der Sächsischen Aufbaubank dient der Stärkung der sächsischen Wirtschaft in strukturschwachen Regionen. Ziel der Zuwendungen ist es, kleine und mittlere Unternehmen bei Investitionsvorhaben zu unterstützen, welche die betriebliche Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit steigern. Gefördert werden beispielsweise die Erweiterung des Angebots, die Optimierung von Prozessen oder die Errichtung einer neuen Betriebsstätte. Dabei müssen die Projekte stets einen Beitrag zur ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit leisten.

Aufgrund der aktuellen Haushaltsmittelsituation ergeben sich jedoch wesentliche Änderungen bei der Antragsannahme. Wie die Sächsische Aufbaubank (SAB) informiert, können derzeit nur noch Vorhaben in den Strukturwandelregionen der Landkreise Nordsachsen und Leipzig sowie in der Stadt Chemnitz über das JTF-Programm gefördert werden. In den Landkreisen Vogtlandkreis, Zwickau, Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Meißen sowie Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist die Antragstellung für das Landesprogramm momentan gestoppt. Auch für die Landkreise Bautzen und Görlitz können vorerst keine neuen Anträge im Bereich "Regionales Wachstum" entgegengenommen werden.

Unternehmen in den verbleibenden förderfähigen Gebieten Leipzig, Nordsachsen und Chemnitz haben weiterhin die Möglichkeit, Zuschüsse für ihre Investitionen ab einem Volumen von 20.000 Euro zu beantragen. Voraussetzung bleibt die Zugehörigkeit zu einem der definierten Wirtschaftszweige sowie die Sicherung der vorhandenen Arbeitsplätze über den Förderzeitraum hinaus. Wir empfehlen betroffenen Mitgliedsunternehmen, die aktuellen Rahmenbedingungen zu prüfen, bevor eine Projektplanung finalisiert wird.

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Handelsberater in den jeweiligen Geschäftsstellen zur Verfügung.

Chemnitz: Herr Jörg Vulturius, hvs-chemnitz@handel-sachsen.de, Tel.: 0371 815620

Dresden: Frau Marica Pawlik, hvs-dresden@handel-sachsen.de,Tel.: 0351 86706-13

Leipzig: Herr Mario Schneider, hvs-leipzig@handel-sachsen.de, Tel.: 0341 6881879

Um Händlerinnen und Händlern sowie deren Mitarbeitenden den Einstieg in die Welt der KI zu erleichtern, werden eine begrenzte Anzahl an Stipendien für die „Google Career Certificates“ vergeben. Das Programm richtet sich speziell an Arbeitnehmende in HDE-Mitgliedsunternehmen, die ohne technisches Vorwissen wertvolle KI-Kompetenzen aufbauen möchten.

Das Besondere: Die Weiterbildung passt sich Ihrem Zeitplan an. Die Kurse finden online auf der Lernplattform Coursera statt und können flexibel eingeteilt werden. Mit einem Zeitaufwand von jeweils weniger als 10 Stunden lassen sich die Kurse gut in den Arbeitsalltag integrieren.

Welche Kurse werden gefördert?

Stipendiatinnen und Stipendiaten haben Zugriff auf zwei hochaktuelle Formate:

  • Google AI Essentials: Hier lernen Sie die Grundlagen der Künstlichen Intelligenz kennen. Der Fokus liegt auf der sofortigen Anwendbarkeit: Wie nutze ich KI-Tools, um Ideen zu entwickeln, Entscheidungen zu treffen und tägliche Aufgaben schneller zu erledigen? Zudem wird der verantwortungsvolle Umgang mit KI thematisiert.

 

  • Google Prompting Essentials: „Prompting“ ist die Kunst, der KI die richtigen Anweisungen zu geben. In diesem Kurs lernen Sie in fünf einfachen Schritten, wie Sie präzise Eingaben formulieren, um E-Mails zu verfassen, Datenmuster zu erkennen oder komplexe Projekte in handhabbare Schritte zu unterteilen.

Jetzt Stipendium sichern!

Nutzten Sie die Chance, um Ihre Produktivität zu steigern und das Potenzial von künstlicher Intelligenz auszuschöpfen. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Teilnehmende ein offizielles Zertifikat von Coursera.

Die Anzahl der Stipendien ist begrenzt. Melden Sie sich jetzt an und machen Sie den nächsten Schritt in die KI-Zukunft des Handels!

Weitere Informationen zum Stipendium

Aktuell werden Personen in Sachsen vermehrt mit dem Versprechen auf Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) angerufen. Hierbei handelt es sich um unseriöse Angebote, die darauf abzielen, persönliche Daten abzugreifen oder Vorauszahlungen für nicht existierende Dienstleistungen zu erlangen.

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) weist darauf hin: Das Förderverfahren für den ESF wird in Sachsen ausschließlich über die Sächsische Aufbaubank Förderbank – (SAB) abgewickelt. Die SAB tritt in keinem Fall proaktiv an Sie heran, um Ihnen eine Förderung anzubieten oder gar bereits zuzusagen. Die SAB nimmt erst dann persönlich mit Ihnen Kontakt auf, wenn Sie sich zuvor mit Ihrem Anliegen an die SAB gewendet haben. Ebenso setzt die SAB niemanden unter Druck, einen Antrag auf Förderung zu unterschreiben. Die Beantragung von Fördermitteln ist freiwillig. Für die Förderung werden auch keine Gebühren oder Anzahlungen verlangt.

Das SMWA rät dringend davon ab, persönliche Daten freizugeben. Bei Verdacht auf Betrug wenden Sie sich an die Polizei oder das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF).

Wenn Sie Opfer von Betrug oder eines Betrugsversuchs geworden sind, wenden Sie sich in jedem Fall an die Polizei und erstatten Sie Anzeige. Wenden Sie sich hierfür an das für Sie zuständige Polizeirevier oder rufen Sie die Polizei unter der 110. Jede Anzeige unterstützt die Ermittler dabei, neue Betrugsmaschen frühzeitig zu erkennen und die Täter dahinter zu überführen. Darüber hinaus erhält die Polizei dadurch wichtige Informationen zum Ausmaß des Deliktfeldes. Eine Anzeige können Sie persönlich auf jeder nächstgelegenen Polizeidienststelle oder bei der Onlinewache der Polizei Sachsen erstatten.

Der Krieg im Iran könnte nach Einschätzung des Handelsverbandes Deutschland (HDE) die ohnehin schwächelnde Konsumstimmung weiter negativ beeinflussen.

„Der Ausbruch eines Krieges wird wohl kaum positive Auswirkungen auf die Stimmung der Verbraucher haben. Die Verunsicherung durch die internationalen Krisen und Konflikte steigt immer weiter. Das ist Gift für den Konsum“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Gleichzeitig hält der HDE die direkt spürbaren Auswirkungen des bewaffneten Konflikts in Nahost für zunächst überschaubar. „Aktuell sind die globalen Lieferketten des Einzelhandels nicht direkt betroffen. Ausnahmen können hier allenfalls Luftfrachtverkehre sein, die über das Drehkreuz in den Golfstaaten geleitet werden und nun neue Flugrouten nutzen müssen“, so Genth weiter. Die großen Reedereien haben ihre Routen bereits seit den Angriffen der mit dem Iran verbündeten Huthi-Rebellen im Jahr 2023 angepasst und fahren bevorzugt um die Südspitze Afrikas. Daher ist davon auszugehen, dass die jüngst angekündigten Angriffe der Huthi den internationalen Seehandel nur bedingt beeinflussen werden. Zudem muss sich erst zeigen, inwiefern die Huthi-Rebellen im Jemen überhaupt in den Konflikt eingreifen und so unter Umständen den Schiffsverkehr in der Region beeinträchtigen. Da zudem erhebliche Mengen Erdöl und Gas aus der Region kommen, könnten hier allerdings die Preise für Diesel und Gas steigen, was sich mittelfristig auf die Kalkulation der Logistikpreise auswirken könnte.

Nach der Rekordbeteiligung im vergangenen Jahr (61 Projekte aus 53 Kommunen) startete heute der bereits 23. Innenstadtwettbewerb »Ab in die Mitte! Die City-Offensive Sachsen«. Die Schirmherrschaft, die jährlich zwischen den Staatsministerien für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) und Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) wechselt, liegt in diesem Jahr beim SMWA.

Der sächsische Wirtschaftsminister Dirk Panter eröffnete am heutigen Tag den diesjährigen Wettbewerb in Aue-Bad Schlema (Erzgebirgskreis) und gab dort das Jahresmotto bekannt. Es lautet: »Cooler Kern statt grauer Stein«. Die sächsischen Städte und Gemeinden können nun bis zum 4. September 2026 ihre Konzepte für mehr Aufenthaltsqualität und weniger Monotonie in ihren Stadt- und Ortszentren einreichen. Die überzeugendsten Vorhaben werden am 6. November 2026 in Leipzig ausgezeichnet.

Zum Jahresmotto sagte Staatminister Dirk Panter: »Wir alle kennen Straßen, durch die man geht, von denen aber nichts in Erinnerung bleibt. Deshalb suchen wir auch 2026 wieder gute Ideen für Innenstädte, die begeistern, die cool sind und damit lebenswert für alle: Familien und Jugendliche, Einwohner und Gäste, Kultur- und Sportinteressierte, für alle Generationen. Cool kann überraschend, kreativ, unkonventionell sein. Und cool ist vor allem eines: anziehend. Wo dies spürbar wird, entsteht Leben – und der Stein verliert seinen grauen Schein. Es geht nicht darum, Bestehendes abzureißen, sondern es weiterzuentwickeln und zu beleben. Die Rekordbeteiligung im Jahr 2025 hat uns gezeigt, dass die Innenstadtbelebung in den sächsischen Kommunen eine hohe Priorität besitzt und viel Kreativität freisetzt. Wir freuen uns nun auf neue vielversprechende Konzepte aus allen Regionen Sachsens.«

Der erste Preis ist mit 60.000 Euro dotiert, die beiden zweiten Preise mitjeweils 40.000 Euro und die drei dritten Preise mit jeweils 20.000 Euro. Darüber hinaus werden Sonder- und Anerkennungspreise verliehen. Das SMWA lobt wieder den Sonderpreis »Einzelhandel« und das SMIL den simul+ Sonderpreis »Innovative Jugend« aus. Diese beiden Sonderpreise der Ministerien sind mit jeweils 15.000 Euro dotiert.