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Zum 1. August wurde die Förderphase des Mittelstand-Digital Zentrums Handel verlängert. Damit bleibt das Zentrum als kostenfreie Anlaufstelle für kleine und mittlere Handelsunternehmen bei der Digitalisierung erhalten. Das Angebot umfasst unter anderem Infoveranstaltungen, Leitfäden, Erklärvideos und Best Practices aus dem Handel. Weiter begleitet es Handelsunternehmen auf dem Weg in die digitale Zukunft – mit einem Fokus auf Künstliche Intelligenz. Das Projekt ist Teil der bundesweiten Förderinitiative „Mittelstand-Digital“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und führt seine Arbeit bis zum 31. Dezember 2026 fort. Der Handelsverband Deutschland leitet das Projekt, zu den weiteren Partnern gehören die Forschungsinstitute ibi research an der Universität Regensburg, IFH Köln, EHI Retail Institut und das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI)

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Nachdem sich die Verbraucherstimmung in Deutschland zuletzt weiter aufgehellt hatte, legt der Aufwärtstrend im August eine Pause ein. Das geht aus dem aktuellen Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) hervor. Demnach bewegt sich der Index nahezu auf dem Niveau des Vormonats. Ob die Stagnation der Verbraucherstimmung der Beginn eines negativen Trends ist, bleibt abzuwarten und ist von den wirtschaftspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung sowie von der Entwicklung der geopolitischen Rahmenbedingungen in den kommenden Monaten abhängig.

Die Konsumlaune der Verbraucherinnen und Verbraucher ist weiterhin von Zurückhaltung geprägt. Sie planen, sich in den nächsten Wochen verstärkt auf das Sparen zu konzentrieren, ihre Sparneigung steigt. Zwar geht auch die Anschaffungsneigung der Verbraucher nach oben, jedoch nur geringfügig. Sie liegt damit noch immer unter dem Vorjahresniveau. Vorsicht bestimmt weiterhin das Handeln der Verbraucherinnen und Verbraucher. Eine spürbare Erholung des privaten Konsums ist daher in nächster Zeit nicht zu erwarten.

Auch mit Blick auf die konjunkturelle Entwicklung in den kommenden Wochen sind die Verbraucher zurückhaltend. Ähnlich wie bei den Unternehmen fallen ihre Einschätzungen nur etwas positiver aus als im Vormonat. Eine erneute Rezession fürchten die Verbraucherinnen und Verbraucher somit nicht, doch ein signifikantes Wachstum halten sie offenbar auch für unwahrscheinlich. Deutlich optimistischer zeigen sich die Verbraucher hingegen, wenn es um die Entwicklung ihrer eigenen Einkommenssituation geht. Hier legen ihre Erwartungen zu, was an der grundsätzlich niedrigeren Inflation und den zuletzt gesunkenen Energiepreisen liegen könnte.

In den vergangenen Monaten hatte sich die Verbraucherstimmung stetig verbessert. Da ein gesamtwirtschaftlicher Aufschwung jedoch nicht in Sicht ist, gerät der Aufwärtstrend nun ins Stocken. Die Verbraucherinnen und Verbraucher agieren weiterhin mit Vorsicht und warten auf Impulse. An eine kurzfristige wirtschaftliche Erholung glauben sie nicht. Aufgrund der vorherrschenden Unsicherheit wird es in den kommenden Monaten voraussichtlich keinen Schub beim privaten Konsum geben.

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Wer auf Temu einkauft, wird dort sehr wahrscheinlich auf illegale Produkte wie Babyspielzeuge oder Elektronikartikel stoßen, die nicht EU-Regeln entsprechen und Verbraucher gefährden können. Damit verstößt der chinesische Online-Marktplatz gegen europäisches Digitalrecht, so das Ergebnis eines vorläufigen Berichts der EU-Kommission.

Wenn Temu die Vorwürfe nicht ausräumen kann, droht dem Unternehmen eine Geldbuße in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat die Politik auf nationaler und europäischer Ebene in zahlreichen Hintergrundgesprächen immer wieder dazu angehalten, konsequent gegen Drittstaatenanbieter vorzugehen, die sich nicht an die hier geltenden Vorschriften halten. Die beständige Verbandsarbeit trägt Früchte: „Die Sicherheit der Verbraucher im Internet ist in der EU nicht verhandelbar“, betonte Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen bei der Vorstellung des Berichts. Das klingt gut, jedoch darf es jetzt nicht bei Ermittlungen, Drohungen und kernigen Botschaften bleiben: Die problematischen Praktiken von Temu & Co. müssen unverzüglich bestraft und abgestellt werden.

Gestern, am 31. Juli 2025 hat am Standort auf der Boltenhagener Straße in Dresden der komplett neu gestaltete REWE mit integriertem Aldi-Markt wiedereröffnet. Mit der selbständigen Kauffrau Susanne Werner als Existenzgründerin hat Dresden-Klotzsche wieder einen REWE-Markt frischem Design.

Wir wünschen von Herzen alles Gute und viel Erfolg!🍀

Nach 2,4 % im Juni 2025 fiel die Jahresteuerungsrate im Juli in Sachsen nach Angaben des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen aller Voraussicht nach mit 2,1 % niedriger aus. Dämpfend wirkte dabei die relativ geringe Teuerung im Teilindex Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe (0,9 %), der gut ein Viertel der Ausgaben des Warenkorbes abdeckt. Insbesondere die aktuellen Jahresteuerungsraten in den Bereichen Strom (-6,4 %) sowie Gas (-6,0 %) und Heizöl (-8,9 %) einschließlich Betriebskosten wirkten kompensierend, da sich die Nettokaltmieten im gleichen Zeitraum um 2,5 % erhöhten. Preisentwicklungen unterhalb des Gesamtindex verzeichneten ebenfalls die Hauptgruppen Möbel, Leuchten, Geräte und anderes Haushaltszubehör (0,7 %), Freizeit, Unterhaltung und Kultur (1,6 %), Verkehr (1,8 %) sowie Post und Telekommunikation (-0,5 %). Dagegen wiesen die Hauptgruppen Bildungswesen (5,1 %) sowie andere Waren und Dienstleistungen (5,2 %) die höchsten Jahresteuerungen aus. Ausschlaggebend dafür waren beispielsweise Preisanpassungen in den Teilindizes Dienstleistungen der Kindertageseinrichtungen (6,8 %) oder Dienstleistungen sozialer Einrichtungen (7,1 %).

Im Vergleich zu Juni 2025 erhöhte sich der Verbraucherpreisindex in Sachsen aller Voraussicht nach um 0,2 %. Nennenswert im Monatsvergleich ist neben den weiterhin anhaltenden Preisnachlässen für Bekleidung und Schuhe (-2,4 %) ebenso die Erhöhung im Teilindex Freizeit, Unterhaltung und Kultur (1,8 %), die hauptsächlich auf die aktuellen Entwicklungen bei Pauschalreisen (9,1 %) zurückzuführen war. Für Eltern schulpflichtiger Kinder empfahl es sich, bereits in diesem Monat auf die guten Preisangebote für Schulranzen oder Schulrucksäcke (-3,0 %) sowie Blei-, Farbstifte und Farbkästen (-3,8 %) zu achten.

Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen / Medieninformation Nr. 96/2025 vom 31. Juli 2025

Am heutigen Tag startet im Einzelhandel der freiwillige Sommerschlussverkauf (SSV). Mit aktuellen Sonderangeboten beteiligen sich in der Regel vor allem Handelsunternehmen aus der Textil- und Bekleidungsbranche am SSV, aber auch viele Baumärkte, Möbelhäuser, Sporthändler und Elektrogeschäfte gehen mit besonderen Angeboten auf ihre Kundschaft zu. Obwohl schon seit Wochen die Sale-Plakate in vielen Schaufenstern dominieren, hat der traditionelle Starttermin für den Schlussverkauf, der letzte Montag im  Juli, eine große Bedeutung. Er markiert in vielen Häusern als „Final Sale“ den Schluss- und Höhepunkt der Reduzierungsphase.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) unterstützt den Entschließungsantrag des Bundesrats vom vergangenen Freitag, die Verbraucherschutzpflichten und Marktverantwortung für Onlineplattformen im Drittstaatenhandel zu verschärfen. „Die vorgeschlagenen Maßnahmen adressieren zentrale Schwachstellen im aktuellen Onlinehandelssystem. Das ist dringend notwendig, um faire Wettbewerbsbedingungen für europäische Händler zu sichern“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp.

Der Antrag des Bundesrats beinhaltet mit der Verpflichtung zur Benennung eines in der EU ansässigen Wirtschaftsakteurs, Vorgaben für Rücksendeinformationen und Produkthaftung sowie dem raschen Abbau von Zollfreigrenzen zahlreiche Forderungen, die der Handelsverband immer wieder in den Fokus gestellt hatte.

„Es herrscht ein massives Ungleichgewicht im Wettbewerb zwischen europäischen Unternehmen und Plattformhändlern aus Drittstaaten, die sich kaum an unsere hiesigen Regeln halten müssen,“ so Tromp weiter. „Es muss endlich gelten: Wer auf dem europäischen Binnenmarkt verkauft, muss auch die gleichen Standards einhalten – bei Produktsicherheit, Steuern und Verbraucherrechten. Davon sind wir aktuell in der Praxis leider oft noch meilenweit entfernt.“ Die Vorschläge des Bundesrats bewertet der HDE deshalb als wichtigen Schritt, um digitale Marktordnung und Verbraucherschutz zukunftsfest und fair zu gestalten. Der HDE sieht nun Bundesregierung und EU gefordert, so schnell wie möglich ins konkrete Handeln zu kommen. Tromp: „Die Probleme sind längst erkannt, jetzt müssen aber auch endlich die richtigen Maßnahmen getroffen werden, um diese zu lösen. Ansonsten gefährdet das die Existenz der heimischen Händler, die sich an Recht und Gesetz halten. Das sind unhaltbare Zustände, der Ehrliche darf nicht der Dumme sein.“

Ehre wem Ehre gebührt: Vom Start des Qualitätszeichens an ist Möbel Voigt in Borna-Eula engagiert, die anspruchsvollen Standards zu erfüllen, zu übertreffen und sich im Testverfahren zu bewähren. Seniorchefin Christina Voigt und Co-Geschäftsführer Hannes Voigt haben das Zertifikat Generationenfreundliches Einkaufen erneut und bis 2028 für ihr Möbelhaus verteidigt. Gemeinsam mit Oberbürgermeister Oliver Urban (rechts im Bild) überreichte Handelsverbandsgeschäftsführer Gunter Engelmann-Merkel (2.v.r.) die Urkunde zu diesem herausragenden Erfolg. Das Thema bleibt im Handel nicht nur sehr aktuell, es gewinnt immer weiter an Relevanz.

Test erfolgreich! Das Zertifikat Generationenfreundliches Einkaufen steht für Barrierearmut und Komfort. Den einmal formulierten und in die Tat umgesetzten Anspruch, allen Kunden das Bestmögliche zu bieten, veranlasste Geschäftsfrau Sandra Burkhardt, ihren Markt erneut umfänglich prüfen zu lassen: Mit überzeugendem Resultat. Zum Erreichten gratulierte Geschäftsführer Gunter Engelmann-Merkel vom Handelsverband Sachsen herzlich.

Nachdem das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) vor zwei Wochen im Rahmen einer Medieninformation über das vorläufige Aussetzen der Rückforderungen der Corona-Wirtschaftshilfen informiert hatte, fand heute eine Pressekonferenz mit Wirtschaftsminister Dirk Panter unter Beteiligung von Dirk Kranig, Abteilungsleiter Coronabearbeitung der SAB, statt, in der diesbezüglich nunmehr konkrete Änderungen bekanntgegeben wurden.

Der Handelsverband Sachsen hatte im Vorfeld nachdrücklich auf die verschiedenen Problematiken aufmerksam gemacht und entsprechende Korrekturen eingefordert.

In der heutigen Pressekonferenz kündigte Wirtschaftsminister Panter für den »Soforthilfe-Zuschuss Bund« eine unbürokratische und flexible Verlängerung der Rückzahlungsfrist an. Mit vereinfachten Regeln für die Rückzahlung solle Klarheit und Planungssicherheit für die sächsischen Unternehmerinnen und Unternehmer geschaffen werden, niemand solle finanziell überfordert werden und Existenzängste haben, erklärte Panter. Im Rahmen dessen werden offene Verfahren jedoch nicht beiseitegelegt, zudem werde der Freistaat Sachsen aufgrund der Haushaltssituation auch nachträglich keinen Unternehmerlohn zahlen.

Vielmehr solle es nach durchgeführtem Rückmeldeverfahren durch die SAB für die bestehende Rückforderung eine zinsfreie Rückzahlungsfrist von sechs Monaten geben. Ist eine Rückzahlung innerhalb von sechs Monaten nicht möglich, können die Unternehmer sodann zwischen folgenden Fälligkeiten wählen:

  • 12 Monate – Festzins 0,5 Prozent
  • 24 Monate – Festzins 1,0 Prozent
  • 36 Monate – Festzins 1,5 Prozent

Diese verlängerten Zahlungsfristen beginnen nach Ablauf der zinsfreien Rückzahlungsfrist von sechs Monaten.

Innerhalb der gewählten Zahlungsfrist können zu frei gewählten Zeitpunkten variable Raten geleistet werden. Der Gesamtbetrag einschließlich Zinsen muss bis zum Ende der Zahlungsfrist bei der SAB eingegangen sein. Der Zins werde unabhängig von (Teil-)Zahlungen einmalig auf die Gesamtforderung erhoben.

Im Einzelfall können Unternehmerinnen und Unternehmer auch von der Rückforderung ausgenommen werden, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Rückforderung zu leisten. In der Regel sollen hierzu folgende Richtwerte herangezogen werden:

  • jährliche Gesamteinkünfte abzgl. Steuerlast gemäß Steuerbescheid unterhalb von 35.000 Euro für Selbstständige
  • 23.000 Euro netto für nicht mehr selbstständige Antragsteller oder Rentner

Diese Grenzwerte sollen sich generell um 7.000 Euro/Jahr für jedes Kind mit Kindergeldbezugerhöhen.

Beim Vermögen gelte: Es werden ausschließlich freie Vermögenswerte oberhalb eines Betrages von 40.000 Euro berücksichtigt. Für jedes Kind mit Kindergeldbezug erhöhe sich diese Grenze um weitere 15.000 Euro. Immobilienvermögen wird in aller Regel nicht angerechnet. Auf Antrag und nach Prüfung bleibe zusätzlich die Alterssicherung sowie das zur Fortsetzung der selbstständigen Tätigkeit Erforderliche außer Betracht.

Die oben dargestellten Regelungen gelten ab sofort und beziehen sich ausschließlich auf die Rückforderung des »Soforthilfe-Zuschusses Bund« (ausdrücklich nicht auf Überbrückungshilfen), welche noch nicht zurückgezahlt wurde. Die hiervon betroffenen Leistungsempfänger können sich über ein auf den Webseiten der SAB bereitgestelltes Kontaktformular zu den Erleichterungen melden. Ausgeschlossen sind Leistungsempfänger mit einer Rückforderung aufgrund mangelnder Mitwirkung am Rückmeldeverfahren und wegen Subventionsbetrug. Zudem wird mitgeteilt, dass rechtlich bereits abgeschlossene Fälle nicht vom neuen Verfahren betroffen sind. Im Rahmen dessen wurde klargestellt, dass in Fällen, in denen unabhängig eines Rückmeldeverfahrens Rückzahlungen geleistet wurden, die Erleichterungen nicht greifen. Wurden Rückzahlungen auf Grundlage eines schon abgeschlossenen Rückmeldeverfahrens bereits geleistet, gelten ggf. besondere Voraussetzungen. Es empfiehlt sich hier, für den konkreten Einzelfall individuelle Rücksprache mit der SAB zu nehmen.

Die SAB hat auf ihrer Webseite einen Frage-Antwort-Katalog (FAQ) "Zahlungserleichterungen für Rückforderungen nach Durchführung des Rückmeldeverfahrens“ veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie hier. Die Unternehmen können sich zudem ab sofort über die Sonder-Hotline der SAB unter der Rufnummer 0351 49104999 zu den neuen Zahlungserleichterungen informieren bzw. beraten lassen.

Zur Pressemitteilung gelangen Sie hier.

Der Handelsverband Sachsen wird seine Mitglieder fortlaufend über Neuigkeiten zu diesem Themenkomplex informieren.