News-Übersicht 2025

Derzeit sieht sich der Handel vermehrt mit Abmahnungen von Nichtraucherschutzvereinen und Verwarnungen der Lebensmittelüberwachung konfrontiert, wonach diese die Auffassung vertreten, dass auch Tabakfachhändlern die Außenwerbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten durch Aufsteller, Schaufensterdisplays, Plakate oder Fassadenwerbung untersagt sei. Die Verbände BTWE Handelsverband Tabak, der Tabakverband der Tabakwirtschaft und der Bundesverband Freier Tankstellen neuartiger Erzeugnisse weisen jedoch darauf hin, dass die geltende Vorschrift (§ 20a Tabakerzeugnisgesetz) weiterhin Werbung, die sich an Kunden außerhalb der Geschäftsräume richtet, - ausschließlich - für Fachhändler erlaubt.

Kriterien für die Einordnung Ihres Geschäfts als Tabakfachhandel finden Sie hier. In Bezug auf diese Übersicht der oben genannten Verbände möchten wir hinsichtlich der Tankstellen jedoch darauf hinweisen, dass solche ausweislich einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 1. August 2024 (Az.: 2 UKl 2/24) gemeinhin nicht als Fachhandelsgeschäft für Tabakerzeugnisse verstanden werden.

Aktuell sind abermals betrügerische E-Mails und Schreiben im Umlauf, die vorgeben, vom Bundeszentralamt für Steuern zu stammen. Die Empfänger erhalten von den Absender-Adressen „rechtsschutz(at)jurispartner-mail.de“, "poststelle(at)bzst.de-mail.de", teilweise auch mit der Domain-Endung @bzst.bund.de bzw. von ähnlichen E-Mail-Adressen, die eine offizielle E-Mail-Adresse des Bundeszentralamtes für Steuern suggerieren, eine betrügerische E-Mail. Der E-Mail ist teilweise ein pdf-Dokument beigefügt, bei dem es sich angeblich um einen Bescheid vom Bundeszentralamt für Steuern mit einer Zahlungsaufforderung handeln soll. Teilweise gehen diese Schreiben auch auf postalischem Wege ein.

Sollten Sie eine solche E-Mail erhalten haben, empfiehlt das Bundeszentralamt für Steuern, das beigefügte Dokument nicht zu öffnen und die E-Mail unverzüglich zu löschen. Folglich sollten Sie auch mithin keine Zahlungen leisten.

Eine Übersicht zu weiteren Betrugsversuchen hat das Bundeszentralamt für Steuern hier zur Verfügung gestellt.

Mit Einführung der Förderrichtlinie für die nachhaltige Nutzung von Elektro- und Elektronikgeräten durch Reparatur konnten Verbraucher mit Hauptwohnsitz in Sachsen in der Vergangenheit einen staatlichen Zuschuss für Reparaturen von defekten Elektro- und Elektronikgeräten vom Freistaat Sachsen erhalten. Aufgrund ausgeschöpfter Haushaltsmittel wurde das Programm vorläufig beendet.

Nach einer Information des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) hat der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages nunmehr erneut Mittel zur Fortführung der Förderrichtlinie Reparaturbonus freigegeben. Mit der Förderung erhalten Verbraucher einen Zuschuss zur Reparatur ihrer defekten Elektro- oder Elektronikgeräte. Gefördert werden 50 % der Reparaturkosten, maximal jedoch 200 € pro Reparatur. Der Mindestrechnungsbetrag beträgt 115 €. Förderfähig sind bis zu zwei Reparaturen pro Antragsteller und Kalenderjahr, die durch für das Programm zugelassene Unternehmen durchgeführt wurden. Im Rahmen dessen können Unternehmen sich als ein solches Reparaturunternehmen im Förderprogramm der SAB listen lassen. Auch Reparaturbetriebe, die bisher noch nicht gelistet sind, können sich beteiligen.

Anerkannt werden Reparaturen ab dem 2. Oktober 2025. Die digitale Antragstellung bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) wird voraussichtlich ab Mitte November möglich sein und muss durch den Kunden selbst erfolgen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Nachdem sich die Verbraucherstimmung zuletzt erstmals seit Beginn des Jahres spürbar eingetrübt hatte, sind die Verbraucherinnen und Verbraucher im Oktober etwas optimistischer. Das geht aus dem aktuellen Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) hervor. Demnach legt der Index im Vergleich zum Vormonat geringfügig zu. Somit starten die Verbraucher zwar zuversichtlicher in das letzte Quartal des Jahres, doch ein klarer Stimmungsschub ist nicht zu erkennen.

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Der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 19. September 2025 - Az.: I ZR 222/24) hat jüngst entschieden, dass Deko-Figuren aus Holz nicht einfach mit der Bezeichnung im Erzgebirge-Stil“ beworben werden dürfen, wenn diese tatsächlich nicht aus dem Erzgebirge stammen. Die BGH-Entscheidung erging in einem Rechtsstreit zwischen einem Online-Händler, der importierte Nussknacker mit dem Hinweis „im Erzgebirge-Stil“ zu vergleichsweise günstigen Preisen anbot, und dem Verband Erzgebirgischer Kunsthandwerker und Spielzeughersteller e. V. Die Klage des Verbandes gegen den Händler hatte bereits in den Vorinstanzen Erfolg. Dem Händler wurde dabei gerichtlich untersagt, Nussknacker als „im Erzgebirge-Stil“ zu verkaufen, wenn diese nicht im Erzgebirge hergestellt wurden. Die Verwendung der Bezeichnung „im Erzgebirge-Stil“ stelle eine unzulässige Ausnutzung des guten Rufs der erzgebirgischen Originale dar. Wegen dieser Entscheidungen wandte sich der Händler an den BGH, der den Kunsthandwerkern aus dem Erzgebirge nun endgültig Recht gab.

Nicht zuletzt aufgrund dieser Rechtsprechung sollten Einzelhändler dringend darauf achten, Nussknacker oder andere Deko-Figuren aus Holz (z. B. Räuchermänner, Engel und Pyramiden) nicht mit einer solchen irreführenden Herkunftsbezeichnung anzubieten und zu bewerben, wenn die Ware nicht aus dem Erzgebirge stammt. Andernfalls drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, die neben der Verpflichtung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung meist mit hohen Schadenersatzforderungen sowie Rechtsanwaltskosten der Gegenseite verbunden sind.

Sollten Sie diesbezüglichen Beratungsbedarf haben, steht Ihnen unsere Verbandsjuristin, Frau Marit Petzoldt, gern zur Verfügung. Frau Petzoldt unterstützt Sie auch, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben.

Wir hatten Sie bereits umfassend darüber informiert, dass Unternehmen, die im Rahmen des Corona-Rückmeldeverfahrens Rückzahlungen des Corona-Soforthilfe-Zuschusses leisten müssen, seit Juli 2025 von Zahlungserleichterungen in Form einer flexiblen Verlängerung der Rückzahlung Gebrauch machen oder ggf. ein Einstellen der Forderungsverfolgung erreichen können.

Seit heute stellt die Sächsische Aufbaubank (SAB) hierfür im Förderportal eine digitale Antragsmöglichkeit bereit. Damit können betroffene Unternehmer ihren Antrag auf Einstellung der Forderungsverfolgung direkt online einreichen.

Im Zuge dessen wurden die FAQ insbesondere zu den Voraussetzungen und Modalitäten des Einstellens der Rückzahlungsverfolgung aktualisiert. Beachten Sie diese bitte entsprechend.  

Für individuelle Rückfragen steht Ihnen die SAB wie folgt zur Verfügung:

Bei Beratungsbedarf stehen Ihnen darüber hinaus selbstverständlich gern auch unsere Betriebsberater zur Verfügung.

In enger Abstimmung mit der Stadt und ihrer Wohnungsbaugesellschaft entstand ein Neubau des Nahversorgers. Von der Kundschaft sofort angenommen, lässt sich hier hervorragend Generationenfreundlich einkaufen. Alle Testparameter wurden eingehalten, viele Extras zeugen von der Zuwendung zu allen Menschen, ganz gleich, ob groß ob klein, ob mit oder ohne Einschränkungen. Der Test von über fünf Dutzend Kriterien war ein Erfolg. Und so konnten Bürgermeister Olaf Schlegel (3. von links im Bild) und Handelsverbandsgeschäftsführer Gunter Engelmann-Merkel die Urkunde zum verdienten Zertifikat persönlich an Unternehmer Thomas Sachse (2.v.l.) und seine engagierte Marktleiterin Sandy Beckert überreichen.

Der Name ist Programm: In ihrem attraktiven Ladengeschäft offeriert Inhaberin Claudia Tenner sowohl ein liebevoll zusammengestelltes und gepflegtes Sortiment wie ebenso zahlreiche zuwendungsvoll gedachte und umgesetzte Standards, die Generationenfreundlichkeit erlebbar machen. Diese wurden erneut einem Test unterzogen, der erfolgreich ins Ziel kam. Grund genug, der Unternehmerin vor Ort die Auszeichnung zu übergeben. Bürgermeisterin Anna-Luise Conrad (links im Bild) gratulierte herzlich gemeinsam mit Gunter Engelmann-Merkel, Geschäftsführer Handelsverband Sachsen.

Stefan Dietel hat sich viele Gedanken gemacht, bevor seine Grimmaer Tankstelle komplett umgestaltet wurde. Ein großes Vorhaben, dessen Ergebnis sich überzeugend präsentiert. Zum topmodernen Auftritt gehören viele große und kleine Aspekte, die in ihrer Umsetzung Generationenfreundlichkeit verwirklichen. Die Kunden sind sichtbar begeistert. Ausgesprochen angetan war auch Geschäftsführer Gunter Engelmann-Merkel, Handelsverband Sachsen, der das Siegel Generationenfreundliches Einkaufen an den Inhaber übergab. Vor Ort zum Anlass präsent auch das Regionalfernsehen Muldental TV... (Mehr im Fernsehen vor Ort und auf Youtube)

Erneut konnte die Engel-Apotheke erfolgreich getestet werden. Seit 2011 ist Apotheker und Inhaber Sylvio Mahla ganz vorn mit dabei, wenn es darum geht, Kunden vorbildliche Standards zu gewährleisten.
Mit Freude übergaben Bürgermeisterin Anna-Luise Conrad und HVS-Geschäftsführer Gunter Engelmann-Merkel das Siegel, das nun bis 2028 Bestand hat.