Bundeskabinett billigt Energieeinspar-Verordnungen

Das Bundeskabinett hat am 24. August 2022 zwei Energieeinspar-Verordnungen für die kom­men­den zwei Heiz­pe­ri­oden be­schlos­sen:

Für den Einzelhandel sind dabei die Paragraphen 10, 11 und 12 der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen besonders relevant. Diese beinhalten folgende Regelungen:

  • Schließung der Ladentüren und Eingangssysteme im Einzelhandel, sofern das Offenhalten nicht für den Fluchtweg erforderlich ist
  • Nutzungseinschränkung beleuchteter Werbeanlagen in der Zeit von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages (Hinweis: Schaufensterbeleuchtung gilt nach Ansicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz nicht als „beleuchtete Werbeanlage“ und ist demnach nicht von dem Verbot betroffen.)
  • Absenkung von Mindestwerten bei der Lufttemperatur für Arbeitsräume in Arbeitsstätten

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen gilt nach aktuellem Stand vom 1. September 2022 bis zum 28. Februar 2023, die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2024.  

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