Die neue Verordnung tritt am 1. Mai 2022 in Kraft und gilt bis einschließlich 28. Mai 2022. Danach gelten die sogenannten Basisschutzmaßnahmen (z. B. FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV) im Wesentlichen fort. Für den Einzelhandel ergeben sich keine Änderungen. Lediglich für den Bereich der Gesundheits- und Sozialeinrichtungen wurden geringfügige Anpassungen vorgenommen.
Die Medieninformation des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt finden Sie hier.