Durch den Ablauf des beihilferechtlichen Rahmens der staatlichen Beihilfen während der Corona-Pandemie endet die Frist für die Beantragung der Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 anders als bei den früheren Hilfsprogrammen bereits kurz vor Ablauf der Förderperiode am 15. Juni 2022.
Unternehmen, die bereits die Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März 2022 erhalten haben und weitere Hilfe benötigen, können die Förderung für die Verlängerungsmonate April bis Juni 2022 über einen Änderungsantrag erhalten. Alle Unternehmen, die bislang noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe IV gestellt haben, können noch bis zum 15. Juni 2022 einen Erstantrag für die volle Förderperiode Januar bis Juni 2022 stellen. Zudem wird die Möglichkeit eröffnet, bei abgelehnten Anträgen auf Dezemberhilfe den Antrag auf Überbrückungshilfe III unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 15. Juni 2022 zu erweitern.
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