Staatsregierung verlängert Corona-Schutz-Verordnung bis zum 16. Juli 2022

Die Staatsregierung hat eine weitere Verlängerung der geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung um vier Wochen bis zum 16. Juli 2022 beschlossen. Die bisherigen Basisschutzmaßnahmen werden damit aufrechterhalten. Gleiches gilt für die Pflicht zum Tragen eines mindestens medizinischen Mund-Nasen-Schutzes im Öffentlichen Personennahverkehr. Für die Einzelhandelsbranche ergeben sich keine Änderungen.

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