Staatlicher Zuschuss bei Reparaturen - Bereitstellung weiterer Fördermittel vom Freistaat Sachsen

Mit Einführung der Förderrichtlinie für die nachhaltige Nutzung von Elektro- und Elektronikgeräten durch Reparatur können Verbraucherinnen und Verbraucher mit Hauptwohnsitz in Sachsen bereits seit Oktober 2023 einen staatlichen Zuschuss für Reparaturen von defekten Elektro- und Elektronikgeräten vom Freistaat Sachsen erhalten.  

Seit Förderbeginn sind nach Angaben der Sächsischen Aufbaubank (SAB) bereits 9.250 Anträge auf den sog. Reparaturbonus bewilligt und rund 984.000 Euro ausgezahlt worden. Aufgrund dessen drohte bereits ein halbes Jahr nach Beginn des Förderprogramms wegen der Ausschöpfung der vom Freistaat Sachsen bereitgestellten Fördermittel das Ende. Vor diesem Hintergrund hat der Sächsische Landtag in dieser Woche weitere 1,4 Millionen Euro für die Weiterführung des Förderprogramms freigegeben.  

Die Beantragung des sogenannten Reparaturbonus ist ausschließlich für den privaten Kunden möglich und knüpft an bestimmte Voraussetzungen (z. B. Rechnungsbetrag ab 75 Euro, Art des Geräts, Volljährigkeit). Die Förderung muss dabei vom Kunden selbst bei der SAB beantragt werden. Um den Reparaturbonus zu erhalten, ist die Reparatur zwingend von einem am Programm teilnehmenden Reparaturunternehmen durchzuführen. Im Rahmen dessen können Unternehmen sich als ein solches Reparaturunternehmen im Förderprogramm der SAB listen lassen. Bei Interesse an einer diesbezüglichen Listung gelangen Sie hier zur Anmeldung.  

Weitere Information zur Förderrichtlinie und deren konkrete Umsetzung finden Sie in den FAQ des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft.

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