Sächsisches Justizministerium trägt Forderung des Handelsverbandes Sachsen in Justizministerkonferenz

Im Ergebnis einer umfangreichen Korrespondenz mit dem Sächsischen Justizministerium (SMJ) wird das Ministerium im Rahmen der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder eine Gesetzesänderung im Strafgesetzbuch (StGB) anmelden. Hintergrund ist die notwendige stärkere Berücksichtigung arbeitsteiliger und gemeinschaftlich begangener Diebstahlstaten. Fallkonstellationen, in denen mehrere Beteiligte bewusst zusammenwirken, ohne dass die Voraussetzungen eines Bandesdiebstahls erfüllt sind, sollen dadurch zukünftig besser verfolgt und sanktioniert werden können. „Die Zahl der schweren Ladendiebstähle durch mehrere Beteiligte verharrt auf einem sehr hohen Niveau und stellt ein besonders großes Problem für den Einzelhandel dar. Solche Taten müssen intensiver bekämpft werden. Eine Bestrafung wegen Bandendiebstahls ist in der Praxis nach den aktuellen Vorschriften jedoch unter anderem aus Beweisgründen oft mit großen Problemen verbunden. Daher haben wir das SMJ ersucht, in diesem Themenfeld initiativ zu werden und eine Gesetzesänderung anzuschieben“, so René Glaser, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Sachsen (HVS).

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