Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) hat am heutigen Tag darüber informiert, dass die mit der Umsetzung beauftragte Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) die Rückforderungen der Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes mit sofortiger Wirkung vorläufig aussetzt. Bis zu einer abschließenden Klärung aller offenen Fragen werden demnach keine neuen Rückforderungen oder auch vorerst keine Mahnungen im Hinblick auf das Bundesprogramm »Soforthilfe-Zuschuss Bund« und die Überbrückungshilfe des Bundes erfolgen.
Der Handelsverband Sachsen hatte in den letzten Wochen in zahlreichen persönlichen Gesprächen u. a. mit politischen Entscheidungsträgern und in Form von Initiativen nachdrücklich auf die Problematiken hinsichtlich der Rückforderung aufmerksam gemacht und diesbezüglich ein entsprechendes Handeln eingefordert.
Konkrete Einzelheiten will das SMWA in den nächsten Tagen bekannt geben. Wirtschaftsminister Dirk Panter stellte bereits klar, dass es keine rechtlichen Änderungen an den Bundesprogrammen geben könne und aufgrund der Haushaltsituation Sachsen auch nicht nachträglich einen Unternehmerlohn zahlen werde. Im Gespräch seien aber beispielsweise veränderte Konditionen für die Rückzahlungen und klarere Regeln, in welchen Fällen die Fördermittel nicht zurückerstattet werden müssen.
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Unabhängig von dieser Aussetzung der Rückforderung sollten bei noch nicht bestandskräftig gewordenen Rückforderungsbescheiden laufende Widerspruchsfristen zur Verhinderung der Bestandskraft beachtet werden.
Wir werden über die weitere Fortentwicklung entsprechend informieren.