Sachsen ändert die Quarantäne- und Isolationsregeln

Der Freistaat Sachsen passt zum 25. April 2022 die Quarantäne- und Isolationsregeln an. Künftig ist die Beendigung der Absonderung für Corona-Infizierte bereits nach fünf Tagen möglich, wenn 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Ein abschließendes Freitesten ist nicht mehr notwendig. Wenn am fünften Tag noch Symptome bestehen, verlängert sich die Absonderung entsprechend, bis diese 48 Stunden Symptomfreiheit erreicht sind – maximal aber auf zehn Tage. Die Infizierten müssen sich weiterhin eigenständig absondern. Für alle Kontaktpersonen entfällt die Quarantäne zudem vollständig. Bislang galt die Ausnahme nur für geimpfte und genesene Personen.  

Zur vollständigen Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) gelangen Sie hier. Zudem hat das SMS zu den geänderten Regelungen ein Infoblatt veröffentlicht.

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