Reparaturbonus: Neustart der staatlichen Förderung von Reparaturen durch den Freistaat Sachsen

Mit Einführung der Förderrichtlinie für die nachhaltige Nutzung von Elektro- und Elektronikgeräten durch Reparatur konnten Verbraucher mit Hauptwohnsitz in Sachsen in der Vergangenheit einen staatlichen Zuschuss für Reparaturen von defekten Elektro- und Elektronikgeräten vom Freistaat Sachsen erhalten. Aufgrund ausgeschöpfter Haushaltsmittel wurde das Programm vorläufig beendet.

Nach einer Information des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) hat der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages nunmehr erneut Mittel zur Fortführung der Förderrichtlinie Reparaturbonus freigegeben. Mit der Förderung erhalten Verbraucher einen Zuschuss zur Reparatur ihrer defekten Elektro- oder Elektronikgeräte. Gefördert werden 50 % der Reparaturkosten, maximal jedoch 200 € pro Reparatur. Der Mindestrechnungsbetrag beträgt 115 €. Förderfähig sind bis zu zwei Reparaturen pro Antragsteller und Kalenderjahr, die durch für das Programm zugelassene Unternehmen durchgeführt wurden. Im Rahmen dessen können Unternehmen sich als ein solches Reparaturunternehmen im Förderprogramm der SAB listen lassen. Auch Reparaturbetriebe, die bisher noch nicht gelistet sind, können sich beteiligen.

Anerkannt werden Reparaturen ab dem 2. Oktober 2025. Die digitale Antragstellung bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) wird voraussichtlich ab Mitte November möglich sein und muss durch den Kunden selbst erfolgen.

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