Notwendige Anpassung zukünftiger Arbeitsverträge

Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Donnerstag, 23. Juni 2022, den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union verabschiedet. Dies bringt zahlreiche arbeitsrechtliche Änderungen im Nachweisgesetz (NachweisG) und anderen Gesetzen mit sich, die von großer Bedeutung für die Praxis sind. Im Ergebnis der neuen Anforderungen müssen unter anderem Arbeitsverträge inhaltlich angepasst werden. Die Zustimmung des Bundesrates zum Gesetz wird für den 08. Juli 2022 erwartet, sodass die Änderungen nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt voraussichtlich am 1. August 2022 in Kraft treten werden.

Wie gewohnt, informieren wir Sie über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens. Darüber hinaus passen wir unsere Musterverträge, die Ihnen sodann für Ihre Praxis zur Verfügung stehen, zeitnah an die erwartete neue Rechtslage an.  

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