Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft getreten

Die sächsische Staatsregierung hat eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Diese trat am 1. Oktober 2022 in Kraft und gilt bis einschließlich 7. April 2023. Grundlage für die sächsischen Regelungen ist das geänderte Infektionsschutzgesetz, das der Bund Mitte September verabschiedet hat.

Für den Einzelhandel ergeben sich auch aus der neuen Verordnung keine Regelungen oder Beschränkungen.

Die aktuelle Sächsische Corona-Schutz-Verordnung finden Sie hier.

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