Am 28. Dezember 2024 treten Änderungen des Funkanlagengesetzes (FUAG) in Kraft, mit denen neue Regelungen der EU-Funkanlagenrichtlinie zum einheitlichen Ladestecker mit USB-C-Standard umgesetzt werden. Durch die Änderungen ergeben sich auch neue Pflichten für Händler, die betroffene Produkte auf dem Markt bereitstellen.
Betroffene Produkte sind u. a. Handys, Laptops, Tablets, Bluetooth-Lautsprecher, kabellose Tastaturen und Mäuse. Soweit diese Geräte kabelgebunden aufzuladen sind, müssen diese zukünftig über einen USB-C-Anschluss verfügen. Händler, die diese Produkte anbieten, müssen Verbrauchern oder anderen Endnutzern (auch im B2B-Bereich) die Möglichkeit geben, das Produkt ohne Ladenetzteil zu erwerben. Darüber hinaus regelt das FUAG neue Kennzeichnungspflichten für Produkte und Informationspflichten im Fernabsatzgeschäft (z. B. Online-Shops, Marktplatz-Stores oder Vertrieb per E-Mail), auch im B2B-Bereich.