Mindestlohnkommission: Warnung vor Überforderung der Arbeitgeber in ungewissen Zeiten

In der aktuellen Debatte über die künftige Entwicklung des Mindestlohns warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) vor einer Überforderung der Arbeitgeber durch weitere Mindestlohnanhebungen sowie vor unverhältnismäßigen Eingriffen in die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie. Über eine Anpassung der Höhe des Mindestlohns hat die paritätisch besetzte und unabhängige Mindestlohnkommission bis zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024 zu entscheiden, danach wieder alle zwei Jahre. Im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung den Mindestlohn vorzeitig per Gesetz zum 1. Oktober 2022 ohne vorherige Beteiligung der Mindestlohnkommission von 10,45 Euro auf zwölf Euro pro Arbeitsstunde sprunghaft angehoben.

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