Gesetz zum Whistleblowerschutz (Hinweisgeberschutzgesetz) erhält keine Zustimmung im Bundesrat

Nachdem der Bundestag am 16. Dezember 2022 in zweiter und dritter Lesung das sogenannte Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen hatte, hat der Bundesrat dem Gesetz am heutigen Tag nicht zugestimmt. Das Hinweisgeberschutzgesetz tritt daher mit dem aktuellen Inhalt nicht in Kraft.

Mit dem Gesetz sollten Hinweisgeber in Unternehmen bei der Meldung von bestimmten Verstößen geschützt und die Prozesse rund um das Whistleblowing reguliert werden. Vorgesehen war unter anderem, dass Arbeitgeber mit mehr als 50 Beschäftigten eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einrichten müssen. Der Handelsverband Deutschland (HDE) hatte das Gesetz im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens und die überschießende Umsetzung der zu Grunde liegenden EU-Whistleblower-Richtlinie deutlich kritisiert. Insbesondere die geplante Ausweitung des Anwendungsbereichs und der fehlende Vorrang einer internen Meldestelle hätte der Bürokratiebremse widersprochen und zu unverhältnismäßigen Belastungen der Unternehmen geführt. Die beabsichtigte Verpflichtung, auch anonyme Meldungen entgegenzunehmen und zu bearbeiten sowie eine anonyme Kommunikation mit dem Hinweisgeber zu ermöglichen, hätte zudem Missbrauch erheblich begünstigt.

Bundesregierung und Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern über einen Kompromiss zu beraten.

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