E-Rechnung visualisieren - Ab sofort kostenfrei möglich

Im Rundschreiben 31/2024 erinnerte der Handelsverband Sachsen erneut an die Pflicht zur elektronischen Rechnung (E-Rechnung) ab 1. Januar 2025

Jedes inländische, steuerpflichtige Unternehmen muss bis zum 1. Januar 2025 die technischen Voraussetzungen geschaffen haben, um solche E-Rechnungen zunächst zumindest empfangen zu können. Hinsichtlich der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen gelten Übergangsfristen.

Der Empfang der Rechnung kann via E-Mail erfolgen. Um die E-Rechnung nun lesbar zu machen, bietet die Finanzverwaltung, auf Druck der Wirtschaftsverbände, ein kostenfreies Tool an.

Dieses steht den Unternehmen unter folgenden Links zur Verfügung:

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