Im Rundschreiben 31/2024 erinnerte der Handelsverband Sachsen erneut an die Pflicht zur elektronischen Rechnung (E-Rechnung) ab 1. Januar 2025
Jedes inländische, steuerpflichtige Unternehmen muss bis zum 1. Januar 2025 die technischen Voraussetzungen geschaffen haben, um solche E-Rechnungen zunächst zumindest empfangen zu können. Hinsichtlich der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen gelten Übergangsfristen.
Der Empfang der Rechnung kann via E-Mail erfolgen. Um die E-Rechnung nun lesbar zu machen, bietet die Finanzverwaltung, auf Druck der Wirtschaftsverbände, ein kostenfreies Tool an.
Dieses steht den Unternehmen unter folgenden Links zur Verfügung: