Corona-Wirtschaftshilfen – Frist zur Einreichung der Schlussrechnung endet am 30. September 2024

Die Corona-Pandemie liegt nun mehr als zwei Jahre zurück. Bund und Länder sehen vor, die initiierten Wirtschaftshilfen zeitnah abzuschließen.

In der Hochphase der Corona-Pandemie war das vorrangige Ziel aller Akteure, den betroffenen Unternehmen so schnell wie möglich zu helfen. Vor diesem Hintergrund wurden abschließende Prüfungen bewusst auf die Schlussrechnung verlegt. Über 570.000 Schlussabrechnungen liegen den Bewilligungsstellen insgesamt vor. Rund 300.000 Schlussabrechnungen müssen über prüfende Dritte noch eingereicht werden.

Bund und Länder haben bekanntgegeben, dass nach mehrfachen Fristverlängerungen eine weitere Verlängerung der Einreichungsfrist für die Schlussabrechnung ausgeschlossen ist.

Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Förderbedingungen der Corona-Wirtschaftshilfen es vorsehen, dass die vorläufig bewilligten Anträge abgelehnt und die gewährte(n) Corona-Wirtschaftshilfe(n) vollständig zurückgefordert werden, sofern die Schlussabrechnungen nicht bis zum Endtermin 30. September 2024 eingereicht werden.

Nur durch die fristgemäße Einreichung können diese negativen Konsequenzen vermieden werden.

Siehe dazu die Pressemitteilung des BMWK.

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