Corona-Rückmeldeverfahren: Digitale Antragstellung ab sofort möglich

Wir hatten Sie bereits umfassend darüber informiert, dass Unternehmen, die im Rahmen des Corona-Rückmeldeverfahrens Rückzahlungen des Corona-Soforthilfe-Zuschusses leisten müssen, seit Juli 2025 von Zahlungserleichterungen in Form einer flexiblen Verlängerung der Rückzahlung Gebrauch machen oder ggf. ein Einstellen der Forderungsverfolgung erreichen können.

Seit heute stellt die Sächsische Aufbaubank (SAB) hierfür im Förderportal eine digitale Antragsmöglichkeit bereit. Damit können betroffene Unternehmer ihren Antrag auf Einstellung der Forderungsverfolgung direkt online einreichen.

Im Zuge dessen wurden die FAQ insbesondere zu den Voraussetzungen und Modalitäten des Einstellens der Rückzahlungsverfolgung aktualisiert. Beachten Sie diese bitte entsprechend.  

Für individuelle Rückfragen steht Ihnen die SAB wie folgt zur Verfügung:

Bei Beratungsbedarf stehen Ihnen darüber hinaus selbstverständlich gern auch unsere Betriebsberater zur Verfügung.

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