Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für den Handel

Gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, einen Betriebsarzt und eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen oder zu beauftragen, um die "arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung" sicherzustellen.

Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Betriebsgröße, sobald mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt wird. Das Ziel ist es, die Beschäftigten durch geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen vor Gesundheitsrisiken zu schützen. Zu den Pflichten des Arbeitgebers gehört unter anderem die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für alle Arbeitsbereiche im Unternehmen sowie die Dokumentation der erforderlichen Unterweisungen der Mitarbeiter.

Um Betrieben übermäßige Belastungen und hohe Kosten zu ersparen, hat unser Kooperationspartner, die Gesellschaft für Personaldienstleistungen mbH – eine Einrichtung der Handels- und Dienstleistungsverbände (GfP), ein bundesweites Betreuungskonzept entwickelt.

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