Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Änderung des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes scheitert im Landtag

Die Fraktion DIE LINKE hat am heutigen Tag einen Gesetzesentwurf zur „Verkürzung der Ladenöffnungszeiten und zur Verbesserung des Schutzes der Beschäftigten im Einzelhandel“ (DRUCKSACHE 7/11340) in den Landtag eingebracht. Nach dem Gesetzesentwurf sollten unter anderem

  • die Öffnungszeiten von montags bis sonnabends auf eine Öffnungszeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr zurückgeführt werden,
  • Arbeitnehmer, die mit einer minderjährigen Person in einem Haushalt leben oder eine pflegebedürftige angehörige Person im Sinne des § 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch versorgen, auf Verlangen von einer Beschäftigung nach 18:00 Uhr freigestellt werden und
  • Arbeitnehmer in Verkaufsstellen mindestens an zwei aufeinander folgenden Sonnabenden und Sonntagen (Wochenenden) in jedem Monat nicht beschäftigt und Inhaber einer Verkaufsstelle verpflichtet werden, ein Verzeichnis mit Namen, Tag und Beschäftigungsdauer der an Sonn- und Feiertagen beschäftigten Arbeitnehmer sowie über die gewährte Freistellung zu führen.

Der Beschlussantrag der Fraktion DIE LINKE wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.

Der Handelsverband Sachsen hatte sich zuvor in der Sache umfangreich gegenüber den politischen Entscheidungsträgern eingebracht.

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