Seit dem 1. August 2022 gilt das neue Nachweisgesetz. Die Änderungen im Nachweisgesetz sind von großer Bedeutung für die arbeitsrechtliche Praxis und betreffen u. a. zusätzliche Angaben in Arbeitsverträgen im Hinblick auf die Dauer der Probezeit, zur Arbeitszeit einschließlich Ruhepausen, zu Fortbildungen oder zur Kündigung. Hierzu haben wir ein kurzes Video-Tutorial erstellt. Unsere Verbandsjuristin Silke Martin erklärt in dem Video, welche Änderungen zu beachten sind.
Der Handelsverband Sachsen hat darüber hinaus seine Musterverträge an die neue Rechtslage angepasst. Mitgliedsunternehmen finden die Musterverträge zum kostenfreien Download im Exklusiv-Bereich unserer Homepage.