Aktuell sind betrügerische E-Mails und Schreiben (vereinzelt auch über den postalischen Weg) im Umlauf, die vorgeben, vom Bundeszentralamt für Steuern zu stammen.
Die Empfängerinnen und Empfänger erhalten von der Absender-Adresse info @bzst-zahlungsfrist.com bzw. von ähnlichen E-Mail-Adressen, die eine offizielle E-Mail-Adresse des Bundeszentralamtes für Steuern suggerieren, eine betrügerische E-Mail. Der E-Mail ist teilweise ein pdf-Dokument beigefügt, bei dem es sich angeblich um einen Bescheid vom Bundeszentralamt für Steuern mit der Geltendmachung eines Verspätungszuschlags mit entsprechender Zahlungsaufforderung handeln soll. Teilweise gehen diese Schreiben auch auf postalischem Wege ein.
Sollten Sie eine solche E-Mail erhalten haben, empfiehlt das Bundeszentralamt für Steuern, das beigefügte Dokument nicht zu öffnen und die E-Mail unverzüglich zu löschen. Folglich sollten Sie auch mithin keine Zahlungen leisten.