Online-Händler, die Waren auf dem Amazon-Marketplace anbieten, haben umfangreiche Überwachungs- und Prüfungspflichten hinsichtlich der unter einer ASIN angeboten Produkte zu beachten. Problematisch ist, dass andere Händler Angaben für ein bestimmtes Produkt ändern können. Somit müssen Amazon-Händler regelmäßig die Produktbeschreibungen überwachen und prüfen, dass keine rechtsverletzenden Änderungen vorgenommen wurden (bspw. fehlende Informationspflichten bei Textilien, widerrechtliche Produktfotos).
Derzeit zeigt sich beim Verkauf bei Amazon die Problematik, dass die Produktdarstellung auf dem Desktop zu der in der mobilen Ansicht abweicht, was zur Folge hat, dass ggf. gesetzliche Pflichtinformationen fehlen und somit eine Abmahngefahr besteht. Davon sind derzeit vor allem Anbieter von Spielwaren betroffen. Beim Online-Verkauf von Spielwaren müssen bei der Produktpräsentation bestimmte Warnhinweise erfolgen. In der Vergangenheit haben schon oftmals Verbände bei Fehlen dieser Warnhinweise die Amazon-Händler abgemahnt.
Amazon-Händler sollten daher überprüfen, dass bei der Produktdarstellung in der mobilen und der Desktopansicht alle Pflichtinformationen angezeigt werden. Wenn hierbei Fehler in der Darstellung entdeckt werden, sollten diese umgehend an Amazon gemeldet werden. Der Amazon-Händler haftet jedoch (bis zur entsprechenden Berichtigung) für die fehlerhaften Produktangaben und ist somit einem Abmahnrisiko ausgesetzt. Gegebenenfalls sollte dann darüber nachgedacht werden, dass Produkt zeitweise nicht auf Amazon zu verkaufen.
Bei Fragen sprechen Sie gern unsere Verbandsjuristin Jana Eckel (j.eckel@handelsverband-mitteldeutschland.de) an.