Abmahnrisiken für Unternehmen: wettbewerbsrechtliche und urheberrechtliche Vorgaben beachten

Verstößt ein Unternehmen gegen gesetzliche Vorgaben, so kann es hierfür abgemahnt werden. Damit will der Abmahnende in der Regel erreichen, dass der abgemahnte Händler den Verstoß bereinigt und insbesondere auch künftig unterlässt. Daher wird in den meisten Fällen im Zuge des abmahnenden Hinweises auf den Verstoß neben Schadenersatzansprüchen auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung vom Abgemahnten gefordert.  

Gründe für den Erhalt einer Abmahnung gibt es aufgrund der vielschichtigen gesetzlichen Vorgaben, die es für die Unternehmen zu beachten gilt, zahlreiche. Neben den urheberrechtlichen Abmahnrisiken bspw. wegen der Verwendung von urheberrechtlich geschützten Bildern oder Marken spielen in unserer Beratungspraxis auch häufig die wettbewerbsrechtlichen Abmahnrisiken etwa bei der Angabe des Grundpreises nach der Preisangabenverordnung, der Lebensmittelkennzeichnung nach der Lebensmittelinformationsverordnung oder der Textilkennzeichnung nach der Textilkennzeichnungsverordnung sowie die irreführende Werbung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eine große Rolle.  

Um eine Abmahnung zu vermeiden, sollten sowohl stationäre Händler als insbesondere auch Onlinehändler die wettbewerbs- und urheberrechtlichen Vorgaben sorgfältig beachten.  

Bei Beratungsbedarf hierzu sowie bei Erhalt einer solchen Abmahnung stehen wir Ihnen gern unterstützend zur Verfügung.

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